Jeder österreichische Haushalt muss den ORF-Beitrag leisten. Bei sozialer als auch bei körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann aber eine Befreiung von diesen Gebühren beantragt werden.
Wer kann von der Haushaltsabgabe befreit werden?
Hilfsbedürftige laut OBS sind:
- Arbeitslose
- Bezieher:innen der Mindestsicherung
- Gehörlose
- Pensionist:innen mit niedrigem Einkommen
- Bezieher:innen von Pflegegeld
- Studierende die Studienbeihilfe beziehen
- Bezieher:innen von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (wie zum Beispiel Zivildiener oder Rezeptgebührenbefreite)
Zusätzlich gilt, dass das gesamte Haushaltseinkommen im Haushalt nicht über einen bestimmten Betrag ausmachen darf. Die genauen Zahlen findest Du unter orf.beitrag.at.
Tarife bei Gebührenbefreiung
Wer vom ORF-Beitrag befreit ist, hat ein Anrecht auf einen Sozialtarif. Damit wird Dir die Handyrechnung ganz oder zum Teil bezahlt. Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber Voraussetzungen & Antrag für Sozialtarife stellen.
Je nach Mobilfunkanbieter wird der Zuschuss unterschiedlich gutgeschrieben. Bei manchen sind es 10 Euro, bei manchen 12 Euro. Bei einigen Anbietern bist Du an einen bestimmten Tarif gebunden, andere schreiben den Betrag auf der Rechnung gut oder stellen Dir Freiminuten im Wert des Zuschusses zur Verfügung. Nicht alle Mobilfunkanbieter bieten Sozialtarife an, daher bist Du bei der Auswahl der Anbieter und Tarife deutlich eingeschränkt.
Für folgende Anbieter kann die Zuleistung zum Fernsprechentgelt für Handytarife beantragt werden:
- A1 und Bfree
- bob
- Drei
- HELP Mobile
- HoT
- Magenta
- spusu
Ökostrompauschale und Zuleistung zum Fernsprechentgelt
Wer vom ORF-Beitrag befreit ist, kann zusätzlich auch von der Ökostrompauschale befreit werden. Wegen der hohen Energiekosten ist der Ökostromförderbeitrag generell aber seit 2022 ausgesetzt. Mehr Infos findest Du in unserem Ratgeber Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag
( Zuletzt aktualisiert: 23.01.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 10.07.2020 )