Du bist arbeitslos, beziehst Mindestsicherung, bist körperlich beeinträchtigt oder verdienst sehr wenig? Dann hast du vermutlich Anspruch auf einen Sozialtarif für dein Handy. Wir erklären Schritt für Schritt, wie du zu deinem Handytarif und zur GIS-Befreiung kommst.
Bei sozialer und / oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit ist es möglich bei der GIS eine Befreiung der Rundfunkgebühren zu bekommen. Darüber hinaus gibt es auch Sozialtarife, die offiziell “Zuschussleitung zum Fernsprechentgelt” heißen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, der deine Handyrechnung senkt.
Dieser Zuschuss beträgt bis zu 12 Euro und wird Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt genannt. Das ist ein Betrag, der vom Bundesministerium festlegt wird. Um diesen Betrag wird dein Handytarif günstiger.
Einige Anbieter am österreichischen Mobilfunkmarkt bieten sogenannte Sozialtarife oder einen Sozialzuschuss. Damit du ihn bekommst, musst du GIS-befreit sein. Wird der Zuschuss von der GIS bewilligt, erhältst du das Recht auf eine monatliche Gutschrift in Höhe des gesetzlich festgelegten Betrags. Zusätzlich zahlst du auch keine Rundfunkgebühren mehr.
Wie funktioniert der Sozialtarif?
So kommst du zu deinem Sozialtarif:
- Beantrage bei der GIS deine Befreiung. Das Antragsformular kannst du hier herunterladen.
- Finde hier den besten Sozialtarif für dich. Mit der Befreiung kannst du deinen Sozialtarif gleich direkt anmelden.
Allgemeine Voraussetzungen
Damit du die Bewilligung erhältst, musst du bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
- Du musst volljährig sein.
- Du darfst den Zuschuss nicht für andere beziehen.
- Pro Haushalt darf nur ein Zuschuss bezogen werden.
- Du darfst die Befreiung nur für deinen Hauptwohnsitz beantragen.
- Du darfst deinen Sozialtarif nicht für geschäftliche Zwecke nutzen.
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Voraussetzungen gibt es noch weitere:
Maximales Haushaltseinkommen
Für den Zuschuss wird das Haushalts-Nettoeinkommen herangezogen. Das bedeutet an Hand des Nettoeinkommens aller in einem Haushalt lebender Personen, wird berechnet ob du förderungswürdig bist. Dieses Einkommen darf den gesetzlich geregelten Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. Die Grenze liegt seit 1.1. 2023 für eine Person bei 1.243,49 Euro, bei einem zwei Personen Haushalt bei 1.961.75 Euro und für jede weitere Person je 191,87 Euro zusätzlich zu diesem Betrag.
Übersteigt das Nettoeinkommen im Haushalt die Betragsgrenzen, kannst du einige Ausgaben geltend machen, etwa den Hauptmietzins einschließlich der Betriebskosten im Sinne des Mietrechtgesetzes sowie anerkannte außergewöhnliche Belastungen im Sinne der Paragraphen 34 und 35 des aktuellen Einkommenssteuergesetzes.
Mehr Infos dazu findest du hier bei der GIS. Da gibt es auch einen eigenen Online-Befreiungsrechner.
Wer kann den Sozialzuschuss beziehen?
Grundsätzlich haben folgende Personengruppen (allerdings nur bei geringem Haushalts-Nettoeinkommen) Anspruch auf Befreiung von der GIS:
- Die Bezieher von Pflegegeld oder einer vergleichbaren Leistung,
- Bezieher von Leistungen nach pensionsrechtlichen Bestimmungen oder diesen Zuwendungen vergleichbare sonstige wiederkehrende Leistungen versorgungsrechtlicher Art der öffentlichen Hand,
- Bezieher von Leistungen nach dem aktuellen Arbeitslosenversicherungsgesetz,
- Bezieher von Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktförderungsgesetz,
- Bezieher von Beihilfen nach dem aktuellen Arbeitsmarktservicegesetz,
- Bezieher von Beihilfen nach dem aktuellen Studienförderungsgesetz,
- Bezieher von Leistungen und Unterstützungen aus der Sozialhilfe oder der freien Wohlfahrtspflege oder aus sonstigen öffentlichen Mitteln wegen sozialer Hilfsbedürftigkeit sowie
- Gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen
Benötigte Nachweise
Für den Antrag auf die Zuschussleistung musst du folgende Nachweise vorlegen:
- Kopien der Meldebestätigung des Antragsstellers und aller im Haushalt lebenden Personen
- Einkommensverhältnisse aller im Haushalt lebenden Personen. Hier benötigst du das Zeugnis des Finanzamtes. Nicht nur Vollzeiteinkommen zählen, sondern auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.
- Eine Bestätigung die eine der oben angeführten Leistungen belegt (wie etwa die Bestätigung vom AMS) oder ein fachärztliches Attest im Falle der Gehörlosigkeit oder der schweren Hörbehinderung
Das Antragsformular - Antrag stellen
Das Antragsformular kannst du hier herunterladen
Sende das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit allen notwendigen Unterlagen via Brief oder Mail an:
Post: GIS Gebühren Info Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien
Oder via E-Mail: kundenservice@gis.at
Sollte die Voraussetzung für den Zuschuss wegfallen (etwa weil du vorher arbeitslos warst und nun wieder Arbeit gefunden hast), musst du das der GIS umgehend melden.
Die Anbieter
Je nach Mobilfunkanbieter wird der Zuschuss unterschiedlich gutgeschrieben. Bei manchen sind es 10 Euro, bei manchen 12 Euro. Bei einigen Anbietern bist du an einen bestimmten Tarif gebunden, andere schreiben den Betrag auf der Rechnung gut oder stellen dir Freiminuten im Wert des Zuschusses zur Verfügung. Nicht alle Mobilfunkanbieter bieten Sozialtarife an, daher bist du bei der Auswahl der Anbieter und Tarife deutlich eingeschränkt.
Du solltest dich dabei beeilen, denn der Bescheid gilt immer erst nach der Bewilligung, und nicht etwa rückwirkend.
Wird der Antrag bewilligt, schickst du die Bewilligung an deinen Anbieter. Der Bescheid ist mit höchstens 5 Jahren befristet, vor Ablauf erhältst du eine Benachrichtigung und musst erneut einen Antrag stellen.
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Du kannst entweder den Sozialtarif zuerst aussuchen und danach den Antrag stellen. Das hat den Vorteil, dass du bei der Antragstellung schon sagen kannst, bei welchem Anbieter du den Zuschuss verwenden möchtest. Denk daran, dass nicht alle Anbieter einen Sozialzuschuss gewähren. Such dir also zuvor den passenden Anbieter und Tarif heraus. Du kannst aber auch hier einen passenden Sozialtarif in unserem Tarifvergleich suchen.
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Du kannst aber auch zuvor den Antrag stellen und mit dem Antrag deinen Sozialtarif suchen und gleich bestellen. Hier hast du den Vorteil, dass es keine zeitlichen Überschneidungen gibt, in denen du deinen Tarif selbst zahlen musst.
Spusu
Link mit weiterführenden Informationen: Zu Spusu.at
Bei Spusu gibt es den Tarif spusu sozial mit 1.000 Minuten 500 SMS sowie 30 GB Daten für alle mit positivem Bescheid der GIS kostenlos statt um 12€ monatlich. Alles ohne versteckte Kosten, ohne Aktivierungsgebühr und ohne jährlicher Servicepauschale. Auch eine Mindestvertragsdauer gibt es nicht. Der Spusu daten.trans.fair, bei dem nicht verbrauchte Minuten, SMS und Daten im nächsten Monat als zusätzliche Surfkapazität (bis zu 63 GB bei spsusu sozial) zur Verfügung stehen gilt auch bei spusus Sozialtarif. Du kannst den Spusu Sozialtarif online bestellen, benötigst allerdings einen positiven GIS Bescheid.
Um den Zuschuss bei spusu zu beantragen, fülle den Punkt 3 beim Antragsformular (siehe oben) bitte wie folgt aus: spusu, Mass Response Service GmbH. Ein bereits vorausgefülltes Formular findest du hier.
HoT
Link mit weiterführenden Informationen: Zu hot.at
Bei HoT gibt es den Tarif HoT fix sozial, der über 1.000 Min/SMS und 30.000 MB Datenvolumen verfügt. Mit einem positiven Bescheid der GIS, bekommst du ihn gratis statt um 9,90 Euro monatlich. Auch bei diesem Tarif gilt das HoT-Versprechen: Wenn sich der Tarif für Neukunden verbessert, verbessert er sich auch automatisch für dich.
Um den Zuschuss bei HoT zu beantragen, fülle den Punkt 3 beim Antragsformular (siehe oben) bitte wie folgt aus: HoT. Ein bereits vorausgefülltes Formular findest du hier.
BOB
Link mit weiterführenden Informationen: Zu bob.at
Bei BOB erhältst du mit Anspruch auf den Zuschuss zum Fernsprechentgelt 12€ monatliche Gutschrift auf viele Vertragstarife wie zum Beispiel auf den Austrobob mit 1.000 Minuten, 1.000 SMS und 10 GB Daten.
Um den Zuschuss bei BOB zu beantragen, fülle den Punkt 3 beim Antragsformular (siehe oben) bitte wie folgt aus: A1 Telekom Austria AG
A1
Link mit weiterführenden Informationen: A1.net
Bei A1 kannst du den B.Free Social Tarif oder einen anderen B.free Tarif wählen, zu dem du 10 Euro Guthaben monatlich aufgeladen bekommst. Oder aber du kannst von deinem A1-Tarif von deiner Rechnung 12 Euro abziehen lassen. Der Zuschuss ist für B.free Social, A1 Festnetz, Internet, Kombi oder Handytarife möglich.
Den B.Free Social kannst du ausschließlich in A1 Shops anmelden – bitte nimm den original GIS Bescheid sowie einen Lichtbildausweis mit!
Um den Zuschuss bei A1 zu beantragen, fülle den Punkt 3 beim Antragsformular (siehe oben) bitte wie folgt aus: A1 Telekom Austria AG
Drei
Link mit weiterführenden Informationen: Zu Drei.at
Auch bei Drei gibt es einen eigenen Wertkartentarif für Bezieher des Fernsprechentgelts: Drei Wertkarte Sozial. Der Tarif hat keine Grundgebühr, bietet 1.500 Minuten, 500 SMS und 4 GB Datenvolumen. Drei Wertkarte Social kann ausschließlich im Drei Shop und via Telefon unter der Nummer 0660 30 30 50 bestellt werden – du benötigst auch hier einen positiven GIS Bescheid sowie einen amtlichen Lichtbildausweis. Du kannst aber auch hier den Zuschuss von einem anderen kompatiblen Tarif abziehen lassen.
Um den Zuschuss bei Drei zu beantragen, fülle den Punkt 3 beim Antragsformular (siehe oben) bitte wie folgt aus: Hutchison Drei Austria GmbH
Magenta
Link mit weiterführenden Informationen: Zu T-Mobile.at
Bei Magenta kann der Sozialzuschuss lediglich mit dem Tarif „Klax Sozial“ (bzw. Klax S) verwendet werden – dieser Tarif hat keine Grundgebühr, die Abrechnung erfolgt nach deinem Verbrauch. Der Klax Sozial Zuschuss in der Höhe von 10€ wird in den ersten Tagen des Monats von Magenta aufgeladen. Es stehen 1.000 Minuten oder SMS und 8GB Datenvolumen zur Verfügung. Solltest du mehr Guthaben benötigen kannst du selbstverständlich jederzeit selbst dein Guthaben aufladen.
Klax Sozial kann in jedem Magenta Shop oder über das Magenta Kontaktformular angemeldet werden, wie auch bei den anderen Sozialtarifen ist dafür nur der positive GIS-Bescheid im Original, sowie ein amtlicher Lichtbildausweis notwendig.
Um den Zuschuss bei Magenta zu beantragen, fülle den Punkt 3 beim Antragsformular (siehe oben) bitte wie folgt aus: T-Mobile Austria GmbH.
HELP mobile
Link mit weiterführenden Informationen: Zu helpm.at
Bei HELP mobile gibt es den Tarif HELP GIS befreit mit 10 GB, 1.000 Minuten und 500 SMS gratis für alle mit positivem GIS-Bescheid, statt um 12 Euro.
Um den Zuschuss bei HELP mobile zu beantragen, fülle den Punkt 3 beim Antragsformular (siehe oben) bitte wie folgt aus: HELP mobile, Mass Response Service GmbH.
Weiterführende Links
( Zuletzt aktualisiert: 26.05.2023. Ursprünglich veröffentlicht: 30.11.2016 )