Voraussetzungen & Antrag für Sozialtarife stellen

Voraussetzungen & Antrag für Sozialtarife stellen

Du bist arbeitslos, beziehst Mindestsicherung, bist körperlich beeinträchtigt oder verdienst sehr wenig? Dann hast Du vermutlich Anspruch auf einen Sozialtarif für Dein Handy. Wir erklären Schritt für Schritt, wie Du zu Deinem Handytarif und zur Gebührenbefreiung vom ORF-Beitrag kommst.

Du suchst einen Sozialtarif? Hier findest Du den besten.

Bei sozialer und / oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit ist es möglich bei der OBS (früher GIS) eine Befreiung der Gebühren zu bekommen. Darüber hinaus gibt es auch Sozialtarife, die offiziell “Zuschussleitung zum Fernsprechentgelt” heißen. Dabei handelt es sich um einen Zuschuss, der Deine Handyrechnung senkt.

Dieser Zuschuss beträgt bis zu 12 Euro und wird umständlich Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt genannt. Das ist ein Betrag, der vom Bundesministerium festlegt wird. Um diesen Betrag wird Dein Handytarif günstiger: Das bedeutet, Dein Tarif kann damit gratis sein oder Du zahlst um 12 Euro weniger.

Einige Anbieter am österreichischen Mobilfunkmarkt bieten sogenannte Sozialtarife oder einen Sozialzuschuss. Damit Du ihn bekommst, musst Du vom ORF-Beitrag (früher Rundfunkgebühren oder GIS-Gebühr) befreit sein, an die ist die Befreiung nämlich gekoppelt. Wird der Zuschuss von der OBS (früher GIS) bewilligt, erhältst Du das Recht auf eine monatliche Gutschrift für Deine Handyrechnung. Zusätzlich zahlst Du auch keinen ORF-Beitrag mehr.

Wie funktioniert der Sozialtarif?

So kommst Du zu deinem Sozialtarif:

Allgemeine Voraussetzungen

Damit Du die Bewilligung erhältst, musst Du bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Du musst volljährig sein.
  • Du darfst den Zuschuss nicht für andere beziehen.
  • Pro Haushalt darf nur ein Zuschuss bezogen werden.
  • Du darfst die Befreiung nur für Deinen Hauptwohnsitz beantragen.
  • Du darfst Deinen Sozialtarif nicht für geschäftliche Zwecke nutzen.

Zusätzlich zu diesen allgemeinen Voraussetzungen gibt es noch weitere:

Maximales Haushaltseinkommen

Für den Zuschuss wird das Haushalts-Nettoeinkommen herangezogen. Das bedeutet an Hand des Nettoeinkommens aller in einem Haushalt lebender Personen, wird berechnet ob du förderungswürdig bist. Dieses Einkommen darf den gesetzlich geregelten Befreiungsrichtsatz nicht überschreiten. Die Grenze liegt seit 1.1.2024 für eine Person bei 1.364,12 Euro, bei einem zwei Personen Haushalt bei 2.152.03 Euro und für jede weitere Person je 210,48 Euro zusätzlich zu diesem Betrag.

Übersteigt das Nettoeinkommen im Haushalt die Betragsgrenzen, kannst Du einige Ausgaben geltend machen, etwa den Hauptmietzins einschließlich der Betriebskosten im Sinne des Mietrechtgesetzes, monatlichen Kosten für 24h-Betreuung, sowie anerkannte außergewöhnliche Belastungen. Mehr Infos dazu findest Du hier bei der OBS. Dort gibt es auch einen eigenen Online-Befreiungsrechner, mit dem Du gleich direkt prüfen kannst, ob Du eine Befreiung erhalten könntest.

Wer kann den Sozialzuschuss beziehen?

Grundsätzlich haben folgende Personengruppen (allerdings nur bei geringem Haushalts-Nettoeinkommen) Anspruch auf Befreiung von der OBS:

  • Arbeitssuchende
  • gehörlose oder schwer hörbehinderte Personen
  • Personen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
  • Lehrlinge (volljährig)
  • sozial Hilfsbedürftige (Bezug der Grundversorgung, Zivildienstleistende, Rezeptgebührenbefreiung)
  • Bezieher:innen der Mindestsicherung
  • Pensionist:innen
  • Bezieher:innen von Pflegegeld
  • Schüler:innen und Studierende, die Schul- oder Studienbeihilfe beziehen

Benötigte Nachweise

Für den Antrag auf die Zuschussleistung musst du folgende Nachweise vorlegen:

  • Kopien der Meldebestätigung von Antragssteller:in und aller im Haushalt lebenden Personen
  • Einkommensverhältnisse aller im Haushalt lebenden Personen. Hier benötigst Du das Zeugnis des Finanzamtes. Nicht nur Vollzeiteinkommen zählen, sondern auch Einkommen aus geringfügigen oder Teilzeitbeschäftigungen sowie Alimente.
  • Eine Bestätigung die eine der oben angeführten Leistungen belegt (wie etwa die Bestätigung vom AMS) oder ein fachärztliches Attest im Falle der Gehörlosigkeit oder der schweren Hörbehinderung
Nutze den Befreiungsrechner hier bei der OBS. Dort bekommst Du direkt aufgelistet, was Du alles mitschicken musst.

Das Antragsformular - Antrag stellen

Das Antragsformular kannst Du hier herunterladen. Sende das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit allen notwendigen Unterlagen via Brief oder Mail an die OBS. Du kannst auch das OBS Upload Service nutzen:

Sollte die Voraussetzung für den Zuschuss wegfallen (etwa weil Du vorher arbeitslos warst und nun wieder Arbeit gefunden hast), musst Du das der OBS umgehend melden.

Die Anbieter

Je nach Mobilfunkanbieter wird der Zuschuss unterschiedlich gutgeschrieben. Bei manchen sind es 10 Euro, bei manchen 12 Euro. Bei einigen Anbietern bist Du an einen bestimmten Tarif gebunden, andere schreiben den Betrag auf der Rechnung gut oder stellen Dir Freiminuten im Wert des Zuschusses zur Verfügung. Nicht alle Mobilfunkanbieter bieten Sozialtarife an, daher bist Du bei der Auswahl der Anbieter und Tarife deutlich eingeschränkt.

Du solltest Dich dabei beeilen, denn der Bescheid gilt immer erst nach der Bewilligung, und nicht etwa rückwirkend.

Wird der Antrag bewilligt, schickst Du die Bewilligung an Deinen Anbieter. Der Bescheid ist mit höchstens 5 Jahren befristet, vor Ablauf erhältst Du eine Benachrichtigung und musst erneut einen Antrag stellen.

  • Du kannst entweder den Sozialtarif zuerst aussuchen und danach den Antrag stellen. Das hat den Vorteil, dass Du bei der Antragstellung schon sagen kannst, bei welchem Anbieter Du den Zuschuss verwenden möchtest. Denk daran, dass nicht alle Anbieter einen Sozialzuschuss gewähren. Such Dir also zuvor den passenden Anbieter und Tarif heraus. Du kannst aber auch hier einen passenden Sozialtarif in unserem Tarifvergleich suchen.

  • Du kannst aber auch zuvor den Antrag stellen und mit dem Antrag Deinen Sozialtarif suchen und gleich bestellen. Hier hast Du den Vorteil, dass es keine zeitlichen Überschneidungen gibt, in denen Du Deinen Tarif selbst zahlen musst.

spusu

Link mit weiterführenden Informationen: Zu spusu.at

Bei spusu gibt es den Tarif spusu sozial mit 2.000 Minuten, 1.000 SMS sowie 30 GB Daten für alle mit positivem Bescheid kostenlos statt um 12€ monatlich. Alles ohne versteckte Kosten, ohne Aktivierungsgebühr und ohne jährlicher Servicepauschale. Auch eine Mindestvertragsdauer gibt es nicht. Ein Vorteil ist auch der spusu daten.trans.fair, bei dem Du nicht verbrauchte Minuten, SMS und Daten ins nächste Monat mitnehmen kannst.

Um den Zuschuss bei spusu zu beantragen, fülle den Punkt 3 beim Antragsformular (siehe oben) damit aus: spusu, Mass Response Service GmbH. Ein bereits vorausgefülltes Formular findest du hier.

HoT

Link mit weiterführenden Informationen: Zu hot.at

Bei HoT gibt es den Tarif HoT fix sozial, der über 1.000 Min/SMS und 40.000 MB Datenvolumen verfügt. Mit einem positiven Bescheid bekommst Du ihn gratis statt um 9,90 Euro monatlich. Auch bei diesem Tarif gilt das HoT-Versprechen: Wenn sich der Tarif für Neukunden verbessert, verbessert er sich auch automatisch für Dich.

Um den Zuschuss bei HoT zu beantragen, fülle den Punkt 3 beim Antragsformular (siehe oben) damit aus: HoT. Ein bereits vorausgefülltes Formular findest Du hier.

bob

Link mit weiterführenden Informationen: Zu bob.at

Bei bob erhältst Du mit Anspruch auf den Zuschuss zum Fernsprechentgelt 12€ monatliche Gutschrift auf viele Vertragstarife wie zum Beispiel auf den Flex bob mit 1.000 Minuten, 1.000 SMS und 20 GB Daten.

Um den Zuschuss bei bob zu beantragen, fülle den Punkt 3 beim Antragsformular (siehe oben) bitte damit aus: A1 Telekom Austria AG.

A1

Link mit weiterführenden Informationen: A1.net

Bei A1 kannst Du den B.Free Social Tarif oder einen anderen B.free Tarif wählen, zu dem Du 10 Euro Guthaben monatlich aufgeladen bekommst. Oder aber Du kannst von Deinem A1-Tarif 12 Euro abziehen lassen. Der Zuschuss ist nicht nur für das Handy mit B.free oder A1 möglich, sondern auch für A1-Internet möglich.

Den B.Free Social kannst Du ausschließlich in A1 Shops anmelden – bitte nimm den postiven Bescheid sowie einen Lichtbildausweis mit! Um den Zuschuss bei A1 zu beantragen, fülle den Punkt 3 beim Antragsformular (siehe oben) damit aus: A1 Telekom Austria AG.

Drei

Link mit weiterführenden Informationen: Zu Drei.at

Auch bei Drei gibt es einen eigenen Sozialtarif, den Drei Wertkarte Sozial. Der Tarif hat keine Grundgebühr, bietet 1.500 Minuten, 500 SMS und 4 GB Datenvolumen. Drei Wertkarte Social kann im Drei Shop und via Telefon unter der Nummer 0660 30 30 50 bestellt werden – Du benötigst auch hier einen positiven Bescheid sowie einen amtlichen Lichtbildausweis. Du kannst den Antrag aber auch direkt an Drei schicken: Fülle dafür dieses Antragsformular aus und sende es an service@orf.beitrag.at oder per Post an Postfach 333, 1211 Wien. Du kannst aber auch den Zuschuss von einem anderen kompatiblen Tarif abziehen lassen.

Um den Zuschuss bei Drei zu beantragen, fülle den Punkt 3 beim Antragsformular (siehe oben) damit aus: Hutchison Drei Austria GmbH.

Magenta

Link mit weiterführenden Informationen: Zu T-Mobile.at

Bei Magenta kann der Sozialzuschuss mit dem Tarif „Klax Sozial“ oder auch einem anderen Wertkartentarif verwendet werden. Der Klax Sozial hat keine Grundgebühr, die Abrechnung erfolgt nach Deinem Verbrauch. Der Klax Sozial Zuschuss in der Höhe von 10€ wird in den ersten Tagen des Monats von Magenta aufgeladen. Solltest Du mehr Guthaben benötigen kannst Du selbstverständlich jederzeit selbst Dein Guthaben zusätzlich aufladen.

Klax Sozial kann in jedem Magenta Shop oder über das Magenta Kontaktformular angemeldet werden, wie auch bei den anderen Sozialtarifen ist dafür nur der positive GIS-Bescheid im Original, sowie ein amtlicher Lichtbildausweis notwendig.

Um den Zuschuss bei Magenta zu beantragen, fülle den Punkt 3 beim Antragsformular (siehe oben) so aus: T-Mobile Austria GmbH.

HELP mobile

Link mit weiterführenden Informationen: Zu helpm.at

Bei HELP mobile gibt es den Tarif HELP GIS befreit mit 15 GB, 1.000 Minuten und 500 SMS gratis für alle mit positivem GIS-Bescheid, statt um 12 Euro.

Um den Zuschuss bei HELP mobile zu beantragen, fülle den Punkt 3 beim Antragsformular (siehe oben) bitte wie folgt aus: HELP mobile, Mass Response Service GmbH.

( Zuletzt aktualisiert: 23.01.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 30.11.2016 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Voraussetzungen & Antrag für Sozialtarife stellen

Wann wird man von der GIS befreit?

Bei sozialer als auch bei körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von diesen Gebühren beantragt werden. Hilfsbedürftige laut GIS sind:

  • Arbeitslose
  • Bezieher der Mindestsicherung
  • Gehörlose
  • Pensionisten mit niedrigem Einkommen
  • Bezieher von Pflegegeld oder anderen
  • Studenten, die Studienbeihilfe beziehe
  • Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (wie zum Beispiel Zivildiener oder Rezeptgebührenbefreite)

Zusätzlich gilt aber, dass das gesamte Haushaltseinkommen bei einer Person im Haushalt nicht über 1.243,49 Euro ausmacht, bei zwei Personen darf es 1.961,75 Euro nicht übersteigen. Für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 191,87 Euro dazu. Sollte die Grenze überschritten werden gibt es abzugsfähige Ausgaben, wie etwa außergewöhnliche Belastungen, 24 Stunden Betreuung oder einen hohen Mietaufwand (Stand Mai 2023).

Bekomme ich ein Handy, wenn ich keine GIS zahlen muss?

Nein, aber Du kannst einen Handytarif erhalten. Wer von den Rundfunkgebühren befreit ist, kann zusätzlich auch von der Ökostrompauschale befreit werden und bekommt eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Früher war dies die Befreiung von der Telefongrundgebühr, heute handelt es sich um 10 Euro, die der Grundgebühr gutgeschrieben werden. Leider kann dies nur bei bestimmten Anbietern und Tarifen bezogen werden. Den Zuschuss gibt es immer nur einmal pro Haushalt.

Für folgende Anbieter kann die Zuleistung zum Fernsprechentgelt beantragt werden:

  • A1 Handytarife, A1 Internettarife und Bfree Social
  • bob Sozialzuschuss
  • Drei Nimm3 Sozial
  • HELP Mobile HELP GIS befreit
  • Magenta Klax sozial
  • Spusu spusu GIS befreit
Wer muss keine Rundfunkgebühren bezahlen?

Menschen mit wenig Einkommen oder anderer Hilfsbedürftigkeit können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.

Hilfsbedürftige laut GIS sind:

  • Arbeitslose
  • Bezieher der Mindestsicherung
  • Gehörlose
  • Pensionisten mit niedrigem Einkommen
  • Bezieher von Pflegegeld oder anderen
  • Studenten die Studienbeihilfe beziehe
  • Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (wie zum Beispiel Zivildiener oder Rezeptgebührenbefreite)

Zusätzlich gilt aber, dass das gesamte Haushaltseinkommen bei einer Person im Haushalt nicht über 1.082,65 Euro ausmachen, bei zwei Personen nicht über 1.707,99 Euro übersteigen darf. Für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 167,05 Euro dazu. Sollte die Grenze überschritten werden, gibt es abzugsfähige Ausgaben, wie etwa außergewöhnliche Belastungen, 24 Stunden Betreuung oder einen hohen Mietaufwand (Stand Juli 2020).

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Welche Änderungen auf die GIS selbst zukommen, ist noch nicht bekannt. Wir können Euch daher nur die bisher gültigen Regeln präsentieren.

Ich bin GIS befreit. Welche Tarife gibt es für mich?

Wer von den Rundfunkgebühren befreit ist kann zusätzlich auch von der Ökostrompauschale befreit werden und bekommt eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Früher war dies die Befreiung von der Telefongrundgebühr, heute handelt es sich um 10 Euro, die der Grundgebühr gutgeschrieben werden. Leider kann dies nur bei bestimmten Anbietern und Tarifen bezogen werden. Den Zuschuss gibt es immer nur einmal pro Haushalt.

Für folgende Anbieter kann die Zuleistung zum Fernsprechentgelt beantragt werden:

  • A1 Handytarife, A1 Internettarife und Bfree Social
  • bob Sozialzuschuss
  • Drei Nimm3 Sozial
  • HELP Mobile HELP GIS befreit
  • Magenta Klax sozial
  • Spusu spusu GIS befreit
Kann ich von der Ökostrompauschale befreit werden?

Haushalte mit niedrigem Einkommen können sich bei der OBS von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Daran hängt auch die Befreiung von der Ökostrompauschale und dem Ökostromförderbeitrag. Gleichzeitig gibt es damit auch die Möglichkeit einen Sozialtarif zu beziehen und die Handyrechnung ganz oder zum Teil bezahlt zu bekommen.