Die GIS war für die Einhebung der Rundfunkgebühren in Österreich zuständig. Sie wurde mit Jänner 2024 durch die OBS ersetzt.
Die GIS, die Gebühren Info Service GmbH, war für die Rundfunkgebühren des ORF in Österreich zuständig. Sie vollzog das Rundfunkgebührengesetz und unterstand dem Bundesministerium für Finanzen. Die GIS hatte behördliche Vollmacht und konnte Bescheide erster Instanz ausstellen.
Sie wurde per 1. Jänner 2024 durch die OBS ersetzt. Diese findest www.orf.beitrag.at. Dort, per Mail unter service@orf.beitrag.at und telefonisch unter 0810 00 10 80 kannst Du sie kontaktieren.
Wer muss ORF-Beitrag zahlen?
Jeder österreichische Haushalt ist verpflichtet den ORF-Beitrag zu zahlen. Ob Du die Rundfunkprogramme des ORF nutzt oder nicht, ist dabei egal. Sobald in einem Haushalt eine erwachsene Person den Hauptwohnsitz angemeldet hat, wird der ORF-Beitrag fällig. Auch wenn mehrere Personen an einer Adresse gemeldet sind, muss die Abgabe nur einmal pro Haushalt entrichtet werden. Daher wird hier häufig auch von einer Haushaltsabgabe gesprochen.
Gibt es die Streaminglücke noch?
Nein, leider nicht mehr. Schon früher war fast jeder Fernseher oder Smart-TV gebührenpflichtig. Das lag daran, dass so gut wie immer ein Tuner verbaut ist. Allein das Aufstellen eines empfangsbereiten Rundfunkgerätes in einem geschlossenen Raum hat Dich dazu verpflichtet Rundfunkgebühren leisten zu müssen. Dabei war ganz egal ob du Programme des ORF geschaut hast oder nicht.
Wer sich die Rundfunkgebühr sparen wollte, konnte dies mit der Streaminglücke mittels Fernseher ohne Tuner, die damals GIS-befreit waren. Sie wurden rechtlich als Monitore gehandhabt und können via Streaming betrieben werden. Dies hat damals der ein Urteil des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs 2015 bestätigt.
Doch mit dem Jahreswechsel 2023/24 wurde die Streaminglücke geschlossen. Ab nun muss jeder österreichische Haushalt den ORF-Beitrag zahlen, ganz egal ob ein Fernsehergerät vorhanden ist oder nicht.
GIS Gebührenbefreiung
Von den GIS Gebühren konnte man auch befreit werden, sofern man sozial oder körperlich hilfsbedürftig ist. Wer eine ORF Gebührenbefreiung hatte, musste die GIS Gebühren nicht zahlen, durfte aber trotzdem Fernsehen und Radio empfangen. Diese Regelung gibt es auch weiterhin für die OBS und den ORF-Beitrag. Zusätzlich ist es möglich einen vergünstigten Sozialtarif zu beantragen. Mehr dazu in unserem Ratgeber Voraussetzungen & Antrag für Sozialtarife stellen.
Aufgaben der GIS
In den Aufgabenbereich der GIS fiel die Erfassung aller potentiellen Rundfunkteilnehmer und die Rundfunkgebühren. Sie war für die Abrechnung und Weiterleitung der Gelder an Bund, Länder und den ORF zuständig, aber auch für das Eintreiben wenn jemand nicht zahlt. Außerdem beriet sie zu den Gebühren und entschied auch über die Gebührenbefreiung.
Gegründet wurde die GIS 1998 als Tochter der Post und Telekom Austria, doch von 2001 bis 2023 war die GIS eine hundertprozentige Tochter des ORF. Der ursprüngliche Name Gebühreninkasso Service GmbH wurde abgeändert, weil man nicht nur als Inkassobüro auftreten wollte, sondern auch als Informationsbehörde. Die GIS wurde mit Jäner 2024 zur OBS, zur ORF-Beitrags Service GmbH.
Weiterführende Links
- Ratgeber GIS Rundfunkgebühren vermeiden
- Ratgeber TV Receiver Tuner ausbauen - GIS sparen
- Ratgeber Gratis Streaming Anbieter und Mediatheken in Österreich
( Artikel veröffentlicht: 07.04.2020 )