Gesetzliche Kündigungsfrist

Gesetzliche Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist gibt vor, wie lange du noch bei deinem Anbieter bleiben musst, nachdem du gekündigt hast. Kündigungen treten oft erst zum Monatsletzten in Kraft.

Du möchtest deinem Anbieter kündigen? Hier kannst du eine rechtsgültige Kündigung erstellen. Dabei kannst du auch gleich beantragen, ob du deine Handynummer mitnehmen möchtest.

Gesetzliche Kündigungsfrist Österreich

Kündigungsfristen können sehr unterschiedlich lang sein. Bei Handyverträgen darf die Kündigungsfrist in Österreich ein Monat dauern. Bei Fernseh- oder Internetverträgen gibt es aber eigene Bestimmungen. Diese kannst du in den AGB und Entgeltbestimmungen nachlesen.

Nach Ablauf einer Mindestbindung kannst du jederzeit kündigen, musst aber dennoch die Kündigungsfrist einhalten. Das bedeutet, wenn dein Vertrag eine Bindung von 12 Monaten hat und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, kannst du nach den 12 Monaten kündigen, musst aber den Vertrag drei weitere Kündigungsmonate bezahlen. (Selbstverständlich kannst du ihn die drei Monate auch noch ganz normal nutzen.)

Kündigungsfrist Handyvertrag

Handyverträge haben eine einmonatige Kündigungsfrist. Das bedeutet, wenn du deinen Handyvertrag kündigst, musst du ein weiteres Kündigungsmonat lang noch bezahlen. In diesem Monat kannst du das Handy wie sonst auch nutzen.

Bis zum Jahr 2016 wurden üblicherweise Kündigungsfristen von drei Monaten vereinbart, bis sie per Gesetz auf ein Monat reduziert wurden. Solltest du noch einen alten Vertrag haben, gilt für diesen trotzdem nur eine einmonatige Kündigungsfrist.

Kündigungsfrist Fernsehen und Internet

Kündigungsfristen für Fernsehen und Internet sind sehr unterschiedlich. Du findest diese in den AGB.

Vorsicht: Gerade bei PayTV gibt es oft ganz eigenartige Fristen. So kannst du zum Teil oft nur nach zwölf Monaten und danach nur noch halbjährlich kündigen, häufig ist die Kündigungsfrist ein bis drei Monate, manchmal auch noch länger.

Wie wird die Kündigungsfrist berechnet?

Nehmen wir an die Kündigungsfrist dauert einen Monat und tritt per Monatsletztem in Kraft: Wenn du deine Kündigung am 14. Juli absendest, würde sie per 31. August in Kraft treten. Das heißt sie gilt per Monatsletztem, das wäre hier der 31. Juli, auch wenn du sie schon Mitte des Monats losschickst. Danach beginnt die Kündigungsfrist von einem Monat zu laufen, also musst du noch den August zahlen, dann aber endet dein Vertrag. Eine am 14. Juli ausgesprochene Kündigung gilt daher üblicherweise erst mit dem 31. August!

Außerordentliche Kündigung Österreich

Sollte dein Anbieter deinen Vertrag zu deinem Nachteil abändern, zum Beispiel indem er eine zusätzliche Pauschale einführt, hast du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Dies bedeutet, dass du deinen Vertrag vor Ablauf deiner Mindestvertragsdauer sofort kündigen darfst. Die Kündigungsfrist entfällt in diesem Fall.

Gültiges Kündigungsschreiben

Ein einfacher Zettel oder ein Anruf mit den Worten „Ich kündige“ ist keine gültige Kündigung. Damit du schnell und einfach aus deinem Vertrag kommst, helfen wir dir gerne ein gültiges Kündigungsschreiben für Handyverträge, Internetverträge oder Fernsehverträge kostenlos aufzusetzen. Das ist schon mit wenigen Klicks geschehen. Außerdem zeigen wir dir auch gleich die Adresse deines Anbieters an, an den du die Kündigung schicken musst.

Bitte schicke die Kündigung nicht an uns. Wir sind nicht dein Anbieter. Daher dürfen und können wir keine Kündigungen entgegennehmen.

( Zuletzt aktualisiert: 17.02.2021. Ursprünglich veröffentlicht: 29.05.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.