Kündigung im Todesfall für Handy, Fernsehen und Internet

Kündigung im Todesfall für Handy, Fernsehen und Internet

Ein naher Verwandter oder eine Verwandte ist gestorben und Du musst die Verlassenschaft regeln? Wir möchten Dir unser Beileid aussprechen und stehen Dir mit Rat zur Seite. Hier erfährst Du, welche Schritte Du im Sterbefall einleiten musst, um Handyvertrag, Internet, Telefon, Fernsehen und Rundfunkgebühren zu kündigen.

Zuallererst solltest Du herausfinden, bei welchen Anbietern der Verstorbene Verträge hatte. Dies ist manchmal gar nicht so einfach, denn an der Vorwahl des Handys lässt sich zum Beispiel nicht automatisch prüfen, bei welchem Anbieter man ist.

In den meisten Fällen bewahren Menschen alle solche Verträge in einer Mappe oder einem Ordner auf. Je nach Person sind solche Angaben auch am Computer, in den Emails, der Cloud oder im persönlichen Telefonbuch zu finden.

Für die Kündigung im Sterbefall benötigst Du die Sterbeurkunde. Eine Kopie der Sterbeurkunde musst Du an den oder die Anbieter schicken, mit denen der/die Verstorbene einen Vertrag hatte. Meist reicht dafür ein formloses Schreiben, bei manchem Anbietern gibt es eigene Formulare. Wie der jeweilige Provider dies handhabt findest Du in den AGB als auch hier im Ratgeber unter dem jeweiligen Anbieter.

Bitte schicke die Kündigung NICHT an uns. Wir sind ein Vergleichsportal und nicht Dein Anbieter. Auf Grund des Datenschutzes dürfen wir die Kündigung auch nicht weiterleiten. Bitte nutze ausschließlich die unten genannten Kontaktmöglichkeiten.

Rundfunkgebühren und ORF-Beitrag

Bezüglich des ORF-Beitrags kannst Du bei der OBS (früher GIS) den verstorbenen Teilnehmer abmelden. Hier kannst Du die Abmeldung im Sterbefall online eingeben.

Für die Kündigung im Sterbefall kannst Du außerdem die Nummer 0810 00 10 80 telefonisch (Mo-Fr 07:00-19:00 Uhr) anrufen. Es geht aber auch schriftlich, per Mail unter service@orf.beitrag.at oder per Post an ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien. Auch per Fax unter +43 50 200 300 ist eine Kündigung möglich. Möchtest Du eine persönliche Beratung, kannst Du auch beim Kundendienst in der Faulmanngasse 4, 1040 Wien (Mo-Fr 08:00-18:00 Uhr) vorbeischauen.

Kündigung oder Vertragsübernahme von Handy, Internet und Fernsehen

Kündigungen im Todesfall sind spezielle Formen der Kündigung. Hier greift meist ein Sonderkündigungsrecht in den AGB, man spricht auch von einer außerordentlichen Kündigung. Der Vertrag kann damit sofort beendet werden, auch wenn noch eine Mindestvertragslaufzeit oder Kündigungsfrist vorhanden wäre. Daher verweisen wir hier nicht auf ein normales Kündigungsschreiben, sondern an die jeweiligen Kontaktadressen der Anbieter.

Du solltest Dich so schnell wie möglich bei den Unternehmen melden, denn die Kündigung gilt meist nicht ab dem Sterbetag, sondern ab dem Zeitpunkt, an dem Du die Kündigung einreichst. Ansonsten musst Du als Erbe weiter Gebühren zahlen.

Auch hast Du bei manchen Anbietern die Möglichkeit den Vertrag zu übernehmen, wenn Du das möchtest. Hierbei musst Du dies im Schreiben an den Anbieter angeben. Wir erwähnen es explizit, wenn es möglich ist. Du kannst dafür aber auch in den AGB des Vertrages nachsehen oder beim Anbieter direkt nachfragen.

So funktioniert die Kündigung im Todesfall

Wir gehen alle Anbieter (nach dem Alphabet gereiht) mit Kontaktmöglichkeiten durch.

An alle, bei denen der Verstorbene einen Vertrag hatte, musst Du ein Schreiben mit einer Kopie der Sterbeurkunde hinsenden und den Rufnummern/Kundennummern, die auf Grund des Todesfalls gekündigt werden sollen. Achte darauf, dass Du bei den Schreiben zusätzlich auch Deine Kontaktdaten angibst, damit Du eine Bestätigung über die Kündigung erhalten kannst.

Unterschreibe die Kündigung in Deinem Namen (unterschreibe also nicht als der Verstorbene!) und füge Deine Beziehung zum Verstorbenen ein, also etwa: Petra Musterfrau (Tochter) oder Max Mustermann (Verfügungsberechtigter Erbe).

Kontaktadressen der Anbieter

A1

Bei A1 kannst Du alle Verträge sowohl per E-Mail unter Todesfall@A1.at oder postalisch an A1 Telekom Austria AG, Postfach 1001, 1011 Wien kündigen.

Du kannst sie aber auch per A1 Übertragungsformular übernehmen.

bob

Bei bob kannst Du die Kündigung per bob Kontaktformular senden. Auch möglich ist dies per Post unter bob service, Postfach 0680, 1010 Wien oder per Fax an 0680600689.

Drei

Bei Drei kannst Du den Vertrag auflösen oder übernehmen. In beiden Fällen schreibe eine E-Mail an serviceteam@drei.at. Du kannst auch per Post an Hutchison Drei Austria GmbH, Brünner Straße 52, 1210 Wien schreiben.

educom

Bei educom kannst Du Dein Schreiben per E-Mail an customerservice@educom.at schicken. Oder aber per Post an educom, Universitätstraße 4, 1090 Wien.

eety

Bei eety kannst Du Dich unter info@eety.at melden, oder postalisch unter Hutchison Drei Austria GmbH, Brünner Straße 52, 1210 Wien.

georg

Bei georg kannst Du per Fax an 0681 840640 oder per Post an Georg, Postfach 0621, 1010 Wien kündigen.

goood

Bei goood kannst Du per goood Kontaktformular kündigen. Postalisch kannst Du Dich an goood mobile GmbH, Mommsengasse 35, 1040 Wien wenden.

HELP mobile

Bei HELP mobile schick ein E-Mail an office@helpm.at. Auch kannst Du per Fax unter 01 358 10 10 98 oder per Post unter HELP mobile, MASS Response Service GmbH, DC Tower 1, 38. Stock, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien.

HoT

Bei HoT kannst Du per E-Mail an info@hot.at kündigen. Auch möglich ist es per Fax unter 0677 6001 6773 oder postalisch unter HoT Telekom und Service GmbH, Postfach 28, 1121 Wien.

Kabelplus

Nutze bei kabelplus die Möglichkeit per E-Mail unter kundenservice@kabelplus.co.at zu kündigen. Außerdem kannst Du auch per Post an kabelplus GmbH, Südstadtzentrum 4, 2344 Maria Enzersdorf schreiben.

Krone/Kurier

Bei Krone mobile kündigst Du per Fax an 01/2341910 oder per Post an Krone mobile, Postfach 2020, 1010 Wien.

Bei Kurier mobil kündige per Fax an 01/2341911 oder per Post an KURIER mobil, Postfach 3030, 1010 Wien.

Lidl Connect

Bei Lidl Connect kannst Du eine E-Mail an info.connect@drei.com oder per Post an Hutchison Drei Austria GmbH, Brünner Straße 52, 1210 Wien schreiben.

LIWEST

An LIWEST kannst Du Dich per E-Mail unter info@liwest.at wenden. Auch möglich ist es ein Schreiben per Fax unter 0732 94 24 24 80 oder postalisch an LIWEST Kabelmedien Gesellschaft mbH, Lindengasse 18, 4040 Linz zu senden.

Magenta

Bei Magenta kannst Du den Vertrag übernehmen oder aber kündigen. Du kannst dies per Magenta Kündigungsformular. Wähle dafür unter „Ich habe andere Gründe“ den Kündigungsgrund “Sterbefall”. Oder wende Dich postalisch unter T-Mobile Austria GmbH, Postfach 676, 1031 Wien an Magenta.

MTEL

Bei MTEL kannst Du den Vertrag binnen zwei Wochen übernehmen oder aber kündigen. MTEL erreichst Du entweder per E-Mail unter info@mtel.at oder aber postalisch unter MTEL Austria GmbH, Lehargasse 7, 1060 Wien.

RedBull Mobile

Bei RedBull kannst Du den Vertrag binnen zwei Wochen übernehmen oder aber kündigen. Du kontaktierst den Anbieter per E-Mail unter service@redbullmobile.at oder aber postalisch unter A1 Telekom Austria AG, Lassallestraße 9, 1020 Wien.

S-Budget

Bei S-Budget wende Dich per Post an T-Mobile Austria GmbH, Postfach 676, 1031 Wien.

SIMfonie

Bei SIMfonie kannst Du per Post unter SIMfonie Postfach 0624, 1010 Wien kündigen, oder aber per Fax unter 01 2341950.

simpliTV

Bei simpliTV kannst Du postalisch unter Postfach 11110, 1150 Wien kündigen.

spusu

Bei spusu gibt es ein eigenes spusu Kündigungsformular. Dieses kannst Du per E-Mail an office@spusu.at oder per Post an spusu, DC Tower 1, 38. Stock, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien schicken. Auch per Fax ist eine Kündung möglich unter 01 358 670 99.

Tchibo mobil

Eine Kündigung kannst Du an Tchibo mobil, MASS Response Service GmbH, DC Tower 1, 38. Stock, Donau-City-Straße 7, 1220 Wien senden.

Telematica

An Telematica kannst Du Dich per E-Mail unter support@telematica.at wenden, oder aber per Post an Telematica Internet Service Provider GmbH, Münzgrabenstraße 84b/5, 8010 Graz.

VOLmobil

An VOLmobil kannst Du Dich per E-Mail unter service@volmobil.at wenden, oder per Post an VOLmobil, Gutenbergstraße 1, 6858 Schwarzach.

Wowww

Bei Wowww kannst Du Dich per E-Mail unter service@wowww.at wenden, oder per Post unter ICC Calling Cards GmbH, Herzog-Odilo-Straße 101, 5310 Mondsee.

yesss!

An yesss! kannst Du Dich per Fax unter 0820 810 812 wenden, oder per Post an yesss!, Postfach 0699, 1010 Wien schreiben.

Yooopi

Bei yooopi kannst Du per Fax unter 01 2346 850 oder postalisch unter yooopi, Postfach 0620, 1010 Wien kündigen.

( Zuletzt aktualisiert: 31.07.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 18.12.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Kündigung im Todesfall für Handy, Fernsehen und Internet

Hier benötigst Du eine Neuanmeldung, keinen Wechsel. Wenn der alte Netzvertrag und der Energievertrag nicht auf Dich lauten oder eine Kündigung im Raum steht, muss immer eine Neuanmeldung erfolgen. Das bedeutet, Du musst nach Auswahl des Tarifs und der Eingabe Deiner Daten auf tarife.at immer „Ich möchte an dieser Adresse Strom neu anmelden“ für eine Neumeldung angeben.


Du kannst bei der GIS den verstorbenen Teilnehmer abmelden, oder aber die Meldung übernehmen.

Für die Kündigung gibt es ein eigenes GIS Formular zur Abmeldung. Dafür benötigst Du die Teilnehmernummer, die Du aber auch telefonisch unter 0810 00 10 80 erfragen kannst. Dieses Formular kannst Du per E-Mail an kundenservice@gis.at schicken, oder per Post an GIS Gebühren Info Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien. Auch per Fax unter 05 0200 300 ist eine Kündigung möglich.


Ein naher Verwandter ist gestorben und Du musst die Verlassenschaft regeln? Wir möchten Dir unser aufrichtiges Beileid aussprechen und stehen Dir mit Rat zur Seite.

Zuallererst solltest Du herausfinden, bei welchen Anbietern der Verstorbene Verträge hatte. Dies ist manchmal gar nicht so einfach, denn an der Vorwahl des Handys lässt sich zum Beispiel nicht automatisch prüfen, bei welchem Anbieter man ist.

In den meisten Fällen bewahren Menschen alle solche Verträge in einer Mappe oder einem Ordner auf. Je nach Person sind Angaben auch am Computer, in den Emails, der Cloud oder im persönlichen Telefonbuch zu finden.


Du kannst in den meisten Fällen ein formloses Schreiben mit einer Kopie der Sterbeurkunde und den Rufnummern/Kundennummern, die auf Grund des Todesfalls gekündigt werden sollen, an Deinen Anbieter senden. Achte darauf, dass Du bei den Schreiben Deine Kontaktdaten angibst, damit Du eine Bestätigung über die Kündigung erhalten kannst.


Ja, das ist bei den meisten Anbietern möglich. Wenn du die Nummer und den Vertrag einer verstorbenen Person übernehmen möchtest, musst du verfügungsberechtigter Erbe sein. In diesem Fall musst du ein Schreiben mit einer Kopie der Sterbeurkunde an deinen Anbieter senden. Achte darauf, dass du bei den Schreiben zusätzlich auch deine Kontaktdaten angibst, damit du eine Bestätigung über die Kündigung erhalten kannst.

Unterschreibe dieses Formular in deinem Namen (unterschreibe also nicht als der Verstorbene!) und füge deine Beziehung zum Verstorbenen ein, also etwa: Petra Musterfrau (Tochter) oder Max Mustermann (Verfügungsberechtigter Erbe).

Nicht bei allen Anbietern kannst du den Vertrag und die Rufnummer einer verstorbenen Person übernehmen.


Nein, Verträge für Strom und Gas können nicht direkt übernommen werden, Du musst sie auf Dich ummelden. Soll der Vertrag übertragen werden, muss immer eine Neuanmeldung erfolgen, egal ob es eine Weitergabe unter Eheleuten, Verwandten oder Fremden ist. Egal ob diejenigen dort gewohnt haben oder nicht – es ist immer eine Neuanmeldung nötig, wenn die Rechnung künftig auf eine andere Person lauten soll. Sowohl wenn jemand noch lebt, als auch wenn jemand gestorben ist, musst Du immer neuanmelden.

Der Vorteil von einer solchen Ummeldung: Dies geht rasch und Du kannst dies einfach direkt bei uns online erledigen. So wird der Altvertrag automatisch gekündigt.