Streaminglücke

Die sogenannte Streaminglücke ist die Gesetzeslücke, die erlaubt ohne Rundfunkgebühren fernzusehen. Ansonsten sind Rundfunkgeräte GIS-pflichtig.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, entkommst Du dem ORF-Beitrag dann leider nicht mehr. Die hier beschriebene Streaminglücke endet mit Ende 2023.

Fernseher und Radios sind normalerweise GIS-pflichtig, auch wenn damit kein ORF-Programm gesehen oder gehört wird. Das bedeutet, du musst Rundfunkgebühren auch dann zahlen, wenn du den ORF gar nicht nutzt.

Es gibt aber eine Möglichkeit der GIS ein Schnippchen zu schlagen: Wer nämlich Rundfunkgeräte ohne Tuner nutzt, und nur via Internet fernsieht und Radio hört, kann sich die GIS-Gebühr ganz legal sparen. Denn Streaming allein ist nicht GIS-pflichtig.

Rechtsgrundlage für Streaminglücke

Der Verwaltungsgerichtshof hat 2015 entschieden, dass das Internet keine Form des Rundfunks ist. Somit ist auch der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenfrei. Das schließt sogar die Mediathek und Webseite des ORF ein.

Wichtig beim Umstieg auf Streaming ist vor allem wirklich guter Internetanschluss, denn ohne diesen kannst du nicht streamen. Du solltest, wenn du häufig in HD streamst, einen Internettarif mit einem Download Speed zwischen 40 – 75 Mbit/s wählen. Wenn du in UHD/4K streamst, sollte es mindestens ab 75 Mbit/s betragen.Hier findest du deinen günstigen Internettarif. Denn ohne gute Verbindung ruckelt jeder Stream.

Fernschauen ohne GIS

Damit du dir die GIS sparen kannst, müssen deine Geräte Tuner-frei sein. Du kannst dir bei einem vorhandenen Fernseher den TV Tuner ganz einfach ausbauen lassen. Oder aber du kaufst dir ein tunerfreies Gerät. Mehr Infos für beides findest du in unserem Ratgeber TV Receiver Tuner ausbauen.

Streamen statt Schauen

Mit Mediatheken und Streaminganbietern kannst du danach ganz normal weiterschauen. Denn sämtliche Fernsehsender gibt es auch via Streaming. Mehr Infos findest du in unseren Ratgebern Streaming Anbieter in Österreich und Gratis Streaming Anbieter und Mediatheken in Österreich.

Streaminglücke schließen?

Der ORF will sich die Rundfunkgebühren natürlich nicht entgehen lassen und schäumt. Immer wieder werden daher Rufe laut, dass die Streaminglücke nach Möglichkeit geschlossen werden soll.

Doch um die rechtliche Lücke zu schließen, müsste es eine Gesetzesänderung geben. Es steht also noch in den Sternen, ob und wann die Streaminglücke geschlossen werden soll. Möglicherweise wird der ORF in naher Zukunft daher eher seine Mediathek nur noch ORF-Kunden zur Verfügung stellen, die Rundfunkgebühren bezahlen.

( Artikel veröffentlicht: 13.09.2021 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Streaminglücke

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs, der beschlossen hat, dass Internet keine Form des Rundfunks ist, wird auch Streaminglücke genannt. Durch diese „Lücke“ im Gesetz ist es erlaubt mittels Streaming fernzusehen, ohne, dass dafür Rundfunkgebühren bezahlt werden müssen.

Doch das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, entkommst Du dem ORF-Beitrag dann leider nicht mehr. Die hier beschriebene Streaminglücke endet mit Ende 2023.


Nein, solange das verwendete Gerät keine Rundfunkprogramme empfangen kann, ist auch Streaming nicht GIS pflichtig. Das Streamen von ORF oder anderen Rundfunkprogrammen ist solange erlaubt, solange der Empfang nur über das Internet läuft und laufen kann. Der Verwaltungsgerichtshof hat 2015 entschieden, dass das Internet keine Form des Rundfunks ist. Somit ist auch der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenfrei.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, entkommst Du dem ORF-Beitrag dann leider nicht mehr. Die hier beschriebene Streaminglücke endet mit Ende 2023.


Wenn du keine Rundfunkgebühr bezahlen möchtest, aber keine GIS Befreiung erhältst, gibt es mehrere Möglichkeiten.

  • kein Fernsehen: Eine radikale Lösung, aber wer sich von seinem Fernseher und Radio trennt, braucht keine Rundfunkgebühren zu zahlen.

  • GIS freie Geräte nutzen: Wer streamt und auf klassisches Fernsehen verzichten kann, der kann auf Fernsehgeräte umsteigen, die keinen Tuner oder Receiver besitzen. Zum Beispiel Firmen wie KAGIS oder NoGIS haben sich auf GIS-freie Empfangsgeräte spezialisiert. Streaming ist erlaubt. Wenn du an das GIS-freie Gerät eine Set Top Box (wie zum Beispiel einen Amazon Fire TV Stick) steckst, ist dieses nicht GIS pflichtig. Einen Receiver oder DVB-T-Stick darfst du allerdings nicht verwenden.

Achtung das Ende der GIS-Gebühren kommt mit Jänner 2024! Mit der neu beschlossenen Haushaltsabgabe, entkommst Du dem ORF-Beitrag dann leider nicht mehr. Die hier beschriebene Streaminglücke endet mit Ende 2023.