Handynummer behalten in 2 einfachen Schritten

Handynummer behalten in 2 einfachen Schritten

Jeder, der Dich kennt, hat Deine Rufnummer – vom besten Freund bis zur Urgroßmutter. Viele Menschen trauen sich nicht ihren Anbieter zu wechseln, aus Angst, dass sie sich nun eine neue Nummer merken müssen oder jemand sie nicht mehr erreichen kann.

Dabei ist das gar kein Problem: Du kannst Deine Handynummer nämlich auch bei einem Anbieterwechsel behalten! Wir verraten Dir in nur zwei einfachen Schritten wie es geht!

Hier in unserem Kündigungs-Generator kannst Du ein rechtsgültiges Kündigungsschreiben erstellen und Du kannst damit auch gleichzeitig die Rufnummerportierung beantragen..

1. NÜVI holen

Mit unserem NÜVI-Antrag-Generator kannst du dir die NÜVI holen. NÜVI ist die Nummernübertragungsinformation. Damit bekommst du von deinem Anbieter die Bestätigung, dass diese Nummer wirklich dir gehört.

Du kannst sie aber auch offline in einem Shop Deines Anbieters holen. Nimm dafür einen amtlichen Lichtbildausweis mit, damit sie Deine Identität überprüfen können.

Wieso ist das so kompliziert? Dies dient dazu, dass niemand jemandem eine Rufnummer wegnehmen kann.

Gültigkeit beachten

Sobald Du Deine NÜVI erhalten hast, ist sie für 90 Tage gültig. Beachte bitte, dass die NÜVI mittlerweile auch eine automatische Kündigung ist, wenn du Deinen alten Anbieter nicht explizit darauf hinweist, dass Du den alten Tarif behalten möchtest.

Wenn Du willst, kannst Du Deine Rufnummer auch zu einem anderen Anbieter portieren lassen und trotzdem Deinen alten Tarif behalten. In dem Fall bekommt Dein alter Tarif einfach eine neue Handynummer zugeteilt.

Kündigen

Seit Mai 2022 brauchst Du Deinem alten Anbieter nicht mehr alles doppelt schicken: Wenn Du die NÜVI beantragst, gilt es auch gleich als Kündigung. Hier in unserem Kündigungs-Generator kannst Du ein rechtsgültiges Kündigungsschreiben erstellen und Du kannst damit auch praktischerweise gleichzeitig die NÜVI beantragen.

Der Vorteil: Du kündigst gleich und nicht erst mit dem Portierungsdatum. Sonst hängst Du unter Umständen einen Monat länger als gedacht in Deinem alten Vertrag.

Kosten der Portierung

Dein Anbieter darf kein Entgelt für die Portierung verlangen. Auch für die Zuteilung einer neuen Nummer dürfen keine weiteren Kosten entstehen.

2. Antrag auf Rufnummernübernahme stellen

Danach übermittelst Du Deinem neuen Anbieter die NÜVI, die Du von Deinem alten Anbieter bekommen hast. Oder aber, wenn Du Dir jetzt erst einen neuen Tarif bestellst, kannst Du sie oftmals gleich im Onlineshop mitschicken.

Nach wenigen Tagen wird die Nummer vom alten Anbieter zum neuen portiert, auf Wunsch auch zu einem bestimmten Termin. Du bleibst mit der alten Nummer erreichbar, aber hast einen neuen, besseren Vertrag.

Dabei ist es völlig egal, ob Du nun eine andere Vorwahl hast, als der neue Anbieter üblicherweise hat. Deine Rufnummer wird komplett so wie sie ist mit der Vorwahl übernommen.

( Artikel veröffentlicht: 06.08.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Handynummer behalten in 2 einfachen Schritten

Normalerweise dauert es ein paar Tage, bis die alte Rufnummer portiert ist.


Ja, du benötigst nur eine sogenannte NÜVI, die Nummernübertragungsinformation deines Anbieters. Hier kannst du die NÜVI beantragen.


Egal ob Du Deinen alten Vertrag schon gekündigt hast oder noch nicht, Du hast das Recht Deine Rufnummer zu einem neuen Vertrag mitzunehmen. Dafür benötigst Du die NÜVI.


NÜVI steht für Nummernübertragungsverordnungsinformation. Wenn Du den Antrag darauf stellst, kann Dein neuer Anbieter Deine alte Rufnummer auf den neuen Vertrag portieren.


Nein, du kannst deine alte Rufnummer einfach auf deinen neuen Vertrag transferieren. Dafür benötigst du nur die NÜVI von deinem alten Anbieter.


Nein, seit 1. Mai 2022 darf die Rufnummernmitnahme keine Kosten mehr verursachen.