Früher wurde der ORF teilweise über die Rundfunkgebühren finanziert, die durch die GIS eingehoben wurden. Seit Jänner 2024 wurden die Rundfunkgebühren durch den ORF-Beitrag ersetzt.
Die Rundfunkgebühren waren bis Dezember 2023 für jeden Standort nur einmal zu entrichten, unabhängig davon wie viele Geräte betrieben wurden.
Rundfunkgebühren für das Aufstellen der Geräte
Sobald Du in einem geschlossenen Raum ein betriebsbereites Empfangsgerät aufgestellt hast, also einen Fernseher oder ein Radio, musstest Du früher Rundfunkgebühren bezahlen. Ob Du damit fernsiehst oder gar je die Programme des ORF siehst, war schon damals leider völlig unerheblich. Heute gibt es den ORF-Beitrag für jeden Haushalt, ganz egal ob ein Rundfunkgerät darin steht oder nicht.
Höhe der Rundfunkgebühren
Die GIS kannte zwei Arten von Rundfunkgebühren:
- Fernsehempfang & Radioempfang
- reiner Radioempfang
Je nach Bundesland gab es unterschiedliche Landesabgaben, darum unterschieden sich die Gebühren geringfügig. Sie machten aber für den Fernsehempfang insgesamt etwa zwischen 21 und 27 Euro monatlich und für den Radioempfang etwa zwischen 6 und 8 Euro im Monat aus.
Keine GIS Rundfunkgebühren zahlen
Der GIS entkam man leider nur schwer. Wer sich die teuren Rundfunkgebühren sparen wollte, bleiben aber Möglichkeiten:
Kein Gerät mit Tuner
Wer keine Geräte aufstellte, die Rundfunktechnologie verwenden, der musste früher auch keine GIS zahlen. Statt dessen konntest Du zum Beispiel Streaming und GIS-freie Geräte nutzen. Solche waren zum Beispiel erhältlich bei Firmen, die sich darauf spezialisiert haben wie zum Beispiel NoGIS oder KAGIS.
Streaming ist keine Rundfunktechnologie und war darum auch nicht gebührenpflichtig, dies hat der Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil 2015 bestätigt. Auch mobile Empfangsgeräte wie Autoradios oder Mobiltelefone waren nicht gebührenpflichtig.
GIS Befreiung bei geringem Haushaltseinkommen
Unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa sehr geringem Haushaltseinkommen, Pflegegeld, Bezug der Studienbeihilfe oder Mindestpension, konnte um Befreiung von den Rundfunkgebühren angesucht werden. Dies hat sich nicht geändert und gilt auch für den ORF-Beitrag. In diesem Fall hast Du auch ein Anrecht auf einen Sozialtarif. Mehr dazu in unserem Ratgeber Antrag auf Sozialtarif stellen.
Eingeschränkte GIS Gebühren bei Zweitwohnsitz
Für ein Ferienhaus konnte man auch eine eingeschränkte Meldung der GIS beantragen. Du konntest für Deinen Zweitwohnsitz nur für die Monate Rundfunkgebühren zu bezahlen, an denen dieser auch genutzt wurde. Mindestens waren 4 Monate im Jahr GIS zu bezahlen. Mit dem neuen ORF-Beitrag muss für Zweitwohnsitze keine Gebühr mehr bezahlt werden, solange an der Adresse niemand eine Hauptwohnsitzmeldung hat.
( Artikel veröffentlicht: 20.10.2020 )