2012 führten einige Betreiber eine neue Klausel in ihre Verträge ein: Die Wertsicherung. Konkret probieren die Anbieter dadurch, die Inflation & Wertminderung des Geldes auszugleichen, indem sie ihre Preise im entsprechenden Maße erhöhen.
Inflation und Deflation bestimmen Gebührenänderung
Im Falle einer Inflation (das bedeutet: Geld verliert an Wert) darf der Betreiber auch bei bestehenden Verträgen die Preise für Grundgebühr, Verbrauchskosten und Mindestumsatz um den entsprechenden Faktor anheben. Im Falle einer Deflation (Geld gewinnt an Wert) müssen die Preise hingegen gesenkt werden. Daher: Eine Preissteigerung darf, eine Preissenkung muss geschehen.
Wie wird der Geldwert ermittelt?
Ausschlaggebend ist hierfür der Verbraucherpreisindex (VPI) des Vorjahres. Wenn der VPI zum Beispiel um weniger als 1% fällt oder steigt, tritt die Wertsicherung vorerst nicht in Kraft. Dies nennt man den Schwankungsraum, das heißt solange die Änderung unter 1% ausmacht, zahlt sich eine eigene Änderung nicht aus. Je nach Anbieter ist ein anderer Schwankungsraum möglich, üblicherweise liegt er jedoch zwischen 1-3%.
Hohe Inflation - der Anbieter darf die Preise erhöhen
Wenn die Summe aber den Schwankungsraum übersteigt, darf beziehungsweise muss der Anbieter reagieren. Im Falle einer Preisanpassung wird der Kunde in der Regel via Rechnungsnotiz auf die Preisänderung hingewiesen, wobei explizit kein Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung besteht.
Hohe Deflation - der Anbieter muss die Preise senken
Sollte das Geld an Wert gewinnen, kommt es zu einer Deflation. Hier muss der Betreiber seine Gebühren senken, es sei denn er hat in der Vergangenheit bei einer Inflation auf sein Recht der Preiserhöhung verzichtet. Dann kann der Betrag der „verzichteten Erhöhung“ von der Preissenkung abgezogen werden, der Betreiber muss den Preis also weniger (oder gar nicht) senken.
Bei welchen Anbietern gibt es eine Wertsicherungsklausel?
Nicht alle Betreiber räumen sich ein Recht auf Wertsicherung ein. Dieses Recht ist in den AGB zu finden, manche Anbieter erklären es aber auch auf einer eigenen Seite. Nicht alle Anbieter, die sich das Recht einräumen, machen davon auch Gebrauch. Mitunter ist es auch beim gleichen Betreiber von Tarif zu Tarif unterschiedlich geregelt.
Anbieter | Schwankungsraum | Wertsicherung |
---|---|---|
A1 | 1% | A1 Indexanpassung |
BE.funkt | 1% | BE.funkt Indexanpassung |
bob | 1% | bob Preisanpassung |
Drei | 1% | Drei Wertsicherung |
educom | 3% | educom Indexanpassung |
Fonira * | - | Fonira Indexanpassung |
Georg | 1% | Georg Indexanpassung |
goood | - | goood Indexanpassung |
kabelplus mobile | 5% | kabelplus Indexanpassung |
Krone/Kurier | 1% | Krone mobile Indexanpassung |
LIWEST | 1,5% | LIWEST Indexanpassung |
Magenta | 1% | Magenta Preisanpassung |
MTEL | 1% | MTEL Preisanpassung |
Oja * | - | Oja Indexanpassung |
Red Bull Mobile | 1% | Red Bull Mobile Indexanpassung |
SIMfonie | 1% | SIMfonie Indexanpassung |
simpliTV | 3% | simpliTV Indexanpassung |
spusu (Festnetzinternet) * | - | spusu Festnetz Indexanpassung |
Telematica | 5% | Telematica Wertsicherung |
VOLmobil | - | VOLmobil Wertanpassung |
yesss! | 1% | yesss! Indexanpassung |
Yooopi | 1% | yooopi Indexanpassung |
XOXO * | - | XOXO Indexanpassung |
- *Für einzelne Tarife nur wenn in den EB ausgeschrieben.
Je nach Anbieter kann eine Wertsicherung vereinbart sein. Nicht alle Anbieter verfügen über diese Klausel.
Indexanpassung 2024
Ab April 2024 wird es folgende Inflationsanpassungen geben:
- A1: Erhöhung um 7,8%
- Magenta: Erhöhung um bis zu 7,8%
- Drei: Erhöhung bis zu 7,86%
Indexanpassung 2023
Auf Grund der hohen Inflation werden die meisten Anbieter im April oder Mai die Preise deutlich hochfahren. Dies wird folgende Inflationsanpassungen ergeben:
- A1: Erhöhung von 8,5 Prozent - durchschnittliche Preisanpassung von 2,2 - 6 Euro
- Magenta: Erhöhung bis zu 8,6 Prozent
- Drei: Erhöhung bis zu 8,6 Prozent - durchschnittliche Preisanpassung von 2,20 Euro pro Monat bei Handytarifen, zwei Euro pro Monat bei Datentarifen
( Zuletzt aktualisiert: 02.12.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 19.12.2014 )