Sozialtarife & Tarife mit OBS / GIS Befreiung

Wenn du Geringverdiener bist, arbeitslos oder Mindestsicherung beziehst, kannst du dich von der GIS von den Rundfunkgebühren befreien. Mit diesem Antrag kannst du auch eine „Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt“ beantragen. Das heißt deine Handyrechnung wird zum Teil oder ganz bezahlt.

GIS Befreiung ansuchen

Den Antrag auf Befreiung kannst du hier bei der GIS herunterladen. Dieses ausgefüllte Formular sendest du mit allen notwendigen Unterlagen via Brief oder E-Mail an:

Melde das so schnell wie möglich an, es gilt nämlich nicht rückwirkend, sondern ab dem Tag, an dem dein Schreiben bearbeitet worden ist.

Wird der Antrag bewilligt, musst du diesen an deinen Anbieter weiterleiten. Der Bescheid ist mit höchstens 5 Jahren befristet, vor Ablauf erhältst du eine Benachrichtigung und musst erneut einen Antrag stellen.

Anbieter genau angeben

Wichtig ist, dass du den Anbieter genau so angibst, wie das vorgeschrieben ist. Vorsicht, denn die offiziellen Firmennamen lauten manchmal anders als die Marke: So heißt spusu offiziell Mass Response Service GmbH und Magenta heißt T-Mobile Austria GmbH.

Anbieter offizielle Bezeichnung (Punkt 3 beim Antragsformular)
A1A1 Telekom Austria AG
bobA1 Telekom Austria AG
DreiHutchison Drei Austria GmbH
HELP mobileHELP mobile, Mass Response Service GmbH
MagentaT-Mobile Austria GmbH
spususpusu, Mass Response Service GmbH

Voraussetzungen für Antrag

Es gibt eine Reihe von Voraussetzungen für den Antrag:

  • Nur einmal pro Haushalt: Du darfst nur einmal Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt beziehen und es nicht doppelt für zwei verschiedene Rufnummern fordern. Außerdem darf pro Haushalt nur eine Zuschussleistung bezogen werden.
  • Hauptwohnsitz: Du musst an dem Standort, für den du den Antrag stellst, deinen Hauptwohnsitz haben und der muss in Österreich liegen.
  • Volljährigkeit: Du musst volljährig sein.
  • Kein Firmenhandy: Die Nummer, für die du um Zuschuss beantragst, darf nicht für geschäftliche Zwecke genutzt werden. Es darf daher nicht als Firmenhandy dienen.
  • Verdienst: Du darfst das maximale Haushaltseinkommen nicht überschreiten, das bedeutet, du darfst nur bis zu einer bestimmten Grenze verdienen. Die Grenze liegt seit 1.1. 2021 für eine Person bei 1.120,54 Euro, bei einem zwei Personen Haushalt bei 1.767,76 Euro und für jede weitere Person je 172,89 Euro zusätzlich zu diesem Betrag. Hier dürfen aber bestimmte Ausgaben wie Zins geltend gemacht werden, die die Grenze hinaufschieben.
  • Hilfsbedürftigkeit: Du musst zu einer der sogenannten „hilfsbedürftigen Personengruppen“ gehören.

Als hilfsbedürftige Personengruppen gelten (Du musst nur zu einer dieser Gruppen gehören, nicht zu allen):

  1. 1
    Bezieher von Pflegegeld
  2. 2
    Bezieher von Pension oder sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand
  3. 3
    Bezieher von Arbeitslosengeld
  4. 4
    Bezieher von Mindestsicherung/Sozialhilfe
  5. 5
    Bezieher von Studienbeihilfe
  6. 6
    gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen

Nachweise für GIS

Für den Antrag auf die Zuschussleistung musst du folgende Nachweise vorlegen:

  • Eine Urkunde die eine der oben angeführten Leistungen belegt (Pflegegeld, AMS-Bestätigung, etc.) bzw. ein fachärztliches Attest im Falle der Gehörlosigkeit oder der schweren Hörbehinderung.

  • Kopien der Meldebestätigung des Antragsstellers und aller im Haushalt lebenden Personen.

  • Einkommensverhältnisse aller im Haushalt lebenden Personen durch Zeugnis des örtlich zuständigen Finanzamtes, dazu zählen ebenfalls Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.

Anbieter von Sozialtarifen

Nicht alle Anbieter geben einen Zuschuss, du bist bei der Auswahl der Anbieter und Tarife also deutlich eingeschränkter. Bei einigen Anbietern bist du an einen bestimmten Tarif gebunden, andere schreiben den Betrag auf der Rechnung gut oder stellen dir Freiminuten im Wert des Zuschusses zur Verfügung.

Auch die Höhe des Zuschusses kann je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen. Wir listen dir alle Sozialtarife auf und rechnen die Ersparnis gleich ab. So siehst du auf einen Blick, was dir der Tarif kostet, wenn du aufzahlen musst – oder ob er gratis ist.

Besonders empfehlen wir die Anbieter spusu und bob für einen Sozialtarif.

Effektivpreis

Wir listen unser Ergebnis nach dem Effektivpreis. Dafür zählen wir alle Kosten, Rabatte und Boni zusammen, die in den ersten 24 Monaten nach Vertragsabschluss entstehen. 24 Monate entsprechen dabei der üblichen Vertragslaufzeit bei Handytarifen, wodurch Tarife mit unterschiedlicher Bindung dennoch fair verglichen werden können. So lassen sich Preise viel besser vergleichen, als nur an Hand der Grundgebühr. Zu dieser kommen nämlich Faktoren wie Aktivierungsgebühr, Servicepauschale, Gutschriften, Starterpakete und Rabatte. Außerdem rechnen wir den Sozialzuschuss auch gleich ab – dieser macht je nach Anbieter zwischen rund 10 bis 12 Euro aus. So siehst du, wieviel du wirklich ausgeben musst.

5G oder LTE

Damit dein Handy auch funktioniert, muss es über ein Handynetz kommunizieren können. Dafür benötigt es einen Übertragungsstandard. Hier gibt es unter anderem 5G und LTE. 5G-Tarife sind häufig deutlich teurer und häufig nur in Premiumtarifen enthalten. Gerade für einen Sozialtarif sind sie daher eher weniger empfehlenswert. Außerdem benötigst du um einen 5G Handytarif nutzen zu können, auch ein 5Gfähiges Handy.

Zudem ist 5G in Österreich noch nicht flächendeckend ausgebaut, wobei das Netz wird aber stetig erweitert wird. Wenn 5G nicht zur Verfügung steht, hast du aber immer noch mit den anderen Standards (wie 4G LTE, 3G UMTS oder 2G GSM) Handyempfang.

Netze und Anbieter

In Österreich gibt es über 25 Anbieter für Mobilfunk, aber nur drei Netze. Denn nicht jeder funkt in seinem eigenen Netz, sondern die meisten Anbieter mieten sich in ein bestehendes Netz ein. Die drei Netzanbieter sind gleichzeitig auch Mobilfunkanbieter:

  • A1 Telekom Austria
  • Magenta Telekom
  • Hutchison Drei Austria

Alle anderen Anbieter mieten sich in eines der drei bestehenden Netze ein. Hier gibt es (neben den Netzbetreibern) drei verschiedene Formen von Anbietern: Nebenmarken, Branded Reseller und MVNOs.

Nebenmarken

Die großen Mobilfunkanbieter vertreiben über günstigere Nebenschienen ihre Produkte und treten hier als Mobilfunk-Discounter auf. Bekannte Nebenmarken sind zum Beispiel bob oder yesss!, die beide A1 gehören.

Branded Reseller

Bestimmte Marken arbeiten in einer Kooperation mit einem Netzanbieter zusammen. Das Netz und der Service wird zur Verfügung gestellt, doch tritt hier tritt der Anbieter unter einem anderen Markennamen auf. Bekannte Branded Reseller sind zum Beispiel die Anbieter Red Bull MOBILE und Educom, die beide Netz und Service von A1 nutzen.

MVNO / Virtuelle Mobilfunkanbieter

Die virtuellen Mobilfunkanbieter oder MVNOs (Mobile Virtual Network Operator) betreiben kein eigenes Netz, sondern mieten sich in ein fremdes Netz ein. Anders als Nebenmarken sind sie aber eigenständige Unternehmen. Bekannte österreichische MVNOs sind zum Beispiel HoT im Magenta-Netz und Spusu im Drei-Netz.

Welche Anbieter in welchem Netz funken, siehst du in unserem Tarifvergleich, da alle Anbieter immer ihrem jeweiligen Netz zugeordnet sind. Weitere Infos findest du in unserem Ratgeber Welcher Mobilfunkanbieter ist in welchem Netz?.

SIM only oder Handy inklusive?

Handytarife gibt es sowohl mit einem Handy als auch nur als SIM only. Handy inklusive bedeutet, dass du zu einem Tarif ein Handy bekommst, das du mit einer erhöhten Grundgebühr und häufig einer Aufzahlung zu Vertragsabschluss abbezahlst.

SIM only bedeutet, dass du nur den „nackten“ Tarif bekommst. Meist sind diese bedeutend günstiger, verfügen über keine Mindestbindung und können jederzeit gekündigt werden.

Sozialtarife sind fast immer SIM only Tarife. Hier bekommst du kein Handy dazu. Du kannst in unserem Tarifvergleich aber trotzdem dein Wunschhandy dazuwählen und zusätzlich den Reiter „SIM-Only & Einzelhandel“ aktivieren. Damit erlaubt die Option, dass du dir das Handy selbst in Einzelhandel kaufst, und dir einen SIM only Tarif buchst. Häufig kommt diese Option nämlich günstiger. Bedenke aber, dass hier die Kosten für das Handy zwar auf die Vertragslaufzeit aufgerechnet werden, du sie jedoch häufig gleich zu Beginn zumindest zum Teil komplett aufbringen musst.

Wertkarte oder Vertrag?

Viele Sozialtarife sind Wertkartentarife, aber nicht alle. Der größte Unterschied liegt in der Zahlungsweise. Dies zeigt sich besonders in den englischsprachigen Begriffen dafür: Postpaid („im Nachhinein bezahlt“) und prepaid („im Vorhinein bezahlt“). Bei der Wertkarte musst du im Vorhinein ein Guthaben aufladen, von dem abgerechnet wird. Beim klassischen Handyvertrag zahlst du die Rechnung im Nachhinein.

Bonitätsprüfung

Bei Handyverträgen gibt es immer eine Bonitätsprüfung. Hier wird deine Kreditwürdigkeit über den Kreditschutzverband ermittelt. Hast du unbezahlte Rechnungen, kann dich ein Anbieter ablehnen, weil er Angst haben muss, dass du deine Gebühren nicht rechtzeitig bezahlst.

Ein Wertkartentarif ist daher einfacher zu bekommen, da du die Kosten im Vorhinein bezahlst. So trägt der Anbieter kein Risiko. Auch SIM only Tarife ohne Mindestbindung vergeben die Anbieter leichter als Tarife mit Handy.

Verrechnung: Monatliche Abrechnung oder Jahresvertrag

Die monatliche Abrechnung ist sehr üblich. Mittlerweile gibt es aber auch viele Anbieter, die eine Jahreszahlung ermöglichen. Bei diesen Jahrestarifen zahlst du bei Vertragsabschluss eine höhere Summe, dafür dann ein Jahr lang keine Grundgebühr mehr.

Deine Inklusiveinheiten bekommst du dennoch jedes Monat erneut gutgeschrieben, hier ist kein Unterschied zu normalen Handytarifen. Üblicherweise sind Jahrestarife etwas günstiger als ihre monatlichen Pendants. Jahrestarife gibt es sowohl mit Wertkarte, als auch mit Vertragsoption. Ebenso gibt es sie sowohl mit, als auch ohne Bindung.

Minuten, SMS und Datenvolumen

Die meisten Tarife beinhalten eine unterschiedliche Anzahl an Minuten, SMS und Datenvolumen. Diese inkludierten Einheiten werden auch Inklusiveinheiten oder Freieinheiten genannt. Diese Einheiten werden dir nicht extra berechnet. Erst wenn sie verbraucht sind, musst du für weitere Nutzung zahlen.

Wenn dein Tarif zum Beispiel 500 Minuten beinhaltet, dann kannst du 500 Minuten lang ohne weitere Kosten telefonieren. Erst ab der 501. Minute beginnt eine Verrechnung.

Die bereits inkludierten Einheiten werden meist monatlich erneuert und sind bereits durch die Grundgebühr abgedeckt. Verbrauchst du sie nicht, verfallen sie häufig. Idealerweise solltest du dir daher einen Tarif suchen, der genau zu dir passt. Am besten findest du das an Hand deiner letzten Telefonrechnungen heraus.

Roaming und Auslandstelefonie

Anrufen ins Ausland und Anrufen im Ausland klingt ähnlich, ist aber nicht das Gleiche. Roaming ist das Telefonieren aus einem ausländischen Netz. Dabei befindest du dich mit deinem Handy zum Beispiel im Urlaub in Italien und rufst nach Hause an.

Roaming ist nicht zu verwechseln mit Auslandstelefonie. Bei der Auslandstelefone rufst du aus deinem Heimatnetz ins Ausland an und benötigst Auslandseinheiten. Etwa, wenn du dich in Österreich befindest, und deinen Freund in Kroatien anrufst. Auslandstelefonie in ein Land außerhalb der EU ist oftmals sehr teuer.

Innerhalb der EU gibt es keine Roaminggebühren mehr. Du kannst deinen Tarif also fast wie im Inland nutzen. Telefonie und SMS werden wie zu Hause verrechnet. Außerhalb der EU, und besonders auf Schiffen oder in Flugzeugen ist allerdings Vorsicht geboten. Hier können extrem hohe Gebühren fällig werden.

Oft sind Handytarife als „in Österreich und der EU“ ausgeschrieben. Das heißt aber nicht, dass du umsonst von Österreich in ein anderes EU-Land telefonieren kannst. Du darfst damit nur im Ausland nach Österreich oder ein anderes Land innerhalb der EU anrufen. Wenn du von Österreich ins Ausland telefonierst, verbrauchst du Einheiten für Auslandstelefonie. Tarife ohne Roaming kannst du daher nur im Inland nutzen. Man sagt zu einem solchen Tarif auch, dass der nicht roamingfähig ist.

Bindungsfrist und Kündigungsfrist

Die Mindestbindung oder Bindungsfrist ist die Dauer des Vertrages, über die dein Internetvertrag aufrecht erhalten werden muss. Dafür gibt es über die Laufzeit eine Preisgarantie, das bedeutet, dass der Vertrag nicht teurer wird. Aber auch, dass du innerhalb der Bindungsfrist normalerweise deinen Vertrag nicht beenden kannst. Eine Ausnahme stellt die Außerordentliche Kündigung dar, die es aber nur gibt, wenn dein Anbieter die AGB zu deinen Ungunsten abändert. Verträge mit Sim-Only oder Wertkarte haben üblicherweise keine Bindungsfrist.

Gerade SIM only Verträge, bei denen du nur den „nackten“ Tarif bekommst, gibt es meist ohne Bindung. Du kannst daher jederzeit kündigen und dir einen anderen Tarif suchen, wenn dir danach ist. So gehst du kein hohes Risiko ein, denn sollte der Empfang schlecht sein, hast du keinen großen Verlust gemacht und wechselst einfach das Netz.

Die Mindestbindung ist nicht zu verwechseln mit der Kündigungsfrist. Während die Bindungsfrist angibt, ab wann du frühestens kündigen darfst, gibt die Kündigungsfrist an, wie lange du den Vertrag nach einer Kündigung aufrecht erhalten musst. Das heißt vereinfacht: Die Bindungsfrist sagt dir, bis wann du deinen Vertrag laufen lassen musst. Häufig sind es 12 oder 24 Monate nachdem du den Vertrag abgeschlossen hast. Die Kündigungsfrist sagt dir, wie lange du noch zahlen musst, wenn du bereits gekündigt hast (meistens ein Monat).


Häufige Fragen zu "Sozialtarife & Tarife mit OBS / GIS Befreiung"

Wie aktuell sind die Tarifdaten?

Unsere Tarifdaten werden ständig durch unser Daten-Team überwacht und aktualisiert. Wir führen pro Tag tausende Preiskontrollen durch, um stets die aktuellsten Tarife sicherstellen zu können. Dabei unterstützt uns eine automatisierte Überwachung, die uns bei Änderungen durch einen Mobilfunkanbieter innerhalb von wenigen Minuten informiert.

Was ist der Effektivpreis?

Neben der monatlichen Grundgebühr gibt es eine Vielzahl an weiteren Kosten, die auf den ersten Blick nicht sofort ersichtlich sind. Dazu zählen etwa die SIM-Pauschale, die Aktivierungsgebühr, ein Anschlussentgelt etc. Im Gegenzug bieten Mobilfunkanbieter häufig Aktionen und Rabatte an, durch die Du Geld sparen kannst. Damit Du genau weißt, wie teuer ein Tarif tatsächlich ist, berechnen wir den Effektivpreis. Dieser Effektivpreis berücksichtigt alle Kosten und Gutschriften, die in den ersten 2 Jahren für Dich anfallen. Dafür werden sämtliche Kosten addiert, und anschließend durch 24 dividiert.

Wieso soll ich meine bestehenden Verträge angeben?

Wenn Du einen neuen Handytarif oder ein neues Internet für Zuhause suchst, bieten Dir einige Anbieter einen Vergünstigung, wenn Du bereits ein anderes Produkt bei ihnen abgeschlossen hast. Wenn Du also beispielsweise bereits Dein Internet von einem Anbieter hast, und bei dem gleichen Anbieter auch noch einen Handytarif abschließt, bekommst Du einen Vorteil. Dieser Vorteil ist oftmals eine Ersparnis auf die monatliche Grundgebühr, oder dass Du kostenlos mehr Datenvolumen zu Deinem neuen Handytarif bekommst. Wenn Du im Vergleich angibst, welche Verträge Du bereits abgeschlossen hast, können wir diese Rabatte für Dich im Vergleich berücksichtigen!