Ökostrompauschale und Ökostromförderbeitrag helfen die Energiewende zu finanzieren, damit Österreich ab 2030 zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen versorgt werden kann.
Zwei Bausteine der staatlichen Finanzierung einer nachhaltigen Stromerzeugung sind dabei die Ökostrompauschale und der Ökostromförderbeitrag. Und diese beiden Programme trägt nahezu jeder österreichische Haushalt gesetzlich mit. Die Kosten setzen sich dabei aus
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einem pauschalen Betrag = die Ökostrompauschale
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und dem verbrauchsabhängigen Förderbeitrag zusammen.
Aber keine Sorge: In der Praxis fallen die Beträge für den einzelnen Haushalt eher klein aus. Der durchschnittliche Haushalt bezahlt ungefähr 100 Euro pro Jahr. Da dies für einkommensschwache Haushalte aber eine finanzielle Last darstellen kann, ist eine Befreiung von der Ökostrompauschale bei der GIS möglich, etwa für Arbeitssuchende, Pensionistinnen, Studentinnen, oder alleinerziehende Eltern.
Was ist die Ökostrompauschale?
Die Beiträge zu den Ökostrom-Förderkosten fließen zu 100 Prozent in die Erhaltung und den Ausbau des Ökostroms in Österreich. Der staatliche Ausbau erneuerbarer Energien, zum Beispiel von Wasser-, Wind- und Sonnenstrom, kostet Geld. Einen Teil dieser zusätzlichen Kosten legt der Österreichische Staat auf die Endverbraucher um: Jeder Haushalt, der nicht davon (teil-) befreit ist, ist gesetzlich dazu verpflichtet, einen fixen Betrag – die Ökostrompauschale – sowie eine verbrauchsabhängige Gebühr – den Ökostromförderbeitrag – beizusteuern.
Wie hoch ist die Ökostrompauschale?
Die Ökostrompauschale wird also erhoben, um die Mehrkosten für den staatlichen Ausbau erneuerbarer Energien zu decken. Diese Mehrkosten entstehen, weil Strom aus erneuerbaren Energien den Staat mehr Geld kostet als Strom aus fossilen Energieträgern – z.B. Gas, Öl oder Kohle. Die Höhe der Pauschale ändert sich in der Regel alle paar Jahre.
Bis voraussichtlich 2023 kostet die Ökostrompauschale in etwa 35 Euro und ist einmal jährlich zu entrichten. Anders der Ökostromförderbeitrag: Dieser berechnet sich anhand des tatsächlichen Stromverbrauchs in einem Haushalt und wird in Cent/kWh erhoben. Je weniger Strom Du also verbrauchst, desto weniger zahlst Du.
Rechenbeispiele Ökostromförderbeitrag:
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Bei einem Jahresverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts von 3.500 kWh beträgt die Höhe des Ökostromförderbeitrags etwa 50 Euro.
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Ein Single-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.000 kWh zahlt einen Förderbeitrag von knapp 30 Euro
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Ein Mehr-Personen-Haus mit einem jährlichen Stromverbrauch von etwa 7.000 kWh zahlt ungefähr 100 Euro Mehrkosten.
Gut zu wissen: Beide Beträge – Ökostrompauschale & Ökostromförderbeitrag – werden der jährlichen Stromrechnung automatisch zugerechnet, insofern keine (Teil-)Befreiung vorliegt.
Wer zahlt Ökostrompauschale in Österreich? Und gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage?
Haben also wirklich alle österreichischen Haushalte die Ökostrompauschale (und den Ökostromförderbeitrag) zu entrichten? Grundsätzlich ja. Jeder Endverbraucher (bzw. jeder Haushalt), der mit Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet ist, ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Ökostrompauschale und den Förderbetrag zu entrichten.
Gesetzliche Grundlage dafür ist das, seit 2012 bestehende, Ökostromgesetz (ÖSG 2012). Schaut man in die aktuelle Verordnung des Bundesgesetzblattes für 2021, die sich auf § 45 Abs. 4 des Ökostromgesetzes bezieht, findet man dort den Hinweis, dass alle an der Netzebene 7 – das sind in der Regel alle Privathaushalte – angeschlossenen Verbraucher, einen Betrag von 35,97 Euro zu entrichten haben.
Wie wird die Ökostrompauschale abgerechnet?
Gemäß § 45 des Ökostromgesetz (ÖSG 2012) stellen die Netzbetreiber den Endverbrauchern die Ökostrompauschale sowie den Ökostromförderbeitrag in Rechnung. Endverbraucher bezahlen beide Beiträge zur Förderung von Ökostrom über ihre (jährliche) Stromrechnung des Stromanbieters. Dort werden beide Positionen aufgeführt.
Da der Ökostromförderbeitrag abhängig vom konkreten Stromverbrauch berechnet wird, findest Du die genaue Höhe des Betrages auf der Rechnung des Stromanbieters.
Befreiung von der Ökostrompauschale: Wie geht das?
Falls Du von der österreichischen Rundfunkgebühr (GIS) befreit bist, kommt auch eine Befreiung von der Ökostrompauschale (und einer Teilbefreiung vom Ökostromförderbeitrages) in Frage. Dafür musst Du nur einen entsprechenden Antrag bei der GIS – Gebühren Info Service GmbH – einreichen. Übrigens zahlst du dann auch keine Rundfunkgebühren und hast ein Anrecht auf einen Sozialtarif beim Handy. So kann Dir zum Beispiel auch die komplette Handyrechnung gezahlt werden. Mehr dazu findest Du in unserem Ratgeber Voraussetzungen & Antrag für Sozialtarife stellen.
Zum Antrag auf Befreiung findest Du außerdem hier bei der GIS.
Wenn Du arbeitslos bist oder Dein Haushalts-Nettoeinkommen den gesetzlich vorgeschriebenen Höchstsatz nicht überschreitet, kannst Du einen Antrag auf die Befreiung bei der GIS stellen.
Außerdem müssen folgende Formulare und Beglaubigungen mitgeschickt werden:
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Nachweis über das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen
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Unterlagen zu den Einkommen
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Nachweis zum Anspruch für Ihre Befreiung (z.B. Studienbeihilfe-Bescheid, Bestätigung des AMS)
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Unterlagen zu abzugsfähigen Ausgaben vom Netto-Haushalts-Einkommen
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Kopie der letzten Stromrechnung
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Kopie des aktuellen Stromvertrages
Wie viel Geld lässt sich durch eine Befreiung einsparen?
Die Ökostrompauschale beträgt 2023 für private Haushalte 35,97 Euro. Zusätzlich sparst Du Dir die verbrauchsabhängige Ökostromförderbeitrag. Zumindest beträgt dieser 20 Euro pauschal und steigt dann anteilig mit zunehmenden Stromverbrauch an.
Haushalte, die von einer Befreiung ausgeschlossen sind und somit zu den Ökostrom-Förderkosten beitragen, partizipieren damit an der Erhaltung und dem Ausbau des Ökostroms in Österreich. An der Ökostrompauschale lässt sich dabei wenig ändern, den Ökostromförderbeitrag können Endverbraucher nur niedriger halten, indem sie weniger Strom verbrauchen.
( Zuletzt aktualisiert: 18.01.2023. Ursprünglich veröffentlicht: 17.01.2023 )