Vertragsbindung

Die Vertragsbindung bezeichnet den Zeitraum der Bindungsfrist deines Tarifs. Innerhalb dieser Mindestvertragsdauer kannst du deinen Vertrag üblicherweise nicht kündigen.

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Üblicherweise dauert die Vertragsbindung bei Handys, Internet und Fernsehen 12 oder 24 Monate. Es gibt aber auch Verträge ohne Bindung.

Mindestbindungen verlängern sich bei Handyverträgen üblicherweise nicht automatisch. Fernseh- und Internettarife können sich jedoch automatisch um eine gewisse Anzahl Monate verlängern, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.

Tarife mit Vertragsbindung

Bei einem Tarif mit Mindestbindung verpflichtest du dich für eine bestimmte Zeit beim Anbieter vertraglich gebunden zu bleiben. Bei Handy- und Internetverträgen dauern Mindestbindungen meist 12 oder 24 Monate.

Bei Verträgen mit Bindung kannst du erst nach Ablauf dieser Zeit kündigen. Innerhalb der Zeitspanne ist es nicht möglich. Dafür gibt es aber meist eine Preisgarantie – das bedeutet, dass deine Entgelte während der Vertragslaufzeit nicht teurer werden. Meist sind Tarife mit Bindung auch etwas günstiger.

Tarife ohne Bindungsfrist

Gerade SIM only Verträge, bei denen du nur den „nackten“ Tarif bekommst und den Router oder das Handy selbst kaufen musst, gibt es meist ohne Bindung. Hier bis du ungebunden, das bedeutet, du kannst jederzeit kündigen und dir einen anderen Tarif suchen, wenn dir danach ist.

Dies hat mehrere Vorteile:

  • geringes Risiko: Du gehst kein hohes Risiko ein, denn sollte der Empfang schlecht sein, hast du keinen großen Verlust gemacht und wechselst einfach das Netz.
  • rasche Kündigung: Du kannst jederzeit ohne Angabe von Gründen einfach kündigen, wie du willst. Zum Beispiel wenn du einen besseren Tarif findest.

Fester Tarif

Die Vertragsbindung garantiert dir deinen Tarif innerhalb des Zeitraums der Bindungsfrist. Sollte dein Anbieter deinen Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer abändern, zum Beispiel indem er eine zusätzliche Pauschale einführt, hast du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Dies bedeutet, dass du deinen Vertrag vor Ablauf deiner Mindestvertragsdauer fristlos kündigen darfst.

Innerhalb einer Bindungsfrist oder Mindestvertragsdauer ist eine Kündigung des Handytarifvertrags oft nicht möglich, oder wenn dann nur schwierig und teuer. Eine solche Mindestvertragsdauer wird üblicherweise dann vereinbart, wenn du zu deinem Handyvertrag ein günstigeres Smartphone erhalten hast. Die jeweiligen Bestimmungen deines Anbieters liest du in den AGB und Entgeltbestimmungen.

Bindungsfrist vs. Kündigungsfrist

Die Vertragsbindung ist nicht das Gleiche wie die Kündigungsfrist. Die Bindungsfrist sagt dir, bis wann du deinen Vertrag laufen lassen musst. Meistens sind es 24 Monate nachdem du den Handyvertrag abgeschlossen hast. Die Kündigungsfrist sagt dir, wie lange du noch zahlen musst, wenn du bereits gekündigt hast (meistens einen Monat).

( Artikel veröffentlicht: 12.03.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Vertragsbindung

Darf mein Anbieter den Vertrag einfach abändern?

Nein, das darf er nicht. Sollte Dein Anbieter die AGB zu Deinen Ungunsten verändern, hast Du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Diese ist fristlos und darf auch innerhalb der Mindestbindung erfolgen.

Ich will lieber einen neuen Vertrag haben, hab aber noch einen alten mit Mindestbindung. Kann ich nicht trotzdem irgendwie kündigen?

Nein, leider geht das nicht. Du kannst zwar kündigen, aber der Anbieter wird dir wohl die Restzeit trotzdem in Rechnung stellen. Die jeweiligen Bestimmungen Deines Anbieters liest Du in den AGB und Entgeltbestimmungen.

Meine Mindestbindung ist ausgelaufen. Verlängert sie sich automatisch?

Bei Handyverträgen üblicherweise nicht, aber Du solltest das genau in den AGB prüfen. Auch manche Fernseh- und Internettarife können sich automatisch um eine gewisse Anzahl Monate verlängern, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.

Wann passt ein Vertragshandy für mich?

Ist es Dir wichtig immer telefonieren zu können ohne Guthaben aufzuladen, dann ist das Vertragshandy die beste Option. Auch wenn Du damit im Ausland telefonieren können möchtest solltest Du dazu greifen, damit Du Roaming nutzen kannst. Wer mehrere Verträge bei einem Anbieter anmeldet kann hier auch Boni abstauben.

Wie lange dauert meine Kündigungsfrist?

Wie die Kündigungsfrist gerechnet wird, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Meist wird sie folgendermaßen gerechnet:

Nehmen wir an die Kündigungsfrist dauert einen Monat und tritt per Monatsletztem in Kraft. Das bedeutet, wenn Du Deine Kündigung am 14. Juli absendest, würde sie per 31. August in Kraft treten. Das heißt sie gilt per Monatsletztem, das wäre hier der 31. Juli, auch wenn Du sie schon Mitte des Monats losschickst. Danach beginnt die Kündigungsfrist von einem Monat zu laufen, also musst Du noch den August zahlen, dann aber endet Dein Vertrag.

Seltener ist allerdings von Verrechnungsmonaten die Rede. Wenn Dein Verrechnungsmonat mit 16. Juli endet, dann beginnt erst ab dann die Kündigungsfrist zu laufen. Verrechnungsmonate sind zudem nicht deckungsgleich mit den Kalendermonaten, meist sind sie 28 bis 30 Tage lang.

Wenn Du in dem Fall der Zählung von Verrechnungsmonaten (zu 28 Tagen) die Kündigung mit dem 14. Juli abgesandt hast, würde die Frist bereits am 16. Juli zu laufen beginnen. Daher würde die Kündigung mit 15. August in Kraft treten.