Rundfunkgebühren

Früher wurde der ORF teilweise über die Rundfunkgebühren finanziert, die durch die GIS eingehoben wurden. Seit Jänner 2024 wurden die Rundfunkgebühren durch den ORF-Beitrag ersetzt.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kam mit Jahreswechsel 2023/24! Für die aktuellen Infos zur neuen Haushaltsabgabe schau hier in unseren Ratgeber ORF Beitrag ab 2024 – Was ändert sich bei GIS, Rundfunkgebühr und Co.?.

Die Rundfunkgebühren waren bis Dezember 2023 für jeden Standort nur einmal zu entrichten, unabhängig davon wie viele Geräte betrieben wurden.

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Rundfunkgebühren für das Aufstellen der Geräte

Sobald Du in einem geschlossenen Raum ein betriebsbereites Empfangsgerät aufgestellt hast, also einen Fernseher oder ein Radio, musstest Du früher Rundfunkgebühren bezahlen. Ob Du damit fernsiehst oder gar je die Programme des ORF siehst, war schon damals leider völlig unerheblich. Heute gibt es den ORF-Beitrag für jeden Haushalt, ganz egal ob ein Rundfunkgerät darin steht oder nicht.

Höhe der Rundfunkgebühren

Die GIS kannte zwei Arten von Rundfunkgebühren:

  • Fernsehempfang & Radioempfang
  • reiner Radioempfang

Je nach Bundesland gab es unterschiedliche Landesabgaben, darum unterschieden sich die Gebühren geringfügig. Sie machten aber für den Fernsehempfang insgesamt etwa zwischen 21 und 27 Euro monatlich und für den Radioempfang etwa zwischen 6 und 8 Euro im Monat aus.

Keine GIS Rundfunkgebühren zahlen

Der GIS entkam man leider nur schwer. Wer sich die teuren Rundfunkgebühren sparen wollte, bleiben aber Möglichkeiten:

Kein Gerät mit Tuner

Wer keine Geräte aufstellte, die Rundfunktechnologie verwenden, der musste früher auch keine GIS zahlen. Statt dessen konntest Du zum Beispiel Streaming und GIS-freie Geräte nutzen. Solche waren zum Beispiel erhältlich bei Firmen, die sich darauf spezialisiert haben wie zum Beispiel NoGIS oder KAGIS.

Streaming ist keine Rundfunktechnologie und war darum auch nicht gebührenpflichtig, dies hat der Verwaltungsgerichtshof in einem Urteil 2015 bestätigt. Auch mobile Empfangsgeräte wie Autoradios oder Mobiltelefone waren nicht gebührenpflichtig.

GIS Befreiung bei geringem Haushaltseinkommen

Unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa sehr geringem Haushaltseinkommen, Pflegegeld, Bezug der Studienbeihilfe oder Mindestpension, konnte um Befreiung von den Rundfunkgebühren angesucht werden. Dies hat sich nicht geändert und gilt auch für den ORF-Beitrag. In diesem Fall hast Du auch ein Anrecht auf einen Sozialtarif. Mehr dazu in unserem Ratgeber Antrag auf Sozialtarif stellen.

Eingeschränkte GIS Gebühren bei Zweitwohnsitz

Für ein Ferienhaus konnte man auch eine eingeschränkte Meldung der GIS beantragen. Du konntest für Deinen Zweitwohnsitz nur für die Monate Rundfunkgebühren zu bezahlen, an denen dieser auch genutzt wurde. Mindestens waren 4 Monate im Jahr GIS zu bezahlen. Mit dem neuen ORF-Beitrag muss für Zweitwohnsitze keine Gebühr mehr bezahlt werden, solange an der Adresse niemand eine Hauptwohnsitzmeldung hat.

( Zuletzt aktualisiert: 23.01.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 20.10.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Rundfunkgebühren

Wofür hebt die GIS Rundfunkgebühren ein?

Die Rundfunkgebühren setzen sich aus Programmentgelt, Radio- und Fernsehgebühr, Kunstförderungsbeitrag, Landesabgabe, Einhebungsvergütung, Verfahrensverwaltungsvergütung und Umsatzsteuer zusammen.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024, ab dann gibt es künftig die Haushaltsabgabe! Welche Änderungen auf die GIS selbst zukommen, ist noch nicht bekannt. Wir können Euch daher nur die bisher gültigen Regeln präsentieren.

Ist Internetradio GIS-pflichtig?

Nein, kann ein Gerät ausschließlich über Streaming empfangen, ist es nicht GIS-pflichtig. Kann es auch klassische Radiosendungen empfangen, weil es einen Tuner verbaut hat, musst du dafür Rundfunkgebühren bezahlen, auch wenn du nur Internetradio nutzt.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, entkommst Du dem ORF-Beitrag dann leider nicht mehr. Die hier beschriebene Streaminglücke endet mit Ende 2023.

Ist Streaming GIS pflichtig?

Nein, solange das verwendete Gerät keine Rundfunkprogramme empfangen kann, ist auch Streaming nicht GIS pflichtig. Das Streamen von ORF oder anderen Rundfunkprogrammen ist solange erlaubt, solange der Empfang nur über das Internet läuft und laufen kann. Der Verwaltungsgerichtshof hat 2015 entschieden, dass das Internet keine Form des Rundfunks ist. Somit ist auch der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenfrei.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, entkommst Du dem ORF-Beitrag dann leider nicht mehr. Die hier beschriebene Streaminglücke endet mit Ende 2023.

Wann wird man von der GIS befreit?

Bei sozialer als auch bei körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von diesen Gebühren beantragt werden. Hilfsbedürftige laut GIS sind:

  • Arbeitslose
  • Bezieher der Mindestsicherung
  • Gehörlose
  • Pensionisten mit niedrigem Einkommen
  • Bezieher von Pflegegeld oder anderen
  • Studenten, die Studienbeihilfe beziehe
  • Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (wie zum Beispiel Zivildiener oder Rezeptgebührenbefreite)

Zusätzlich gilt aber, dass das gesamte Haushaltseinkommen bei einer Person im Haushalt nicht über 1.243,49 Euro ausmacht, bei zwei Personen darf es 1.961,75 Euro nicht übersteigen. Für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 191,87 Euro dazu. Sollte die Grenze überschritten werden gibt es abzugsfähige Ausgaben, wie etwa außergewöhnliche Belastungen, 24 Stunden Betreuung oder einen hohen Mietaufwand (Stand Mai 2023).

Bekomme ich ein Handy, wenn ich keine GIS zahlen muss?

Nein, aber Du kannst einen Handytarif erhalten. Wer von den Rundfunkgebühren befreit ist, kann zusätzlich auch von der Ökostrompauschale befreit werden und bekommt eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Früher war dies die Befreiung von der Telefongrundgebühr, heute handelt es sich um 10 Euro, die der Grundgebühr gutgeschrieben werden. Leider kann dies nur bei bestimmten Anbietern und Tarifen bezogen werden. Den Zuschuss gibt es immer nur einmal pro Haushalt.

Für folgende Anbieter kann die Zuleistung zum Fernsprechentgelt beantragt werden:

  • A1 Handytarife, A1 Internettarife und Bfree Social
  • bob Sozialzuschuss
  • Drei Nimm3 Sozial
  • HELP Mobile HELP GIS befreit
  • Magenta Klax sozial
  • Spusu spusu GIS befreit
Wie kann ich mir die GIS sparen?

Wenn du keine Rundfunkgebühr bezahlen möchtest, aber keine GIS Befreiung erhältst, gibt es mehrere Möglichkeiten.

  • kein Fernsehen: Eine radikale Lösung, aber wer sich von seinem Fernseher und Radio trennt, braucht keine Rundfunkgebühren zu zahlen.

  • GIS freie Geräte nutzen: Wer streamt und auf klassisches Fernsehen verzichten kann, der kann auf Fernsehgeräte umsteigen, die keinen Tuner oder Receiver besitzen. Zum Beispiel Firmen wie KAGIS oder NoGIS haben sich auf GIS-freie Empfangsgeräte spezialisiert. Streaming ist erlaubt. Wenn du an das GIS-freie Gerät eine Set Top Box (wie zum Beispiel einen Amazon Fire TV Stick) steckst, ist dieses nicht GIS pflichtig. Einen Receiver oder DVB-T-Stick darfst du allerdings nicht verwenden.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, entkommst Du dem ORF-Beitrag dann leider nicht mehr. Die hier beschriebene Streaminglücke endet mit Ende 2023.

Ich bin GIS befreit. Welche Tarife gibt es für mich?

Wer von den Rundfunkgebühren befreit ist kann zusätzlich auch von der Ökostrompauschale befreit werden und bekommt eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Früher war dies die Befreiung von der Telefongrundgebühr, heute handelt es sich um 10 Euro, die der Grundgebühr gutgeschrieben werden. Leider kann dies nur bei bestimmten Anbietern und Tarifen bezogen werden. Den Zuschuss gibt es immer nur einmal pro Haushalt.

Für folgende Anbieter kann die Zuleistung zum Fernsprechentgelt beantragt werden:

  • A1 Handytarife, A1 Internettarife und Bfree Social
  • bob Sozialzuschuss
  • Drei Nimm3 Sozial
  • HELP Mobile HELP GIS befreit
  • Magenta Klax sozial
  • Spusu spusu GIS befreit