Die Grundgebühr wird dir zumeist monatlich abgerechnet und stellt die Basis für jeden Tarif da. Sie wird in jedem Fall verrechnet, ganz egal ob du mit deinem Handy viel oder wenig telefonierst - sogar wenn es gar nicht genutzt wird.
Die Grundgebühr zählt nämlich nicht zu den sogenannten verbrauchsabhängigen Entgelten, wie zum Beispiel Datenvolumen, sondern wird alleine für die Bereitstellung eines Service berechnet. Aber nicht alle Tarife haben eine Grundgebühr. Üblicherweise sind allerdings die Einheiten günstiger, je höher die Grundgebühr ist.
Damit dein Anbieter die Preise für deinen Tarif gewährleisten kann, hebt er eine bestimmte Grundgebühr ein. Sie wird für die Bereitstellung des Service berechnet. Dein Anbieter hat zu den verbrauchten Einheiten zusätzlich auch weitere Kosten, die er abdecken muss, zum Beispiel für eine Service-Hotline, den Netzausbau oder die Filialen.
Inklusive Minuten, SMS und Datenvolumen
Oft sind in der Grundgebühr auch zusätzliche Leistungen enthalten, die sogenannten Inklusiveinheiten. Das können Minuten, SMS oder auch Datenvolumen sein. Zum Beispiel kann dein Tarif 1000 SMS inkludieren - dies meint, dass SMS-Gebühren erst ab der 1001 SMS anfallen.
Grundgebühr und Effektivpreis
Jeder Anbieter berechnet die Grundgebühr angepasst an den jeweiligen Tarif. Damit du den Überblick einfacher behältst, listen wir in unserem Tarifvergleich von tarife.at aber nicht nur die Grundgebühr auf, sondern berechnen gleich den Effektivpreis.
Tarif mit Handy
Gerätepreise, also Angebote mit Smartphones werden zumeist über eine erhöhte Grundgebühr finanziert. Diese funktioniert ähnlich wie ein Kleinkredit: Das Handy bekommst du sofort und zahlst es über einen bestimmten Zeitraum über die Grundgebühr zurück.
Wertsicherung
Aufgrund der Wertsicherung darf dein Anbieter die Grundgebühr einmal jährlich an den Verbraucherpreisindex anpassen. Innerhalb der Bindungsfrist sind Änderungen darüber hinaus nicht zulässig und stellen einen außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Genaueres dazu liest du in deinen AGB.
( Artikel veröffentlicht: 09.03.2020 )