Rufnummer

Rufnummern sind Ziffernfolgen, die es ermöglichen, dass du bei einem bestimmten Teilnehmer anrufen kannst. In Österreich bestehen sie aus der Landeskennzahl +43, der Vorwahl und einer individuellen Anschlussnummer.

Rufnummer behalten

Willst du deinen Tarif wechseln, aber deine Rufnummer behalten, kannst du dies ganz einfach mittels Portierung. Dafür benötigst du lediglich die Nummernübertragungsinformation, auch NÜV-Information oder NÜVI genannt. Die kannst du entweder einfach so anfordern oder gleichzeitig mit deiner Kündigung.

Mehr Infos dazu findest du in unserem Ratgeber Handynummer behalten.

Rufnummer herausfinden

Um herauszufinden, wem eine bestimmte Telefonnummer gehört, kannst du entweder danach googeln oder aber gezielt in einem virtuellen Telefonbuch danach suchen. Bekannte Telefonbuchanbieter sind zum Beispiel Herold oder auskunft.at.

Eigene Rufnummer herausfinden

Deine eigene Telefonnummer kannst du zum einen herausfinden, indem du in die Kontakte auf deinem Handy schaust. Dort findest du deine eigene Telefonnummer in deinem persönlichen Profil ganz oben. Auch auf deiner Rechnung und deinem Vertrag ist immer deine Rufnummer vermerkt.

Möchtest du deine Nummer gleich weitergeben? Dafür kannst du einfach einen Freund anrufen, dessen Nummer du hast. Deine Nummer erscheint dann auf seinem Display und er kann sie gleich abspeichern.

Muss man die Vorwahl mitwählen?

Innerhalb Österreichs muss die Landeskennzahl +43 nicht mitgewählt werden. Wird +43 jedoch vorgewählt, entfällt die darauffolgende 0. Also kann man im Inland entweder 01 23456 wählen oder +43 1 23456. Auch im Festnetz kann eine Nummer im selben Vorwahlbereich ohne Vorwahl gewählt werden. Zum Beispiel kann die Nummer 01 23456 in Wien nur mit 23456 gewählt werden, da 01 die Vorwahl für Wien ist.

Im Mobilfunknetzen funktioniert dies nicht. Hier muss die Vorwahl mitgewählt werden.

Wunschrufnummer auswählen

Bei vielen Anbietern bekommt man bei Vertragsabschluss eine Telefonnummer zugeteilt, bei manchen ist sie frei oder aus einer Liste wählbar. Eine frei wählbare Wunschrufnummer kann trotzdem bestimmten Richtlinien folgen, zum Beispiel bezüglich der Vorwahl, und vor allem noch verfügbar sein.

Das heißt, wenn jemand anderer die Nummer schon hat, kannst du sie leider nicht mehr bekommen. Eine Wunschrufnummer musst du dir nicht gleich zu Beginn aussuchen, du kannst auch wesentlich später noch um eine ansuchen.

Auch mit einer virtuellen Telefonnummer kann man eine Wunschrufnummer erhalten. Mit Hilfe einer virtuellen Telefonnummer kann eine bestimmte Ortsvorwahl verwendet werden, auch wenn sich der feste oder mobile Telefonanschluss an einem völlig anderen Ort befindet. Hier vergibt ein virtueller Telefondienstanbieter eine Telefonnummer, die aussieht wie eine normale geografische oder nationale Telefonnummer.

Vergabe der Rufnummern

Telefonvorwahlen und Rufnummern werden von der Regulierungsbehörde RTR vergeben. Innerhalb der Vorwahlbereiche können die Netzbetreiber die Nummern dann aber vergeben, wie es ihnen gefällt. Bei regionalen Vorwahlen (Festnetztelefon) ist die A1 Telekom Austria verantwortlich, bei Mobilfunk-Vorwahlen der Anbieter.

( Artikel veröffentlicht: 15.06.2020 )

Jetzt Handytarife finden!



Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Rufnummer

Mehrwertdienste werden hinter den Vorwahlen 0810, 0820, 0821, 0900, 0901, 0930, 0931, 0939 und 118 angeboten. Diese Nummern können verschieden abgerechnet werden.


Mehrwertdienste sind Telefonnummern oder SMS, für die zusätzliche Gebühren eingehoben werden. Zum Beispiel werden sie für Horoskope, Erotikdienste, Gewinnspiele oder Spendenkontos in Anspruch genommen.


Du schützt Deine Privatsphäre. So musst Du Deine private Nummer nicht preisgeben, kannst aber trotzdem sowohl anrufen als auch angerufen werden. Vor allem große Firmen verwenden häufig virtuelle Telefonnummern; zum Beispiel um Kunden ein lokales Gespräch zu ermöglichen, ganz egal wo der Standort der Hotline ist.


Telefonvorwahlen und Rufnummern werden von der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) beschrieben und vergeben. Die Weitergabe und Nutzung der Nummern innerhalb der Vorwahlbereiche unterliegt aber den jeweiligen Netzbetreibern. Bei regionalen Vorwahlen (Festnetztelefon) ist die A1 Telekom Austria zuständig, bei Mobilfunk-Vorwahlen der Anbieter.


Zusätzlich zur Landeskennzahl +43 gibt es Ortsvorwahlen, die aus insgesamt fünf Ziffern bestehen. Die ersten zwei Ziffern sind annähernd nach den Grenzen der Bundesländer vergeben. Jedoch ist Osttirol zu Kärnten zugeschlagen, Vorarlberg zu Tirol, das nördliche Burgenland zu Niederösterreich, das südliche Burgenland zur Steiermark. Des Weiteren gibt es auch Ausnahmen bei einigen Grenzbezirken. Danach folgen drei Ziffern, die in das jeweilige Hauptwählamt verbinden, das mehrere Gemeinden oder auch Teile davon umfassen kann.


Mit Hilfe einer virtuellen Telefonnummer kann eine bestimmte Ortsvorwahl verwendet werden, auch wenn sich der feste oder mobile Telefonanschluss an einem völlig anderen Ort befindet. Hier vergibt ein virtueller Telefondienstanbieter eine Telefonnummer, die aussieht wie eine normale geografische oder nationale Telefonnummer.


Innerhalb Österreichs muss die Landeskennzahl +43 nicht mitgewählt werden. Wird +43 jedoch vorgewählt, entfällt die darauffolgende 0. Also kann man im Inland entweder 01 23456 oder +43 1 23456 wählen.

Auch im Festnetz kann eine Nummer im selben Vorwahlbereich ohne Vorwahl gewählt werden. Zum Beispiel kann die Nummer 01 23456 in Wien nur mit 23456 gewählt werden, da 01 die Vorwahl für Wien ist. In Mobilfunknetzen funktioniert dies nicht. Hier muss die Vorwahl mitgewählt werden.


Mobilfunknummern beginnen alle mit 06 (beziehungsweise mit +43 6, wenn die Landesvorwahl mitgewählt wird). Da es möglich ist mittels Rufnummernmitnahme seine Rufnummer von einem Anbieter zum nächsten übertragen zu lassen, kann das angewählte Netz nicht allein durch die Vorwahl bestimmt werden. Wenn die angewählte Nummer zu einem anderen Anbieter portiert wurde kann ein kurzer automatischer Hinweis beim Verbindungsaufbau erfolgen.

Eine Liste der Vorwahlen der Anbieter in Österreich kannst Du unter Vorwahl finden.


Rufnummern sind Ziffernfolgen, die es ermöglichen, dass Du bei einem bestimmten Teilnehmer anrufen kannst. In Österreich bestehen sie aus der Landeskennzahl +43, der Vorwahl und einer individuellen Anschlussnummer. Das können sowohl geografische Rufnummern mit Ortsvorwahl, Mobilrufnummern oder Dienstrufnummern sein.


Ja, virtuelle Telefonnummern sind erlaubt. Um eine virtuelle Telefonnummer beantragen zu können muss man nämlich einen Standort passend zur gewünschten Vorwahl vorweisen können. Es handelt sich bei einer virtuellen Telefonnummer nicht um Call ID-Spoofing. Spoofing ist anrufen mit einer frei wählbaren und unregistrierten Identität – das ist gesetzlich nicht erlaubt.


Das Portierentgelt oder Portierungsentgelt wurde für die Rufnummernübertragung eingehoben, also dafür wenn du deine Rufnummer von einem Anbieter zu einem anderen mitnimmst. Vor dem 1. November 2021 durfte eine Rufnummernübertragung bis zu 10 Euro kosten, mit dem neuen Gesetz (§ 120 TKG 2021) dürfen aber keine Gebühren für die Portierung verlangt werden.

Möchtest du mehr zum Thema Rufnummernportierung erfahren, dann schau doch in unseren Ratgeber Handynummer behalten.


Die Call ID oder Anruferkennung bedeutet, dass Deine Rufnummer bei einem Anruf übertragen wird. Rufst Du hingegen mit unterdrückter Nummer an, so sieht der Angerufene Deine Call ID nicht. Sobald Du angerufen wirst, leuchtet auf Deinem Handy normalerweise eine Nummer auf. Dabei wird die Identität des Anrufers vom Anbieter verifiziert. Ist die Nummer bereits als Kontakt in Deinem Handy eingespeichert, so erscheint der Name und häufig auch ein Bild des Anrufers.


Ja, Du kannst die Rufnummer einer anderen Person übernehmen. Dafür benötigst Du eine Vollmacht der Person, der die Rufnummer gehört. Gehört meint in diesem Fall, dass der Vertrag auf die Person lautet. Dabei ist es egal, wer die Nummer im echten Leben verwendet.