ORF Beitrag ab 2024 – Was ändert sich bei GIS, Rundfunkgebühr und Co.?

ORF Beitrag ab 2024 – Was ändert sich bei GIS, Rundfunkgebühr und Co.?

Ab 1. Jänner 2024 sind die Rundfunkgebühren und die GIS Geschichte. Ab dann gibt es den ORF-Beitrag, der durch die OBS eingehoben wird. Wir haben alle Fakten zur neuen ORF-Gebühr zusammengetragen.

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Bislang war die GIS für die Einhebung der Rundfunkgebühren zuständig. Nun gibt es ab Jänner 2024 keine Rundfunkgebühren mehr, sondern stattdessen den ORF-Beitrag, der durch die neu gegründete OBS (ORF-Beitrags Service GmbH) verrechnet wird. Hat das Kind nur einen neuen Namen bekommen? Leider nicht. Durch die Neustrukturierung des ORF und dem neuen ORF-Beitrags-Gesetz (OBG) haben sich einige Änderungen ergeben.

Jeder Haushalt muss zahlen

Bislang konnte man der GIS und den Rundfunkgebühren ausweichen, indem man schlicht keine Rundfunkapparate zu Hause hatte. Wer etwa einen Fernseher ohne Tuner nutzte, und auf diesem nur streamen konnte, musste fairerweise auch nichts zahlen. Nun ändert sich dies: Jeder Haushalt muss nun den ORF-Beitrag entrichten.

Dem ORF war diese sogenannte Streaminglücke ein Dorn im Auge, da immer mehr Leute keinen klassischen Fernseher mehr nutzten und damit auch immer weniger Rundfunkgebühren eintrudelten. Mehrmals wurde versucht die Streaminglücke zu schließen, doch der Verwaltungsgerichtshof entschied 2015, dass das Internet keine Form des Rundfunks ist. Somit war auch der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenfrei. Mit dem neuen Gesetz konnte der ORF die Schließung der Streaminglücke erwirken.

Bisher war der GIS-Beitrag an den Besitz eines Radios und Fernsehgeräts gekoppelt, ab Jänner ist nur noch die Hauptwohnsitz-Adresse ausschlaggebend. Das bedeutet, wenn in einem Haushalt eine erwachsene Person den Hauptwohnsitz angemeldet hat, wird der ORF-Beitrag fällig. Auch wenn mehrere Personen an einer Adresse gemeldet sind, muss die Abgabe nur einmal pro Haushalt entrichtet werden. Daher wird hier häufig auch von einer Haushaltsabgabe gesprochen.

Ein kleiner Vorteil entsteht für Nebenwohnsitze: Künftig sind diese befreit. Wenn an einer Adresse niemand seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat, fällt künftig kein ORF-Beitrag für diese Adresse an.

Wie hoch ist der ORF-Beitrag?

Der neue ORF-Beitrag macht 183,60 Euro aus und muss grundsätzlich im Voraus bezahlt werden. Dies entspricht 15,30 Euro monatlich. Dazu kommen aber noch die Landesabgaben, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen und die bislang noch nicht geregelt sind. Wir rechnen daher hier mit den bisherigen Landesgebühren.

Wien, Niederösterreich, Vorarlberg und Oberösterreich haben vor darauf zu verzichten, doch in den anderen Bundesländern Burgenland, Steiermark, Kärnten, Tirol möchte man sie weiterhin einheben. In Salzburg möchte man für 2024 auf die Landesabgabe verzichten, darüber hinaus ist es aber unklar.

Bundesland Landesabgabe pro Jahr Gesamtgebühr pro Jahr
Wienentfällt183,60 Euro
Niederösterreichentfällt183,60 Euro
Burgenland55,08 Euro238,68 Euro
Steiermark56,4 Euro240 Euro
Oberösterreichentfällt183,60 Euro
Salzburgentfällt für 2024183,60 Euro
Kärnten61,20 Euro244,80 Euro
Tirol36,72 Euro220,32 Euro
Vorarlbergentfällt183,60 Euro

Wie wird der ORF Beitrag bezahlt?

Bezahlt werden kann der neue ORF Beitrag entweder per Erlagschein oder per Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift). Für Neukunden gilt: Wer mit Erlagschein zahlt, muss den gesamten Betrag auf einmal zahlen. Nur wer per Einzugsermächtigung zahlt, kann die Zahlung auf zweimal oder sechsmal im Jahr aufteilen. Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung der Zahlungsaufforderung zu bezahlen. Bestehende GIS-Kunden verbleiben bei ihrer alten Zahlungsweise und können auch mit Erlagschein weiterhin alle zwei Monate zahlen.

Gibt es eine Befreiung vom ORF-Beitrag?

Hier bleibt alles wie bei der GIS und den Rundfunkgebühren auch. Wer arbeitslos ist, Mindestsicherung bezieht, körperlich beeinträchtigt ist oder einen geringen Verdienst hat, kann um eine Gebührenbefreiung ansuchen. Wird diese bewilligt, müssen weder ORF-Beitrag noch Landesabgabe bezahlt werden. Eine Befreiung kannst Du hier beantragen.

Auch werden mit der Gebührenbefreiung die Handykosten teilweise oder gänzlich ersetzt. Mehr Infos findest Du in unserem Ratgeber Voraussetzungen & Antrag für Sozialtarife stellen.

Umstellung von Rundfunkgebühr zu ORF-Beitrag

Wer bislang Rundfunkgebühren bei der GIS bezahlt hat, der bekommt ab Jänner 2024 einfach die Rechnungen für den ORF-Beitrag von der OBS. Da die OBS alle Daten von der GIS übernimmt, besteht kein Handlungsbedarf. Du musst selbst also keine Ummeldung vornehmen.

Wer allerdings die Streaminglücke genutzt hat, muss sich bei der GIS bzw. OBS registrieren. Wenn sich an einer Hauptwohnsitz-Adresse niemand meldet, so werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Adresse durch die OBS aufgefordert, dies zu tun.

Müssen Unternehmen auch einen ORF-Beitrag zahlen?

Ja, auch für Unternehmen besteht künftig eine Beitragspflicht. Unternehmen, die kommunalsteuerpflichtig sind, müssen ab Jänner 2024 für jede Gemeinde, in der sie eine Betriebsstätte haben, und gestaffelt nach der Lohnsumme, bis zu maximal 100 ORF-Beiträge zahlen.

Die Höhe des ORF-Beitrags variiert abhängig von der Bemessungsgrundlage:

  • Bemessungsgrundlage bis 1,6 Mio. Euro: Ein ORF-Beitrag
  • Bemessungsgrundlage bis 3 Mio. Euro: Zwei ORF-Beiträge
  • Bemessungsgrundlage bis 10 Mio. Euro: Sieben ORF-Beiträge
  • Bemessungsgrundlage bis 50 Mio. Euro: Zehn ORF-Beiträge
  • Bemessungsgrundlage bis 90 Mio. Euro: Zwanzig ORF-Beiträge
  • Bemessungsgrundlage über 90 Mio. Euro: Fünfzig ORF-Beiträge

Für kleine Unternehmen (EPU), die keine Kommunalsteuern zahlen und Betriebsstätten von Unternehmen, die aufgrund ihrer Tätigkeit von der Kommunalsteuer befreit sind, wie etwa Pflegeheime, gemeinnützige Vereine, Heime für Auszubildende oder Körperschaften des öffentlichen Rechts, fällt kein ORF-Beitrag an. Ist der Betrieb auch gleichzeitig eine Wohnadresse, muss nur einmal ORF-Beitrag bezahlt werden.

Weitere Infos findest Du hier bei orf.beitrag.at.

Wofür wird der ORF-Beitrag eingehoben?

Der ORF finanziert sich teilweise aus dem ORF-Betrag um seine vier Fernsehkanäle (ORF 1, ORF 2, ORF III, ORF SPORT+), neun Landesstudios, 12 Radiosender (Ö3, Ö1, FM4 und neun Regionalsender) und Webseiten zu erhalten. Insgesamt werden die Einnahmen für 2024 auf rund 710 Millionen Euro geschätzt. Für 2023 erwartet der ORF aus der GIS Einnahmen von rund 676 Millionen Euro. Bis 2026 soll der ORF-Beitrag gleich bleiben, ab dann ist eine Erhöhung zu erwarten.

Zusätzlich bekommt der ORF aber auch Werbeeinnahmen und Förderungen: Ab 2024 erhält der ORF einen Bundeszuschuss von 70 bis 100 Millionen Euro. Mit rund 70 Millionen Euro gilt die Republik dem ORF den Vorsteuerabzug ab. 2024 gibt es auch weitere Zahlungen, wie etwa 30 Millionen für die Fortführung des Radiosymphonieorchesters RSO und von ORF Sport Plus als TV-Kanal, die es wohl auch in Zukunft geben wird.

( Zuletzt aktualisiert: 05.02.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 29.09.2023 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema ORF Beitrag ab 2024 – Was ändert sich bei GIS, Rundfunkgebühr und Co.?

Bezahlt werden kann der neue ORF Beitrag entweder per Erlagschein oder per Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift). Wer mit Erlagschein zahlt, muss den gesamten Betrag auf einmal zahlen. Nur wer per Einzugsermächtigung zahlt, kann die Zahlung auf zweimal oder sechsmal im Jahr aufteilen.


Der ORF finanziert sich teilweise aus dem ORF-Betrag um seine vier Fernsehkanäle (ORF 1, ORF 2, ORF III, ORF SPORT+), neun Landesstudios, 12 Radiosender (Ö3, Ö1, FM4 und neun Regionalsender) und Webseiten zu erhalten. Insgesamt werden die Einnahmen für 2024 auf rund 710 Millionen Euro geschätzt.


Der neue ORF-Beitrag macht 183,60 Euro aus und muss grundsätzlich im Voraus bezahlt werden. Dies entspricht 15,30 Euro monatlich. Dazu kommen aber noch die Landesabgaben, die je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen und die bislang noch nicht geregelt sind.

Niederösterreich, Vorarlberg, Oberösterreich, Salzburg und Wien haben vor darauf zu verzichten, doch in den anderen Bundesländern Burgenland, Steiermark, Kärnten und Tirol ist noch nichts dazu bekannt, ob die Landesgebühr weiterhin eingehoben wird.


Ja, auch für Unternehmen besteht künftig eine Beitragspflicht. Unternehmen, die kommunalsteuerpflichtig sind, müssen ab Jänner 2024 für jede Gemeinde, in der sie eine Betriebsstätte haben, und gestaffelt nach der Lohnsumme bis zu 99 ORF-Beiträge zahlen. Kleine Unternehmen, die keine Kommunalsteuern zahlen und gemeinnützige Vereine sind davon aber ausgenommen. Ist der Betrieb auch gleichzeitig eine Wohnadresse, muss nur einmal ORF-Beitrag bezahlt werden.