Gesetzliche Kündigungsfrist

Gesetzliche Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist gibt vor, wie lange du noch bei deinem Anbieter bleiben musst, nachdem du gekündigt hast. Kündigungen treten oft erst zum Monatsletzten in Kraft.

Du möchtest deinem Anbieter kündigen? Hier kannst du eine rechtsgültige Kündigung erstellen. Dabei kannst du auch gleich beantragen, ob du deine Handynummer mitnehmen möchtest.

Gesetzliche Kündigungsfrist Österreich

Kündigungsfristen können sehr unterschiedlich lang sein. Bei Handyverträgen darf die Kündigungsfrist in Österreich ein Monat dauern. Bei Fernseh- oder Internetverträgen gibt es aber eigene Bestimmungen. Diese kannst du in den AGB und Entgeltbestimmungen nachlesen.

Nach Ablauf einer Mindestbindung kannst du jederzeit kündigen, musst aber dennoch die Kündigungsfrist einhalten. Das bedeutet, wenn dein Vertrag eine Bindung von 12 Monaten hat und eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, kannst du nach den 12 Monaten kündigen, musst aber den Vertrag drei weitere Kündigungsmonate bezahlen. (Selbstverständlich kannst du ihn die drei Monate auch noch ganz normal nutzen.)

Kündigungsfrist Handyvertrag

Handyverträge haben eine einmonatige Kündigungsfrist. Das bedeutet, wenn du deinen Handyvertrag kündigst, musst du ein weiteres Kündigungsmonat lang noch bezahlen. In diesem Monat kannst du das Handy wie sonst auch nutzen.

Bis zum Jahr 2016 wurden üblicherweise Kündigungsfristen von drei Monaten vereinbart, bis sie per Gesetz auf ein Monat reduziert wurden. Solltest du noch einen alten Vertrag haben, gilt für diesen trotzdem nur eine einmonatige Kündigungsfrist.

Kündigungsfrist Fernsehen und Internet

Kündigungsfristen für Fernsehen und Internet sind sehr unterschiedlich. Du findest diese in den AGB.

Vorsicht: Gerade bei PayTV gibt es oft ganz eigenartige Fristen. So kannst du zum Teil oft nur nach zwölf Monaten und danach nur noch halbjährlich kündigen, häufig ist die Kündigungsfrist ein bis drei Monate, manchmal auch noch länger.

Wie wird die Kündigungsfrist berechnet?

Nehmen wir an die Kündigungsfrist dauert einen Monat und tritt per Monatsletztem in Kraft: Wenn du deine Kündigung am 14. Juli absendest, würde sie per 31. August in Kraft treten. Das heißt sie gilt per Monatsletztem, das wäre hier der 31. Juli, auch wenn du sie schon Mitte des Monats losschickst. Danach beginnt die Kündigungsfrist von einem Monat zu laufen, also musst du noch den August zahlen, dann aber endet dein Vertrag. Eine am 14. Juli ausgesprochene Kündigung gilt daher üblicherweise erst mit dem 31. August!

Außerordentliche Kündigung Österreich

Sollte dein Anbieter deinen Vertrag zu deinem Nachteil abändern, zum Beispiel indem er eine zusätzliche Pauschale einführt, hast du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Dies bedeutet, dass du deinen Vertrag vor Ablauf deiner Mindestvertragsdauer sofort kündigen darfst. Die Kündigungsfrist entfällt in diesem Fall.

Gültiges Kündigungsschreiben

Ein einfacher Zettel oder ein Anruf mit den Worten „Ich kündige“ ist keine gültige Kündigung. Damit du schnell und einfach aus deinem Vertrag kommst, helfen wir dir gerne ein gültiges Kündigungsschreiben für Handyverträge, Internetverträge oder Fernsehverträge kostenlos aufzusetzen. Das ist schon mit wenigen Klicks geschehen. Außerdem zeigen wir dir auch gleich die Adresse deines Anbieters an, an den du die Kündigung schicken musst.

Bitte schicke die Kündigung nicht an uns. Wir sind nicht dein Anbieter. Daher dürfen und können wir keine Kündigungen entgegennehmen.

( Artikel veröffentlicht: 29.05.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Gesetzliche Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beträgt maximal 1 Monat, allerdings werden Kündigungen bei vielen Anbietern stets erst zum Monatsletzten gültig. Wenn Du also beispielsweise Deine Kündigung am 10. März absendest, würde Dein Vertrag trotzdem erst am 30. April enden.


Wenn Dein Anbieter Deinen Vertrag zu Deinem Nachteil ändert, hast Du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Diese ist fristlos, das heißt sie gilt ab dem Tag, an dem Du kündigst.


Dein Anbieter darf weder die AGB noch die Entgeltbestimmungen einseitig abändern. Zum Beispiel gilt dies wenn Dein Anbieter plötzlich eine Servicepauschale oder eine andere Zusatzgebühr einführt. Nicht hingegen bei einer Erhöhung auf Grund der Wertsicherung, mit der zum Beispiel die Grundgebühr an den Verbraucherpreisindex angepasst wird. Erhöhungen über den Index hinaus sind aber nicht zulässig.


Ja, aber Dein Anbieter wird dir für die Dauer der Bindung die Kosten trotzdem in Rechnung stellen. Wir empfehlen daher erst nach Ablauf der Bindungsfrist zu kündigen. Eine Ausnahme dazu stellt die Außerordentliche Kündigung dar: Diese greift aber nur, wenn Dein Anbieter Deinen Vertrag zu Deinen Ungunsten abändert. Nur dann darfst Du sofort kündigen.


Die Bindungsfrist zählt die Monate, die Dein Vertrag mindestens dauern muss – Du bist für diese Dauer an Deinen Anbieter gebunden. Vorher darfst Du nicht kündigen. Die Kündigungsfrist ist die Dauer, die Du zwischen Deiner Kündigung und dem tatsächlichen Vertragsende abwarten musst.


Aber nein, längst nicht mehr. Außerdem helfen wir dir gern dabei. Du brauchst nur das Kündigungsformular ausfüllen und an Deinen Anbieter schicken. So einfach ist das. Manchen Anbietern kann man die Kündigung per Mail zuschicken, anderen nur per Post. Wir geben dir immer alle Möglichkeiten an.


Bei Fernseh- und Internetverträgen kann die Kündigungsfrist sehr unterschiedlich aussehen. Gerade bei PayTV gibt es oft ganz eigene Fristen. So kannst Du zum Teil oft nur nach zwölf Monaten und danach nur noch halbjährlich kündigen, häufig ist die Kündigungsfrist ein bis drei Monate, manchmal auch noch länger. Die Kündigungsfrist findest Du in den AGB. Ein gültiges Kündigungsschreiben kannst Du auf unserer Seite tarife.at für Handys, Fernsehen oder Internet mit wenigen Klicks erstellen.