Gebührenbefreiung

Jeder österreichische Haushalt muss den ORF-Beitrag leisten. Bei sozialer als auch bei körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann aber eine Befreiung von diesen Gebühren beantragt werden.

Du möchtest einen Sozialtarif? Hier findest Du ihn gratis oder zum besten Preis.

Wer kann von der Haushaltsabgabe befreit werden?

Hilfsbedürftige laut OBS sind:

  • Arbeitslose
  • Bezieher:innen der Mindestsicherung
  • Gehörlose
  • Pensionist:innen mit niedrigem Einkommen
  • Bezieher:innen von Pflegegeld
  • Studierende die Studienbeihilfe beziehen
  • Bezieher:innen von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (wie zum Beispiel Zivildiener oder Rezeptgebührenbefreite)

Zusätzlich gilt, dass das gesamte Haushaltseinkommen im Haushalt nicht über einen bestimmten Betrag ausmachen darf. Die genauen Zahlen findest Du unter orf.beitrag.at.

Tarife bei Gebührenbefreiung

Wer vom ORF-Beitrag befreit ist, hat ein Anrecht auf einen Sozialtarif. Damit wird Dir die Handyrechnung ganz oder zum Teil bezahlt. Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber Voraussetzungen & Antrag für Sozialtarife stellen.

Je nach Mobilfunkanbieter wird der Zuschuss unterschiedlich gutgeschrieben. Bei manchen sind es 10 Euro, bei manchen 12 Euro. Bei einigen Anbietern bist Du an einen bestimmten Tarif gebunden, andere schreiben den Betrag auf der Rechnung gut oder stellen Dir Freiminuten im Wert des Zuschusses zur Verfügung. Nicht alle Mobilfunkanbieter bieten Sozialtarife an, daher bist Du bei der Auswahl der Anbieter und Tarife deutlich eingeschränkt.

Für folgende Anbieter kann die Zuleistung zum Fernsprechentgelt für Handytarife beantragt werden:

  • A1 und Bfree
  • bob
  • Drei
  • HELP Mobile
  • HoT
  • Magenta
  • spusu
Auch Internettarife können berücksichtigt werden, wie zum Beispiel die A1 Internettarife oder von manchen regionalen Kabelanbietern.

Ökostrompauschale und Zuleistung zum Fernsprechentgelt

Wer vom ORF-Beitrag befreit ist, kann zusätzlich auch von der Ökostrompauschale befreit werden. Wegen der hohen Energiekosten ist der Ökostromförderbeitrag generell aber seit 2022 ausgesetzt. Mehr Infos findest Du in unserem Ratgeber Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag

( Zuletzt aktualisiert: 23.01.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 10.07.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Gebührenbefreiung

Für ein Ferienhaus kann man auch eine “eingeschränkte Meldung” der GIS beantragen. Seit 2004 ist es möglich am Zweitwohnsitz nur für die Monate Rundfunkgebühren zu bezahlen, an denen dieser auch genutzt wird. Mindestens sind jedoch 4 Monate im Jahr GIS zu bezahlen. Das passende Formular findest du hier.

Ab 2024 ist für Nebenwohnsitze kein ORF-Beitrag mehr zu bezahlen.


Nein, kann ein Gerät ausschließlich über Streaming empfangen, ist es nicht GIS-pflichtig. Kann es auch klassische Radiosendungen empfangen, weil es einen Tuner verbaut hat, musst du dafür Rundfunkgebühren bezahlen, auch wenn du nur Internetradio nutzt.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, entkommst Du dem ORF-Beitrag dann leider nicht mehr. Die hier beschriebene Streaminglücke endet mit Ende 2023.


Nein, solange das verwendete Gerät keine Rundfunkprogramme empfangen kann, ist auch Streaming nicht GIS pflichtig. Das Streamen von ORF oder anderen Rundfunkprogrammen ist solange erlaubt, solange der Empfang nur über das Internet läuft und laufen kann. Der Verwaltungsgerichtshof hat 2015 entschieden, dass das Internet keine Form des Rundfunks ist. Somit ist auch der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenfrei.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, entkommst Du dem ORF-Beitrag dann leider nicht mehr. Die hier beschriebene Streaminglücke endet mit Ende 2023.


Bei sozialer als auch bei körperlicher Hilfsbedürftigkeit kann eine Befreiung von diesen Gebühren beantragt werden. Hilfsbedürftige laut GIS sind:

  • Arbeitslose
  • Bezieher der Mindestsicherung
  • Gehörlose
  • Pensionisten mit niedrigem Einkommen
  • Bezieher von Pflegegeld oder anderen
  • Studenten, die Studienbeihilfe beziehe
  • Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (wie zum Beispiel Zivildiener oder Rezeptgebührenbefreite)

Zusätzlich gilt aber, dass das gesamte Haushaltseinkommen bei einer Person im Haushalt nicht über 1.243,49 Euro ausmacht, bei zwei Personen darf es 1.961,75 Euro nicht übersteigen. Für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 191,87 Euro dazu. Sollte die Grenze überschritten werden gibt es abzugsfähige Ausgaben, wie etwa außergewöhnliche Belastungen, 24 Stunden Betreuung oder einen hohen Mietaufwand (Stand Mai 2023).


Nein, aber Du kannst einen Handytarif erhalten. Wer von den Rundfunkgebühren befreit ist, kann zusätzlich auch von der Ökostrompauschale befreit werden und bekommt eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Früher war dies die Befreiung von der Telefongrundgebühr, heute handelt es sich um 10 Euro, die der Grundgebühr gutgeschrieben werden. Leider kann dies nur bei bestimmten Anbietern und Tarifen bezogen werden. Den Zuschuss gibt es immer nur einmal pro Haushalt.

Für folgende Anbieter kann die Zuleistung zum Fernsprechentgelt beantragt werden:

  • A1 Handytarife, A1 Internettarife und Bfree Social
  • bob Sozialzuschuss
  • Drei Nimm3 Sozial
  • HELP Mobile HELP GIS befreit
  • Magenta Klax sozial
  • Spusu spusu GIS befreit

Wenn du keine Rundfunkgebühr bezahlen möchtest, aber keine GIS Befreiung erhältst, gibt es mehrere Möglichkeiten.

  • kein Fernsehen: Eine radikale Lösung, aber wer sich von seinem Fernseher und Radio trennt, braucht keine Rundfunkgebühren zu zahlen.

  • GIS freie Geräte nutzen: Wer streamt und auf klassisches Fernsehen verzichten kann, der kann auf Fernsehgeräte umsteigen, die keinen Tuner oder Receiver besitzen. Zum Beispiel Firmen wie KAGIS oder NoGIS haben sich auf GIS-freie Empfangsgeräte spezialisiert. Streaming ist erlaubt. Wenn du an das GIS-freie Gerät eine Set Top Box (wie zum Beispiel einen Amazon Fire TV Stick) steckst, ist dieses nicht GIS pflichtig. Einen Receiver oder DVB-T-Stick darfst du allerdings nicht verwenden.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, entkommst Du dem ORF-Beitrag dann leider nicht mehr. Die hier beschriebene Streaminglücke endet mit Ende 2023.


Menschen mit wenig Einkommen oder anderer Hilfsbedürftigkeit können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen.

Hilfsbedürftige laut GIS sind:

  • Arbeitslose
  • Bezieher der Mindestsicherung
  • Gehörlose
  • Pensionisten mit niedrigem Einkommen
  • Bezieher von Pflegegeld oder anderen
  • Studenten die Studienbeihilfe beziehe
  • Bezieher von Leistungen aus sonstigen öffentlichen Mitteln (wie zum Beispiel Zivildiener oder Rezeptgebührenbefreite)

Zusätzlich gilt aber, dass das gesamte Haushaltseinkommen bei einer Person im Haushalt nicht über 1.082,65 Euro ausmachen, bei zwei Personen nicht über 1.707,99 Euro übersteigen darf. Für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 167,05 Euro dazu. Sollte die Grenze überschritten werden, gibt es abzugsfähige Ausgaben, wie etwa außergewöhnliche Belastungen, 24 Stunden Betreuung oder einen hohen Mietaufwand (Stand Juli 2020).

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Welche Änderungen auf die GIS selbst zukommen, ist noch nicht bekannt. Wir können Euch daher nur die bisher gültigen Regeln präsentieren.


Höchstwahrscheinlich ja, denn sobald ein empfangsbereites Rundfunkgerät in einem geschlossenen Raum vorhanden ist, müssen dafür Rundfunkgebühren entrichtet werden. Dabei ist unerheblich, ob Programme des ORF angesehen werden oder nicht.

Unter bestimmten Voraussetzungen, wie etwa sehr geringes Haushaltseinkommen, Pflegegeld, Bezug der Studienbeihilfe oder Mindestpension, kann um Befreiung von den Rundfunkgebühren angesucht werden.

Wenn du aus deinem Fernseher den Tuner ausbauen lässt, brauchst du keine GIS-Gebühren dafür zu zahlen.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024, statt dessen wird es dann die Haushaltsabgabe geben! Welche Änderungen auf die GIS selbst zukommen, ist noch nicht bekannt. Wir können Euch daher nur die bisher gültigen Regeln präsentieren.


Wenn kein empfangsbereites Rundfunkgerät wie ein Fernseher oder ein Radio vorhanden sind, nein. Internetfähige Geräte sind nämlich nicht gebührenpflichtig, dies hat der Österreichische Verwaltungsgerichtshof 2015 bestätigt. Auch mobile Empfangsgeräte wie Autoradios oder Mobiltelefone sind nicht gebührenpflichtig.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, entkommst Du dem ORF-Beitrag dann leider nicht mehr. Die hier beschriebene Streaminglücke endet mit Ende 2023.


Wer von den Rundfunkgebühren befreit ist kann zusätzlich auch von der Ökostrompauschale befreit werden und bekommt eine Zuschussleistung zum Fernsprechentgelt. Früher war dies die Befreiung von der Telefongrundgebühr, heute handelt es sich um 10 Euro, die der Grundgebühr gutgeschrieben werden. Leider kann dies nur bei bestimmten Anbietern und Tarifen bezogen werden. Den Zuschuss gibt es immer nur einmal pro Haushalt.

Für folgende Anbieter kann die Zuleistung zum Fernsprechentgelt beantragt werden:

  • A1 Handytarife, A1 Internettarife und Bfree Social
  • bob Sozialzuschuss
  • Drei Nimm3 Sozial
  • HELP Mobile HELP GIS befreit
  • Magenta Klax sozial
  • Spusu spusu GIS befreit

Nein, wenn sie noch Studienbeihilfe beziehen und das Haushaltseinkommen niedrig genug ist. Dafür darf das gesamte Haushaltseinkommen bei einer Person im Haushalt nicht über 1.243,49 Euro ausmachen, bei zwei Personen nicht über 1.961,75 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person kommen 191,87 Euro dazu. Sollte die Grenze überschritten werden gibt es abzugsfähige Ausgaben, wie etwa außergewöhnliche Belastungen, 24 Stunden Betreuung oder einen hohen Mietaufwand (Stand Juni 2023).

Studenten, deren Haushaltseinkommen höher ist oder die keine Studienbeihilfe beziehen, sind nicht von den Rundfunkgebühren befreit.