Die GIS, die Gebühren Info Service GmbH, ist für die Rundfunkgebühren des ORF in Österreich zuständig. Sie vollzieht das Rundfunkgebührengesetz und untersteht dem Bundesministerium für Finanzen. Die GIS hat behördliche Vollmacht und kann Bescheide erster Instanz ausstellen.
Die Webseite der GIS findest du unter www.gis.at. Dort und telefonisch unter 0810 00 10 80 kannst du die GIS kontaktieren.
Wer muss GIS zahlen?
Sobald ein betriebsbereites Empfangsgerät wie Fernseher oder Radio in einem Haushalt aufgestellt sind, müssen Rundfunkgebühren an die GIS bezahlt werden. Leider auch, wenn man gar keine ORF Karte hat und keinen ORF sieht.
Wer die GIS nicht zahlen möchte, kann sie kündigen. Dann dürfen aber keine empfangsbereite Geräte mehr aufgestellt werden. Eine Möglichkeit liegt darin, dann nur GIS freie Geräte zu nutzen, bei denen kein Tuner verbaut ist.
Die neue Digitalnovelle soll grundlegende Änderungen für die Rundfunkgebühren ermöglichen, und die sogenannte Streaminglücke schließen. So könnte ORF-Streaming künftig nur nach Eingabe eines GIS-Codes zugänglich sein. Wenn du keine GIS-Anmeldung hast, kannst du dann die Inhalte der ORF mediathek nicht mehr schauen.
GIS-pflichtige und GIS-befreite Fernseher
Fast jeder Fernseher oder Smart-TV ist gebührenpflichtig, auch wenn man zum Teil ohne Receiver gar nicht fernschauen kann. Das liegt daran, dass auch im Fernseher ein Tuner verbaut ist. Allein das Aufstellen eines empfangsbereiten Rundfunkgerätes in einem geschlossenen Raum verpflichtet dich zu ORF Gebühren. Dabei ist ganz egal ob du Programme des ORF schaust oder andere. Selbst wenn du keine schaust, musst du dann Rundfunkgebühren an die GIS zu zahlen.
Wer sich die Rundfunkgebühr aber sparen möchte, für den gibt es auch Vertriebe, die Fernseher ohne Tuner verkaufen, die daher GIS-befreit sind. Sie werden rechtlich als Monitor gehandhabt und können via Streaming betrieben werden. Du findest diese GIS befreiten TVs zum Beispiel bei Media Markt oder bei spezialisierten Händlern wie NoGIS oder Kagis.
GIS Gebühren Streaming
Internetfähige Geräte sind hingegen nicht automatisch gebührenpflichtig, dies hat der ein Urteil des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs 2015 bestätigt. Auch mobile Empfangsgeräte wie Autoradios oder Mobiltelefone sind nicht gebührenpflichtig. Selbst wenn du damit den ORF streamst, musst du hier keine ORF Gebühren bezahlen.
GIS Gebühren im Ferienhaus
Die Rundfunkgebühren sind für jeden Standort nur einmal zu entrichten, unabhängig davon wie viele Geräte betrieben werden. Auch für dein Ferienhaus oder den Zweitwohnsitz musst du GIS-Gebühren zahlen. Für ein Ferienhaus kann man eine “eingeschränkte Meldung” bei der GIS beantragen. Seit 2004 ist es möglich am Zweitwohnsitz nur für die Monate Rundfunkgebühren zu bezahlen, an denen dieser auch genutzt wird. Mindestens sind jedoch 4 Monate im Jahr zu bezahlen.
GIS Gebühren unterwegs
Wer seinen Fernseher hingegen im Wohnwagen, Van oder Wohnmobil hat, muss keine Rundfunkgebühren bezahlen. Wie beim Autoradio gilt hier: Nur in Gebäuden betriebene Rundfunkeinrichtungen sind gebührenpflichtig, mobile nicht. Mehr dazu in unserem Ratgeber Fernsehen ohne festen Fernsehanschluss.
GIS Gebührenbefreiung
Von den GIS Gebühren kann man auch befreit werden, sofern man sozial oder körperlich hilfsbedürftig ist. Wer eine ORF Gebührenbefreiung hat, muss die GIS Gebühren nicht zahlen, darf aber trotzdem Fernsehen und Radio empfangen. Zusätzlich ist es möglich eine finanzielle Unterstützung oder einen vergünstigten Sozialtarif zu beantragen. Mehr dazu in unserem Ratgeber Voraussetzungen & Antrag für Sozialtarife stellen.
Aufgaben der GIS
In den Aufgabenbereich der GIS fällt die Erfassung aller potentiellen Rundfunkteilnehmer und die Rundfunkgebühren. Sie ist für die Abrechnung und Weiterleitung der Gelder an Bund, Länder und den ORF zuständig, aber auch für das Eintreiben wenn jemand nicht zahlt. Außerdem berät sie zu den Gebühren und entscheidet auch die Gebührenbefreiung.
Rundfunkgebühren
Die Rundfunkgebühren setzen sich aus verschiedenen Elementen zusammen, auch macht es einen Unterschied, ob die Gebühr nur Radioempfang oder auch Fernsehempfang beinhaltet. Diese sind Programmentgelt, Radio- und Fernsehgebühr, Kunstförderungsbeitrag, Landesabgabe, Einhebungsvergütung, Verfahrensverwaltungsvergütung und Umsatzsteuer.
Weiterführende Links
- Ratgeber GIS Rundfunkgebühren vermeiden
- Ratgeber TV Receiver Tuner ausbauen - GIS sparen
- Ratgeber Gratis Streaming Anbieter und Mediatheken in Österreich
( Artikel veröffentlicht: 07.04.2020 )