Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag

Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag

Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag helfen die Energiewende zu finanzieren. Menschen mit niedrigem Einkommen können sich davon befreien lassen. Wegen der hohen Energiekosten ist der Ökostromförderbeitrag allerdings seit 2022 ausgesetzt.

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Wie hoch is die Ökostrompauschale?

Die Erneuerbaren-Förderpauschale, auch Ökostrompauschale genannt, beträgt für einen Haushalt 35,97 Euro im Jahr. Dabei handelt es sich um einen fixen Beitrag, der für alle Haushalte gleich hoch ist.

Zusätzlich dazu gibt es auch den Erneuerbaren-Förderbeitrag, auch Ökostromförderbeitrag genannt. 2022 wurde er wegen der hohen Energiepreise auf 0 Euro gesetzt, seit 2024 beläuft sich der Netzkosten-Zuschuss auf 200 Euro. Mehr Infos findest Du hier bei der OBS.

Zuvor berechnete er sich anhand des tatsächlichen Stromverbrauchs in einem Haushalt und wurde in Cent/kWh erhoben. Wer weniger Strom verbrauchte, zahlte darum auch weniger Ökostromförderbeitrag. 2021 zahlte der durchschnittliche Haushalt noch ungefähr 56 Euro pro Jahr.

Beide Beträge werden automatisch und direkt vom Netzbetreiber eingehoben und sind Teil Deiner Stromrechnung. Du musst Dich nicht extra darum kümmern. Du findest sie in der Jahresabrechnung Deines Stromanbieters.

Befreiung von der Ökostrompauschale

Haushalte mit niedrigem Einkommen können sich bei der OBS vom ORF-Beitrag (früher GIS und Rundfunkgebühren) befreien lassen. Daran hängt auch die Befreiung von der Ökostrompauschale und dem Ökostromförderbeitrag. Gleichzeitig gibt es damit auch die Möglichkeit einen Sozialtarif zu beziehen und die Handyrechnung ganz oder zum Teil bezahlt zu bekommen.

Beantrage hier bei der OBS Deine Befreiung. Mehr Infos zur Befreiung findest Du hier in unserem Ratgeber: Voraussetzungen & Antrag für Sozialtarife stellen.

Haushalte mit niedrigem Einkommen, die nicht gebührenbefreit sind, können zumindest eine Deckelung von Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag bei der OBS beantragen.

Folgende Formulare und Beglaubigungen müssen mitgeschickt werden:

  • Nachweis über das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen

  • Unterlagen zu den Einkommen

  • Nachweis zum Anspruch der Befreiung (z.B. Studienbeihilfe-Bescheid, Bestätigung des AMS)

  • Unterlagen zu abzugsfähigen Ausgaben vom Netto-Haushalts-Einkommen

  • Kopie der letzten Stromrechnung

  • Kopie des aktuellen Stromvertrages

Was ist die Ökostrompauschale?

Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag helfen die Energiewende zu finanzieren, damit Österreich ab 2030 zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt werden kann. Nur Ökostrom in Österreich? So undenkbar ist das gar nicht. Immerhin produzieren wir von den ungefähr 72,9 Terawattstunden Strom pro Jahr allein 35,38 TWh durch Wasserkraft, also rund zwei Drittel. Windkraft liefert immerhin 10 Prozent. Die Kraft der Sonne steuert nur 3 Prozent der österreichischen Stromproduktion bei, steckt allerdings auch erst in den Anfängen des Ausbaus.

Derzeit stammt Strom aber zu einem Teil auch noch aus nicht erneuerbaren Quellen, wie etwa Öl oder Gas. Um die nachhaltige Stromerzeugung schneller finanzieren zu können, gibt es daher die Ökostrompauschale und den Ökostromförderbeitrag. Sie werden auch Erneuerbaren-Förderpauschale und Erneuerbaren-Förderbeitrag genannt.

Aber keine Sorge: In der Praxis fallen die Beträge für den einzelnen Haushalt klein aus. Da dies für einkommensschwache Haushalte aber trotzdem eine finanzielle Last darstellen kann, ist eine Befreiung von der Ökostrompauschale bei der OBS möglich, etwa für Arbeitssuchende, PensionistInnen, StudentInnen, oder alleinerziehende Eltern.

Wer zahlt Ökostrompauschale in Österreich? Und gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?

Jeder österreichische Haushalt ist laut Ökostromgesetz (ÖSG 2012) verpflichtet Ökostrompauschale (und Ökostromförderbeitrag) zu entrichten. Alle an der Netzebene 7 (das sind in der Regel alle Privathaushalte) angeschlossenen Verbraucher müssen einen Betrag von 35,97 Euro jährlich entrichten.

Ausgenommen davon sind einkommensschwache Haushalte, die vom ORF-Beitrag gebührenbefreit sind. Diese sind von der Entrichtung befreit.

( Zuletzt aktualisiert: 19.02.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 17.01.2023 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag

Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag helfen die Energiewende zu finanzieren, damit Österreich ab 2030 zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt werden kann. Nur Ökostrom in Österreich? So undenkbar ist das gar nicht. Immerhin produzieren wir von den ungefähr 72,9 Terawattstunden Strom pro Jahr allein 35,38 TWh durch Wasserkraft, also rund zwei Drittel. Windkraft liefert immerhin 10 Prozent. Die Kraft der Sonne steuert nur 3 Prozent der österreichischen Stromproduktion bei, steckt allerdings auch erst in den Anfängen des Ausbaus.

Derzeit stammt Strom aber zu einem Teil auch noch aus nicht erneuerbaren Quellen, wie etwa Öl oder Gas. Um die nachhaltige Stromerzeugung schneller finanzieren zu können, gibt es daher die Ökostrompauschale und den Ökostromförderbeitrag. Sie werden auch Erneuerbaren-Förderpauschale und Erneuerbaren-Förderbeitrag genannt.

Aber keine Sorge: In der Praxis fallen die Beträge für den einzelnen Haushalt klein aus. Da dies für einkommensschwache Haushalte aber trotzdem eine finanzielle Last darstellen kann, ist eine Befreiung von der Ökostrompauschale bei der OBS möglich, etwa für Arbeitssuchende, PensionistInnen, StudentInnen, oder alleinerziehende Eltern.


Die Erneuerbaren-Förderpauschale, auch Ökostrompauschale genannt, beträgt für einen Haushalt 35,97 Euro im Jahr. Dabei handelt es sich um einen fixen Beitrag, der für alle Haushalte gleich hoch ist.

Zusätzlich dazu gibt es auch den Erneuerbaren-Förderbeitrag, auch Ökostromförderbeitrag genannt. Seit 2022 wurde er wegen der hohen Energiepreise auf 0 Euro gesetzt.


Haushalte mit niedrigem Einkommen können sich bei der OBS von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Daran hängt auch die Befreiung von der Ökostrompauschale und dem Ökostromförderbeitrag. Gleichzeitig gibt es damit auch die Möglichkeit einen Sozialtarif zu beziehen und die Handyrechnung ganz oder zum Teil bezahlt zu bekommen.