Die Vertragsbindung bezeichnet den Zeitraum der Bindungsfrist deines Tarifs. Innerhalb dieser Mindestvertragsdauer kannst du deinen Vertrag üblicherweise nicht kündigen.
Üblicherweise dauert die Vertragsbindung bei Handys, Internet und Fernsehen 12 oder 24 Monate. Es gibt aber auch Verträge ohne Bindung.
Tarife mit Vertragsbindung
Bei einem Tarif mit Mindestbindung verpflichtest du dich für eine bestimmte Zeit beim Anbieter vertraglich gebunden zu bleiben. Bei Handy- und Internetverträgen dauern Mindestbindungen meist 12 oder 24 Monate.
Bei Verträgen mit Bindung kannst du erst nach Ablauf dieser Zeit kündigen. Innerhalb der Zeitspanne ist es nicht möglich. Dafür gibt es aber meist eine Preisgarantie – das bedeutet, dass deine Entgelte während der Vertragslaufzeit nicht teurer werden. Meist sind Tarife mit Bindung auch etwas günstiger.
Tarife ohne Bindungsfrist
Gerade SIM only Verträge, bei denen du nur den „nackten“ Tarif bekommst und den Router oder das Handy selbst kaufen musst, gibt es meist ohne Bindung. Hier bis du ungebunden, das bedeutet, du kannst jederzeit kündigen und dir einen anderen Tarif suchen, wenn dir danach ist.
Dies hat mehrere Vorteile:
- geringes Risiko: Du gehst kein hohes Risiko ein, denn sollte der Empfang schlecht sein, hast du keinen großen Verlust gemacht und wechselst einfach das Netz.
- rasche Kündigung: Du kannst jederzeit ohne Angabe von Gründen einfach kündigen, wie du willst. Zum Beispiel wenn du einen besseren Tarif findest.
Fester Tarif
Die Vertragsbindung garantiert dir deinen Tarif innerhalb des Zeitraums der Bindungsfrist. Sollte dein Anbieter deinen Vertrag vor Ablauf der Mindestvertragsdauer abändern, zum Beispiel indem er eine zusätzliche Pauschale einführt, hast du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Dies bedeutet, dass du deinen Vertrag vor Ablauf deiner Mindestvertragsdauer fristlos kündigen darfst.
Innerhalb einer Bindungsfrist oder Mindestvertragsdauer ist eine Kündigung des Handytarifvertrags oft nicht möglich, oder wenn dann nur schwierig und teuer. Eine solche Mindestvertragsdauer wird üblicherweise dann vereinbart, wenn du zu deinem Handyvertrag ein günstigeres Smartphone erhalten hast. Die jeweiligen Bestimmungen deines Anbieters liest du in den AGB und Entgeltbestimmungen.
Bindungsfrist vs. Kündigungsfrist
Die Vertragsbindung ist nicht das Gleiche wie die Kündigungsfrist. Die Bindungsfrist sagt dir, bis wann du deinen Vertrag laufen lassen musst. Meistens sind es 24 Monate nachdem du den Handyvertrag abgeschlossen hast. Die Kündigungsfrist sagt dir, wie lange du noch zahlen musst, wenn du bereits gekündigt hast (meistens einen Monat).
( Artikel veröffentlicht: 12.03.2020 )