Die Kündigungsfrist gibt vor, wie lange du noch bei deinem Anbieter bleiben musst, nachdem du gekündigt hast. Kündigungen treten oft erst zum Monatsletzten in Kraft.
Gesetzliche Kündigungsfrist Österreich
Kündigungsfristen können sehr unterschiedlich lang sein. Bei Handyverträgen darf die Kündigungsfrist in Österreich ein Monat dauern. Bei Fernseh- oder Internetverträgen gibt es aber eigene Bestimmungen. Diese kannst du in den AGB und Entgeltbestimmungen nachlesen.
Nach Ablauf einer Mindestbindung kannst du jederzeit kündigen, musst aber dennoch die Kündigungsfrist einhalten. Das bedeutet, wenn dein Vertrag eine Bindung von 12 Monaten hat und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, kannst du nach den 12 Monaten kündigen, musst aber den Vertrag drei weitere Kündigungsmonate bezahlen. (Selbstverständlich kannst du ihn die drei Monate auch noch ganz normal nutzen.)
Kündigungsfrist Handyvertrag
Handyverträge haben eine einmonatige Kündigungsfrist. Das bedeutet, wenn du deinen Handyvertrag kündigst, musst du ein weiteres Kündigungsmonat lang noch bezahlen. In diesem Monat kannst du das Handy wie sonst auch nutzen.
Kündigungsfrist Fernsehen und Internet
Kündigungsfristen für Fernsehen und Internet sind sehr unterschiedlich. Du findest diese in den AGB.
Wie wird die Kündigungsfrist berechnet?
Nehmen wir an die Kündigungsfrist dauert einen Monat und tritt per Monatsletztem in Kraft: Wenn du deine Kündigung am 14. Juli absendest, würde sie per 31. August in Kraft treten. Das heißt sie gilt per Monatsletztem, das wäre hier der 31. Juli, auch wenn du sie schon Mitte des Monats losschickst. Danach beginnt die Kündigungsfrist von einem Monat zu laufen, also musst du noch den August zahlen, dann aber endet dein Vertrag. Eine am 14. Juli ausgesprochene Kündigung gilt daher üblicherweise erst mit dem 31. August!
Außerordentliche Kündigung Österreich
Sollte dein Anbieter deinen Vertrag zu deinem Nachteil abändern, zum Beispiel indem er eine zusätzliche Pauschale einführt, hast du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Dies bedeutet, dass du deinen Vertrag vor Ablauf deiner Mindestvertragsdauer sofort kündigen darfst. Die Kündigungsfrist entfällt in diesem Fall.
Gültiges Kündigungsschreiben
Ein einfacher Zettel oder ein Anruf mit den Worten „Ich kündige“ ist keine gültige Kündigung. Damit du schnell und einfach aus deinem Vertrag kommst, helfen wir dir gerne ein gültiges Kündigungsschreiben für Handyverträge, Internetverträge oder Fernsehverträge kostenlos aufzusetzen. Das ist schon mit wenigen Klicks geschehen. Außerdem zeigen wir dir auch gleich die Adresse deines Anbieters an, an den du die Kündigung schicken musst.
( Artikel veröffentlicht: 29.05.2020 )