Rundfunkgebühren

Über Rundfunkgebühren finanziert sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Österreich zum Teil. Diese Gebühren werden über die GIS eingehoben.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, endet die hier beschriebene Streaminglücke mit Ende 2023. Welche Änderungen auf die GIS selbst zukommen, ist noch nicht bekannt. Wir können Euch daher nur die bisher gültigen Regeln präsentieren.

Die Rundfunkgebühren sind für jeden Standort nur einmal zu entrichten, unabhängig davon wie viele Geräte betrieben werden.

Rundfunkgebühren für das Aufstellen der Geräte

Sobald du in einem geschlossenen Raum ein betriebsbereites Empfangsgerät aufstellst, also einen Fernseher oder ein Radio, musst du Rundfunkgebühren bezahlen. Ob du damit fernsiehst oder gar je die Programme des ORF siehst, ist dabei leider völlig unerheblich.

Höhe der Rundfunkgebühren

Die GIS kennt zwei Arten von Rundfunkgebühren:

  • Fernsehempfang & Radioempfang
  • reiner Radioempfang

Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Landesabgaben, darum unterscheiden sich die Gebühren geringfügig. Sie macht aber für den Fernsehempfang insgesamt etwa zwischen 21 und 27 Euro monatlich und für den Radioempfang etwa zwischen 6 und 8 Euro im Monat aus. Für die genauen Gebühren in deinem Bundesland schau hier in die Übersicht der GIS.

Keine GIS Rundfunkgebühren zahlen

Der GIS entkommt man leider nur schwer. Wer sich die teuren Rundfunkgebühren sparen will, dem bleiben aber Möglichkeiten:

Kein Gerät mit Tuner

Wer keine Geräte aufstellt, die Rundfunktechnologie verwenden, der muss auch keine GIS zahlen. Statt dessen kannst du zum Beispiel Streaming und GIS freie Geräte nutzen. Solche bekommst du zum Beispiel bei hier bei Media Markt oder bei Firmen, die sich darauf spezialisiert haben wie zum Beispiel NoGIS oder KAGIS.

Streaming ist keine Rundfunktechnologie und darum auch nicht gebührenpflichtig, dies hat der Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil 2015 bestätigt. Auch mobile Empfangsgeräte wie Autoradios oder Mobiltelefone sind nicht gebührenpflichtig.

GIS Befreiung bei geringem Haushaltseinkommen

Unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa sehr geringes Haushaltseinkommen, Pflegegeld, Bezug der Studienbeihilfe oder Mindestpension, kann um Befreiung von den Rundfunkgebühren angesucht werden. In diesem Fall hast du dann auch ein Anrecht auf einen Sozialtarif. Mehr dazu in unserem Ratgeber Antrag auf Sozialtarif stellen.

eingeschränkte GIS Gebühren bei Zweitwohnsitz

Für ein Ferienhaus kann man auch eine eingeschränkte Meldung der GIS beantragen. Du kannst für deinen Zweitwohnsitz nur für die Monate Rundfunkgebühren zu bezahlen, an denen dieser auch genutzt wird. Mindestens sind jedoch 4 Monate im Jahr GIS zu bezahlen.

( Zuletzt aktualisiert: 24.03.2023. Ursprünglich veröffentlicht: 20.10.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.