Ein Receiver ist ein Empfangsgerät für Rundfunkprogramme, das ein Signal über Kabelfernsehen, Satellitenfernsehen oder Terrestrisches Fernsehen (etwa über Zimmerantenne) erhält und zu Bild und Ton umsetzt.
Der Receiver kann entweder als eigenständiges Gerät vorhanden oder bereits in den Fernseher als Tuner integriert sein. Je nach Receiver kann auch die Auflösung unterschiedlich scharf sein. In vielen Receivern kann ein CI-Modul in einen entsprechenden CI-Schacht gesteckt werden. Damit können verschlüsselte Programme empfangen werden. Wird über ein Gerät gestreamt, spricht man meist nicht von einem Receiver, sondern üblicher von einer Set Top Box.
Welche Arten von Receivern gibt es?
Es gibt verschiedene Receiverbezeichnungen:
-
HD-Receiver: Ein HD-Receiver ermöglicht den Empfang von Fernsehprogrammen in High Definition (HD), einem hochauflösendem Bildformat. Dazu muss das Signal von einem HD-Sender empfangen werden.
-
UHD/4K-Receiver: Noch schärfer wird das Bild mit der Auflösung UHD oder 4K, und einem entsprechenden UHD-Receiver.
-
Twin-Receiver: Damit ist gleichzeitig das Sehen eines und Aufzeichnen eines anderen Programmes möglich.
-
AV-Receiver: AV-Receiver können verschiedene Audio- und Videoquellen auf ihre Ausgänge schalten, beispielsweise für ein Heimkino.
-
Digital-Receiver: Diese können digitale Signale verarbeiten. Neben Digitalreceivern für digitales Fernsehen gab es früher auch Receiver für das Empfangen eines analogen Signales. 2011 wurde das Analogsignal in Österreich eingestellt, daher kann man nur noch Digital-Receiver verwenden.
-
Radio-Receiver: Radio-Receiver werden zumeist nur Tuner genannt.
Receiver und die Rundfunkgebühr
Früher waren nur Haushalte GIS-pflichtig, die ein Empfangsgerät zu Hause hatten - also handelsübliche Fernseher mit verbautem Receiver. Diese Vorschrift nutzten viele um sich die Gebühr zu ersparen und ließen den Receiver ausbauen oder kauften ein Gerät, das keinen verbaut hatte. Programme schauen konnte man auch ohne Rundfunk, sondern mittels Streaming. Rechtlich war das völlig richtig, denn der Verwaltungsgerichtshof hatte 2015 entschieden, dass das Internet keine Form des Rundfunks ist. Somit war auch der Empfang von Rundfunksendungen über das Internet gebührenfrei. Leider wurde die sogenannte Streaminglücke aber auf Drängen des ORFs gesetzlich per Anfang 2024 geschlossen. Seitdem gibt es die Haushaltsabgabe an die OBS für jeden Haushalt, ganz egal ob Empfangsgeräte vorhanden sind oder nicht.
( Zuletzt aktualisiert: 11.09.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 04.03.2020 )