Die GIS, die Gebühren Info Service GmbH, ist für die Rundfunkgebühren des ORF in Österreich zuständig. Sie vollzieht das Rundfunkgebührengesetz und untersteht dem Bundesministerium für Finanzen. Die GIS hat behördliche Vollmacht und kann Bescheide erster Instanz ausstellen.
Aufgaben der GIS
In den Aufgabenbereich der GIS fällt die Erfassung aller potentiellen Rundfunkteilnehmer. Außerdem die Abrechnung und Weiterleitung der Gelder an Bund, Länder und den ORF. Die GIS ist zudem für das Eintreiben bei Nichteinbringung von Gebühren zuständig, sowie über die Entscheidung von einer Gebührenbefreiung, und der generellen Beratung vor allem zu Gebühren.
GIS-pflichtige und GIS-befreite Fernseher
Fast jeder Fernseher oder Smart-TV ist gebührenpflichtig, auch wenn man zum Teil ohne Receiver gar nicht fernschauen kann. Das liegt daran, dass im Fernseher ein Tuner verbaut ist. Wer sich die Rundfunkgebühr aber sparen möchte, für den gibt es auch Vertriebe, die Fernseher ohne Tuner verkaufen, die daher GIS-befreit sind. Sie werden rechtlich als Monitor gehandhabt und können via Streaming betrieben werden.
GIS Gebührenbefreiung: Wann muss man GIS zahlen?
Von den GIS Gebühren kann man auch befreit werden, sofern man sozial oder körperlich hilfsbedürftig ist. Wer eine ORF Gebührenbefreiung hat, muss die GIS Gebühren nicht zahlen, darf aber trotzdem Fernsehen und Radio empfangen. Zusätzlich ist es möglich eine finanzielle Unterstützung oder einen vergünstigten Sozialtarif zu beantragen. Mehr dazu in unserem Ratgeber Voraussetzungen & Antrag für Sozialtarife stellen.
Ich will keine ORF Gebühren zahlen. Wer muss GIS zahlen?
Sobald ein betriebsbereites Empfangsgerät wie Fernseher oder Radio in einem Haushalt aufgestellt sind, müssen Rundfunkgebühren an die GIS bezahlt werden. Leider auch, wenn man gar keine ORF Karte hat und keinen ORF sieht. Wer die GIS nicht zahlen möchte, kann sie kündigen. Dann dürfen keine empfangsbereite Geräte mehr aufgestellt werden. Eine Möglichkeit liegt darin, dann nur GIS freie Geräte zu nutzen, bei denen kein Tuner verbaut ist.
Rundfunkgebühren
Die Rundfunkgebühren setzen sich aus verschiedenen Elementen zusammen, auch macht es einen Unterschied, ob die Gebühr nur Radioempfang oder auch Fernsehempfang beinhaltet. Diese sind Programmentgelt, Radio- und Fernsehgebühr, Kunstförderungsbeitrag, Landesabgabe, Einhebungsvergütung, Verfahrensverwaltungsvergütung und Umsatzsteuer.