Der Verbraucherpreisindex (VPI) ist ein nationaler Bundesindex für Österreich. Er zeigt die Preisentwicklung und wird von der Statistik Austria monatlich veröffentlicht.
Preisentwicklung in Österreich
Die Preisentwicklung wird durch die Statistik Austria mit Hilfe eines festgelegten Warenkorbs erhoben. Dazu werden die Preise von rund 770 Waren und Dienstleistungen regional, in 20 österreichischen Städten und zentral durch die Bundesanstalt Statistik Österreich geprüft.
Damit ist nicht nur der Konsum aller Haushalte in Österreich wiedergespiegelt, der VPI zeigt auch die Entwicklung des Preisniveaus. Man kann daran sehen, ob es zu einer Inflation (Geld verliert an Wert) oder Deflation (Geld gewinnt an Wert) gekommen ist.
Wertsicherung
An Hand des VPIs wird auch die Indexanpassung oder auch Wertsicherung vorgenommen. Das bedeutet, dass sich der Anbieter mittels einer Klausel zur Wertsicherung eine Preisanpassung erlaubt. Ist die Inflation hoch, darf er die Preise erhöhen. Sollte es zu einer Deflation kommen, muss er die Preise verringern. Natürlich darf der Anbieter dies nicht unbegrenzt, sondern immer innerhalb des VPIs.
Nicht alle Anbieter räumen sich ein Recht auf Wertsicherung ein. Bei diesen gibt es allerdings einen Schwankungsraum, das heißt eine Angleichung passiert erst, wenn die Änderung des VPI mehr als einen bestimmten Prozentsatz ausmacht. Bei den meisten Anbietern liegt dieser zwischen 1-3%.
Keine außerordentliche Kündigung
Wenn dein Vertrag über eine Wertsicherungsklausel verfügt, bekommst du bei einer Indexanpassung kein Anrecht auf eine außerordentliche Kündigung. Auch wenn du noch über eine Mindestvertragsbindung verfügst, darf dein Anbieter den Preis ohne Kündigungsoption für dich erhöhen.
( Artikel veröffentlicht: 29.07.2020 )