NÜVI Antrag erstellen

Rufnummer einfach mitnehmen

tarife.at erstellt für dich den Antrag einer NÜVI, den du per Post, E-Mail oder Kontaktformular an deinen Anbieter senden kannst. Den Antrag erhältst du als PDF-Download und per E-Mail. Die Kontaktdaten deines alten Anbieters findest du unter diesem Formular. Dein bisheriger Anbieter schickt dir daraufhin per E-Mail die NÜVI, die dein neuer Anbieter benötigt. (Weitere Infos).


So nimmst du deine Rufnummer mit

Du willst deine Rufnummer portieren lassen? Um deine Rufnummer behalten zu können, wenn du zu einem anderen Anbieter wechselst, musst du dir von deinem alten Anbieter eine Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information, NÜVi) ausstellen lassen. Hier kannst du den Antrag dazu erstellen.

Mit der NÜVI bestätigt dein Anbieter, dass du diese Nummer im Moment nutzt und niemand anderem gehört. Dein neuer Anbieter benötigt die NÜVI, damit er die alte Nummer zu deinem neuen Tarif übertragen darf.

Ganz unkompliziert Nummer übertragen

Damit es keine Missverständnisse gibt oder ein Anbieter eine Ausrede findet, generieren wir einen wasserdichten Antrag, den du an deinen Anbieter schicken kannst.

Bitte schicke den NÜVI-Antrag NICHT an uns. Wir sind ein Vergleichsportal und nicht dein Anbieter. Aus Datenschutzgründen ist es uns verboten diesen weiterzuleiten.

Du wählst ganz einfach deinen Anbieter, die zu übertragende Rufnummer und den PUK (wenn es sich um eine Wertkarte handelt). Den PUK findest du meist auf der großen Triple-SIM-Karte, aus der du deine SIM-Karte herausgebrochen hast oder im Starterset.

Danach musst du nur deine Daten angeben, auch deine E-Mail Adresse. Diese wird benötigt, damit dein alter Anbieter dir die NÜVI per Mail zusenden kann. Manche Anbieter benötigen für die NÜVI das Kundenkennwort.

Keine Sorge, wir sind keine Datenkrake: Die generierten Dokumente werden sofort von unseren Servern gelöscht und nicht abgespeichert. Außerdem sitzen unsere Server in Österreich und Deutschland, und damit versenden wir deine Daten auch nicht über verschiedene Kontinente. Die Übertragung erfolgt zu deiner Sicherheit selbstverständlich verschlüsselt.

Danach musst du den Antrag nur erstellen und unterschreiben. Den unterschriebenen Antrag schickst du an deinen Anbieter - die Kontaktdaten stehen direkt auf unserer Webseite und zusätzlich noch am ausgedruckten Formular. Manche Anbieter nehmen den Antrag auch per E-Mail entgegen, andere verlangen, dass du ihn mit der Post schickst. Bitte sende ihn nicht an uns, wir dürfen ihn aus Datenschutzgründen nicht weiterleiten.

Kosten für NÜVI

Die Rufnummernübertragung ist seit 2021 kostenlos. Früher wurde ein Übertragungsentgelt verlangt, doch dies ist nicht mehr erlaubt. Die Portierung ist daher gratis.

Zeit für NÜVI

Die NÜVI ist für 90 Tage gültig, wenn du nicht gekündigt hast. Wenn du gekündigt hast, gilt sie hingegen nur noch für 14 Tage. Innerhalb dieser Zeit muss die Portierung gestartet werden.

Ist die NÜVI auch eine Kündigung?

Ja, seit Mai 2022 ist die NÜVI gleichzeitig auch eine Kündigung.

Wenn du möchtest, kannst du aber extra beantragen, dass deine Rufnummer zu einem neuen Anbieter übertragen wird, aber dein alter Vertrag weiter bestehen bleibt. Mit der Portierung bekommt dann deine alte SIM-Karte automatisch eine neue Nummer zugeteilt. Diese kannst du dir in den meisten Fällen nicht aussuchen. Doch kann der alte Tarif dann weiter bestehen bleiben, bis du ihn kündigst.

Darf die NÜVI verweigert werden?

Der Anbieter kann dir die NÜVI natürlich nur ausstellen, wenn dir die Nummer auch wirklich gehört. Sie darf niemand anderem gehören oder eine von dir ausgesuchte Fantasienummer sein. Ansonsten hast du laut Rechtsvorschrift für Nummernübertragungsverordnung 2012 (NÜV 2012) das Recht deine Telefonnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Dein Anbieter muss dir also eine NÜVI erteilen, wenn du diese beantragst.

Mehr zum Thema findest du in unserem Ratgeber NÜV 2012 - Rechte bei Rufnummermitnahme.

Häufige Fragen zur Rufnummermitnahme

Wird durch einen Rufnummernwechsel mein Vertrag gekündigt?

Ja, eine Portierung der Rufnummer löst deinen bestehenden Vertrag auf. Wenn du deinen alten Vertrag behalten möchtest, musst du dies deinem alten Anbieter explizit mitteilen.

Wie lange ist eine NÜVI gültig?

Die NÜVI ist für 90 Tage gültig, wenn du nicht gekündigt hast. Wenn du gekündigt hast, gilt sie hingegen nur noch für einen Monat. Innerhalb dieser Zeit muss die Portierung gestartet werden.

Wie funktioniert die Rufnummermitnahme bei Wertkarten?

Auch von Wertkarten können Rufnummern kostenlos portiert werden. Um die NÜVI zu beantragen, brauchst Du meist den PUK (nicht den PIN!) der Wertkarte. Ansonsten ist das Verfahren ident mit jener einer Vertragsrufnummer.

Wie lange dauert die Rufnummernübertragung?

Wenn du deine Rufnummer zu deinem neuen Anbieter mitnehmen möchtest, musst du dir zuerst eine NÜVI bei deinem alten Anbieter besorgen. Dieser Antrag muss während eines laufenden Vertragsverhältnisses gestellt werden. Sobald der neue Anbieter den Antrag erhält, dauert es mindestens drei Tage bis deine Rufnummer übernommen wird. Möglichst sollte dein gewünschtes Datum aber berücksichtigt werden und eine allfällige Diensteunterbrechung möglichst kurz gehalten werden.

Muss ich einen NÜVI Antrag unterschreiben?

Ja, auch ein NÜVI-Antrag muss unterschrieben werden! Damit kann sich dein Mobilunkanbieter absichern, dass der Antrag tatsächlich von dir gestellt wird. Aus Sicherheitsgründen sendet dir der Anbieter die NÜVI üblicherweise auch nur an jene E-Mail oder Postadressen, die du bei der Vertragserstellung bekanntgegeben hast. Damit wird sichergestellt, dass nicht ein Fremder in deinem Namen boshaft eine NÜVI anfordert und erhält, mit der er deine Rufnummer stehlen könnte.

Ist eine Rufnummernmitnahme kostenpflichtig?

Nein, seit 1. Mai 2022 darf die Rufnummernmitnahme keine Kosten mehr verursachen.

Wie lange habe ich ein Recht auf meine Rufnummer?

Ein Monat nach der Kündigung erlischt dein Recht auf deine Rufnummer (laut § 3 Abs 8 NÜV 2022). Bis dahin darfst du also auch nach der Kündigung einen Antrag auf Rufnummernmitnahme stellen - aber Vorsicht, nur wenn du auf dieses Recht nicht ausdrücklich verzichtet hast. Wir empfehlen daher immer die NÜVI und die Kündigung gemeinsam zu beantragen, und nicht nacheinander.


Kann ich den NÜVI-Antrag auch per E-Mail erhalten?

Selbstverständlich! Aktiviere hierfür einfach die Option “Antrag zusätzlich an meine E-Mail-Adresse schicken” unterhalb des Formulars.

Wo stehen die Server von tarife.at?

Unsere Server stehen ausschließlich in Österreich und Frankfurt (Deutschland). Wir betreiben also keine Server außerhalb der europäischen Union und schicken Deine Daten natürlich nicht über verschiedene Kontinente.

Werden meine persönlichen Daten gespeichert?

Von Dir generierte Dokumente werden sofort von unseren Servern gelöscht und nicht abgespeichert. Auch Deine persönlichen Daten speichern wir nicht langfristig. Aus statistischen Gründen speichern wir lediglich Deine Postleitzahl, um unseren Service verbessern zu können. Ein Rückschluss auf Deine Person ist damit nicht möglich!