Kündigung einfach online erstellen


So kündigst du deinen Tarif ganz einfach!

Zeit für einen neuen, frischen Tarif! Den alten Tarif kündigen ist mit nur wenigen Klicks erledigt. Mit unserem Kündigungsgenerator kannst du gratis eine Kündigung erstellen.

Rechtsgültige Kündigung

Doch reicht das nicht, wenn du einfach ein Email an deinen Anbieter mit „Ich kündige.“ schreibst? Leider nein, denn das ist kein rechtsgültiges Kündigungsschreiben. Mit unserem Kündigungsgenerator kannst du ein solches absolut gratis erstellen.

Damit gibt es keine Missverständnisse und dein Anbieter ist verpflichtet, es anzunehmen.

Bitte schicke dieses Kündigungsschreiben NICHT an uns. Wir sind ein Vergleichsportal und nicht dein Anbieter. Aus Datenschutzgründen ist es uns verboten Kündigungen weiterzuleiten.

Wir gehen die Kündigung Schritt für Schritt durch, damit auch ja alles seine Richtigkeit hat.

1. Was möchtest du kündigen?

Wähle ganz einfach deinen alten Anbietern aus. Du musst diesen nur anklicken, er ist mit Logo und Namen kenntlich.

Nun kannst du auswählen, welchen Tarif du kündigen magst: Ob Handy, Fernsehen, Internet für Zuhause, mobiles Internet, Festnetztelefon, oder Kombipaket – hier kannst du mehrfach auswählen oder auch auf „alle vorhandenen Verträge kündigen“ klicken, wenn du alle Brücken abbrechen möchtest.

Nun kannst du, wenn du möchtest, die zu kündigende Rufnummer angeben. Das erleichtert deinem alten Anbieter die Zuordnung, damit hier nicht die falsche Nummer gekündigt wird.

Rufnummer mitnehmen

Kündigst du einen Handyvertrag und möchtest deine Rufnummer mitnehmen, kannst du diese Option aktivieren. Damit wird in der Kündigung festgelegt, dass du ein sogenanntes NÜVI-Dokument anforderst. Dieses benötigst du, um deine Rufnummer zu einem anderen Anbieter portieren zu lassen.

Für die Portierung werden vom Anbieter insgesamt 10 Euro verlangt: Die Ausstellung der NÜVI darf maximal 1 Euro kosten. Die Portierung darf weitere 9 Euro kosten. Diese Gebühren werden vom neuen Anbieter häufig rückerstattet. Mehr zum Thema findest du in unserem Ratgeber NÜV 2012 - Rechte bei Rufnummermitnahme.

Dein Anbieter darf sich nicht einfach weigern, dir die NÜVI auszustellen. Die NÜVI ist nur für 90 Tage gültig, wenn du nicht gekündigt hast. Wenn du gekündigt hast, gilt sie hingegen nur noch für 14 Tage. Innerhalb dieser Zeit muss die Portierung gestartet werden.

Außerordentliche Kündigung

Hat dein Anbieter deinen Tarif verschlechtert, etwa indem er die Preise erhöht oder eine neue Service-Pauschale einführt, dann hast du das Recht auf eine außerordentliche Sonderkündigung. Dabei entfällt auch die Kündigungsfrist – du darfst ab sofort kündigen, auch innerhalb der Mindestbindung.

Wir empfehlen in diesem Fall ein Kündigungsdatum anzugeben, das zumindest zwei Wochen in der Zukunft liegt. Andernfalls wird dein Anbieter deinen Vertrag sofort deaktivieren, und du bist nicht mehr erreichbar.

Übrigens muss dich dein Anbieter schriftlich darüber informieren, wenn sich der Tarif verschlechtert und du das Recht zur außerordentlichen Kündigung hast.

Wertkarte

Du kannst die Option aktivieren, deine Rufnummer auf Wertkarte umzustellen. Damit wird nach der Kündigung dein alter Handytarif in einen Wertkartentarif umgewandelt. Wenn du deine Rufnummer portieren lässt, bekommt deine SIM-Karte dafür eine neue Nummer zugeteilt. Diese kannst du dir in den meisten Fällen nicht aussuchen.

Kündigung Zeitpunkt

Du kannst bei unserem Generator entscheiden, ob du zum frühestmöglichen Zeitpunkt kündigen möchtest oder ein bestimmtes Datum dafür angeben.

Botschaft an den alten Anbieter

Zusätzlich kannst du eine Anmerkung für den Anbieter erstellen. Hier kannst du zum Beispiel schreiben, warum es zur Kündigung gekommen ist, oder etwa bei einer Kündigung im Todesfall deine Beziehung zum Verstorbenen angeben.

Mehr Infos dazu findest du in unserem Ratgeber Kündigung im Todesfall für Handy, Fernsehen und Internet.

2. Daten und Sicherheit

Nun gib bitte deine Daten ein. Keine Sorge, wir sind keine Datenkrake: Alle durch uns generierten Kündigungen werden kurz nach dem Download automatisch von unseren Servern gelöscht. Außerdem erfolgt die Verbindung zu tarife.at ausschließlich verschlüsselt.

Dies dient nur dazu, dass dich der Anbieter zuordnen kann. Gibst du uns deine E-Mail-Adresse, können wir dir das fertige Kündigungsformular auch per E-Mail zusenden. Wenn nicht, kannst du es dir aber auch herunterladen.

Auch eine Kundennummer anzugeben ist hier sinnvoll, damit es keine Missverständnisse wegen einer Namensgleichheit oder aus anderen Gründen gibt. Die Kundennummer findest du zumeist auf der Rechnung oben im Briefkopf. Manche Anbieter benötigen für die Kündigung außerdem das Kundenkennwort. Keine Sorge, dein Kundenkennwort wird von uns ebenfalls nicht gespeichert.

Unsere Server stehen übrigens ausschließlich in Österreich und Deutschland. Wir betreiben keine Server außerhalb der Europäischen Union und schicken deine Daten natürlich nicht über verschiedene Kontinente.

3. Grund deiner Kündigung

Bitte gib an, warum du kündigst. Dies hilft uns den Kündigungsgenerator zukünftig für dich zu verbessern. Alle Angaben sind aber natürlich freiwillig.

4. Kündigung losschicken

Nun kannst du dein Kündigungsformular per E-Mail erhalten oder es gleich herunterladen. Je nachdem kannst du die Kündigung dann gleich ausdrucken oder eventuell erst später. In jedem Fall musst du sie noch unterschreiben.

Sende deine unterschriebene Kündigung an deinen alten Anbieter. Wir geben dir die Kontaktdaten direkt, aber auch mit dem Kündigungsformular in der E-Mail an. Bitte sende die Kündigung nicht an uns, wir dürfen sie aus Datenschutzgründen nicht weitergeben.

Bei manchen Anbietern ist es möglich die Kündigung per E-Mail zu senden, bei anderen geht es ausschließlich mit der Post. Dies liegt nicht an uns, sondern immer daran, wie dein Anbieter eine Kündigung entgegen nimmt.

Offline kündigen, aber immer online anmelden

Zwar nehmen viele Anbieter eine Kündigung nur offline per Post entgegen, aber einen neuen Tarif solltest du unbedingt online anmelden.

Ins Geschäft um dir einen neuen Tarif zu holen, solltest du vor allem deswegen nicht, weil es in Österreich NUR online ein Rückgaberecht gibt. Denn dieses fällt unter den sogenannten „Absatz durch Fernhandel“ – weswegen dir ein 14tägiges Rückgaberecht zusteht. Ein allgemeines Rückgaberecht in Österreich gibt es nämlich nicht, auch wenn viele Menschen das glauben wollen. Zwar gibt es Geschäfte, die dir dies aus Kulanz bieten, verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht.

Wenn dein neuer Internet- oder Handytarif nicht so funktioniert, wie du es dir wünscht, kannst du den Tarif bei einer Onlinebestellung einfach zurückgeben. Wenn du es dir vor Ort im Ladengeschäft geholt hast, gibt es kein allgemeines Umtausch- oder Rückgaberecht. Wir empfehlen daher immer eine Onlinebestellung!

Außerdem kannst du so am besten die Preise vergleichen. Oft sind online bestellte Tarife nicht nur deutlich günstiger, sondern verfügen auch über mehr Datenvolumen oder weitere Inklusiveinheiten. Schau doch gleich in unseren Tarifvergleich.

Häufige Fragen zur Kündigung

Richtig Kündigen

Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Handytarifen?

Die Kündigungsfrist beträgt maximal 1 Monat, allerdings werden Kündigungen bei vielen Anbietern stets erst zum Monatsletzten gültig. Wenn Du also beispielsweise Deine Kündigung am 10. März absendest, würde Dein Vertrag trotzdem erst am 30. April enden.

Kann ich für eine verstorbene Person kündigen?

Nach dem Tod des Vertragsinhabers sind die gesetzlichen Erben berechtigt, die Internet- und Handyverträge des Verstorbenen zu kündigen. In diesem Fall füllst Du dennoch die Daten des verstorbenen Vertragsinhabers in die Kundendaten ein, und fügst in das Textfeld “Anmerkung” hinzu, dass Du in Deiner Funktion als gesetzlicher Nachfahre kündigst. Schreibe hier auch Deine eigenen Kontaktdaten hinzu, damit der Anbieter Dich bei Notwendigkeit kontaktieren kann. Unterschreibe anschließend die Kündigung selbst, und übermittle sie gemeinsam mit einer Kopie der Sterbeurkunde an den Anbieter. Wenn möglich solltest Du auch eine Kopie des Einantwortungsbeschlusses an den Anbieter übermitteln.

Muss ich Wertkarten auch kündigen?

Nein, Wertkartentarife stellen keine andauernden Verträge dar und müssen daher nicht gekündigt werden. Sofern Du noch Guthaben auf der Wertkarte hast, kannst Du dieses einfach nach Ablauf einer durch den Anbieter vorgegebenen Zeit zurückfordern. Üblicherweise beträgt diese Wartezeit 1 Jahr ab der letzten Nutzung oder ab der letzen Aufladung.

Muss ich eine Kündigung unterschreiben?

Ja, jede Kündigung muss durch den Vertragsnehmer oder durch eine dazu bevollmächtigte Person signiert werden. Erlaubt sind hierfür sowohl die eigenhändige Signatur mittels Stift, als auch eine qualifizierte elektronische Signatur. Eine solche elektronische Signatur hat strenge Voraussetzungen - es reicht also nicht, wenn Du auf einen Touchscreen oder mit einer Maus deinen Namen zeichnest. Stattdessen musst Du die elektronische Signatur etwa über eine Bürgerkarte oder über die Handysignatur erstellen. Diese Unterschriften entsprechen dem Signaturgesetz und sind damit rechtsgültig.

Kann ich mit der Kündigung gleich einen Rufnummerwechsel beantragen?

Ja, seit 1. Mai 2022 kannst du mit der Rufnummernübertragung auch gleich kündigen. Solltest du das nicht wollen, musst du dies deinem alten Anbieter explizit mitteilen.

Kann ich auch während einer Mindestvertragslaufzeit kündigen?

Nein, zumindest nicht ohne Zusatzkosten. Wenn Du dich noch innerhalb der Mindestvertragslaufzeit befindest, musst Du den Vertrag mindestens so lange auch bezahlen. Du kannst den Vertrag üblicherweise auch per sofort kündigen, Dein Anbieter wird dir dann allerdings die gesamte Restzeit sofort in Rechnung stellen. Eine Ausnahme stellt die außerordentliche Kündigung dar, die Du jedoch nur in Anspruch nehmen kannst, wenn Dein Anbieter den Vertrag einseitig, also von sich aus, zu Deinem Nachteil verschlechtert. In diesem Fall kannst Du sowohl eine Mindestvertragslaufzeit, als auch eine Kündigungsfrist ignorieren, und den Vertrag sofort aufkündigen - solltest Du Dir jedoch zu dem Vertrag ein Handy vergünstigt dazu gekauft haben, kann es sein, dass Du eine Abschlagszahlung leisten musst.


Der Generator

Wo sehe ich, wohin ich die Kündigung übermitteln kann?

Im letzten Schritt dieses Kündigungs-Generators zeigen wir dir alle uns bekannten Möglichkeiten, die Kündigung an Deinen Anbieter zu übermitteln. Wenn Du dir die Kündigung als PDF an Deine E-Mail Adresse zusenden lässt, findest Du diese Kontaktwege auch noch einmal in der E-Mail. Die Postadresse des Anbieters ist natürlich auch direkt auf die Kündigung aufgedruckt, falls Du sie per Brief absenden möchtest.

Wie erhalte ich meine Kündigung?

Nachdem Du alle benötigten Daten angegeben hast, kannst Du die Kündigung direkt herunterladen. Wenn Du möchtest, senden wir sie Dir auch gerne per E-Mail, damit Du sie etwa im Büro oder Zuhause ausdrucken kannst. In jedem Fall musst Du die Kündigung bitte unterschreiben, und anschließend an Deinen Anbieter übermitteln.

Erfolgt die Übertragung meiner Daten verschlüsselt?

Selbstverständlich! Deine Verbindung mit unserer Seite wird durch ein Sicherheitszertifikat verschlüsselt, das höchsten technischen Anforderungen genügt. Dieses Zertifikat ist auf unser Unternehmen ausgestellt und stellt sicher, dass die Daten nicht abgegriffen werden.

Kann tarife.at meine Kündigung an den Anbieter übermitteln?

Das dürfen wir aus rechtlichen Gründen leider nicht, da wir keine Vollmacht durch Dich haben, und nicht in Deinem Namen bei einem Anbieter kündigen können. Wir selbst haben auch keinen Zugriff auf Kundendaten von Internet- oder Mobilfunkanbietern und können die von Dir angegebenen Daten daher leider weder prüfen, noch bearbeiten. Aus Datenschutzgründen dürfen wir die Kündigung auch nicht einfach an den Anbieter weiterleiten.

Wo stehen die Server von tarife.at?

Unsere Server stehen ausschließlich in Österreich und Frankfurt (Deutschland). Wir betreiben also keine Server außerhalb der europäischen Union und schicken Deine Daten natürlich nicht über verschiedene Kontinente.

Ist der Kündigungs-Service kostenpflichtig oder verbindlich?

Nein, dieser Service ist absolut kostenlos. Die Kündigung wird auch erst zu dem Zeitpunkt gültig, wenn Du sie selbst unterschrieben und an Deinen Anbieter übermittelt hast. Bis dahin kannst Du es Dir selbstverständlich jederzeit anders überlegen!

Werden meine persönlichen Daten gespeichert?

Von Dir generierte Dokumente werden sofort von unseren Servern gelöscht und nicht abgespeichert. Auch Deine persönlichen Daten speichern wir nicht langfristig. Aus statistischen Gründen speichern wir lediglich Deine Postleitzahl, um unseren Service verbessern zu können. Ein Rückschluss auf Deine Person ist damit nicht möglich!