Die Mindestbindung oder Bindungsfrist ist die Dauer des Vertrages, die du einhalten musst, bevor du kündigen darfst. Das bedeutet wenn du einen Vertrag mit 24 Monaten Bindungsfrist bestellst, kannst du erst nach diesen 24 Monaten kündigen.
Oft gibt es Bindungsfristen auf Tarife, in denen ein Handy inkludiert ist. “Gratishandys” sind dies aber auch nicht, wenn du 0 Euro dafür zahlst. Denn du berappst das Handy über ein erhöhtes Grundentgelt, weswegen nach Ablauf der Mindestbindung ein neuer Vertrag besonders sinnvoll ist. Ansonsten zahlst du noch für ein Gerät, das du schon längst abbezahlt hast. Auch Festnetzinternet hat oft längere Bindungsfristen.
Handy- und Internetverträge mit Sim-Only oder Wertkarte haben üblicherweise keine Bindungsfrist.
Tarife mit Bindungsfrist
Bei einem Tarif mit Mindestbindung verpflichtest du dich für eine bestimmte Zeit beim Anbieter vertraglich gebunden zu bleiben. Bei Handy- und Internetverträgen dauern Mindestbindungen meist 12 oder 24 Monate.
Bei Verträgen mit Bindung kannst du erst nach Ablauf dieser Zeit kündigen. Innerhalb der Zeitspanne ist es nicht möglich. Dafür gibt es aber meist eine Preisgarantie – das bedeutet, dass deine Entgelte während der Vertragslaufzeit nicht teurer werden. Meist sind Tarife mit Bindung auch etwas günstiger.
Tarife ohne Bindungsfrist
Gerade SIM only Verträge, bei denen du nur den „nackten“ Tarif bekommst und den Router oder das Handy selbst kaufen musst, gibt es meist ohne Bindung. Hier bis du ungebunden, das bedeutet, du kannst jederzeit kündigen und dir einen anderen Tarif suchen, wenn dir danach ist.
Dies hat mehrere Vorteile:
- geringes Risiko: Du gehst kein hohes Risiko ein, denn sollte der Empfang schlecht sein, hast du keinen großen Verlust gemacht und wechselst einfach das Netz.
- rasche Kündigung: Du kannst jederzeit ohne Angabe von Gründen einfach kündigen, wie du willst. Zum Beispiel wenn du einen besseren Tarif findest.
Keine Kündigung innerhalb der Mindestbindung
Du kannst innerhalb der Bindungsfrist nicht wirklich kündigen. Denn selbst wenn du kündigst, stellt dir dein Anbieter die Gesamtkosten für die Dauer der Bindung in Rechnung. Eine Ausnahme stellt die Außerordentliche Kündigung dar, die es aber nur gibt, wenn dein Anbieter die AGB zu deinen Ungunsten abändert.
Bindungsfrist und Kündigungsfrist
Die Mindestbindung ist nicht zu verwechseln mit der Kündigungsfrist. Während die Bindungsfrist angibt, ab wann du frühestens kündigen darfst, gibt die Kündigungsfrist an, wie lange du den Vertrag nach einer Kündigung aufrecht erhalten musst. Das heißt vereinfacht: Die Bindungsfrist sagt dir, bis wann du deinen Vertrag laufen lassen musst. Meistens sind es 24 Monate nachdem du den Handyvertrag abgeschlossen hast. Die Kündigungsfrist sagt dir, wie lange du noch zahlen musst, wenn du bereits gekündigt hast (meistens ein Monat).
( Artikel veröffentlicht: 07.04.2020 )