Handyvertrag kündigen

Handyverträge sind nicht für die Ewigkeit gedacht. Eine Kündigung ist schnell und einfach erledigt. Danach bist du frei für einen neuen Vertrag.

Für eine Kündigung deines Handyvertrages musst du dein Kündigungsschreiben an deinen Anbieter senden. In Österreich ist die Kündigungsfrist für Mobilfunk mit höchstens einem Monat festgelegt, wobei diese meist jeweils zum Monatsletzten gültig wird. Das bedeutet zum Beispiel: Wenn du am 4. März kündigst, läuft dein Vertrag daher noch den ganzen März und dann gilt das Kündigungsmonat - also maximal läuft der Vertrag dann bis 31. April.

Kündigungsfrist oder Bindungsfrist? Die Bindungsfrist sagt dir, bis wann du deinen Vertrag laufen lassen musst. Meistens sind es 24 Monate nachdem du den Handyvertrag abgeschlossen hast. Die Kündigungsfrist sagt dir, wie lange du noch zahlen musst, wenn du bereits gekündigt hast (meistens einen Monat).

Einfache Kündigung

Wichtig für eine Kündigung ist, dass sie eine „rechtsgültige Formulierung“ hat. Doch du musst kein Jurist sein, wir erledigen das gerne für dich. Eine korrekt formulierte Kündigungsformular findest du auf unserer Seite hier unter Kündigung erstellen. Das kostet dich nur wenige Klicks, denn wir bieten dir diesen Service gratis an.

Du willst deine Rufnummer für deinen nächsten Vertrag behalten? Ob Rufnummernmitnahme oder Umstellung auf Wertkarte – bei uns ist dabei gleich an alles gedacht.

Danach musst du das unterschriebene Kündigungsschreiben an Anbieter schicken. Bei manchen Anbietern kannst du dies per E-Mail erledigen, bei anderen nur per Post. Bitte schicke es nicht an uns – wir dürfen es aus Datenschutzgründen nicht weiterleiten.

Kündigen geht dir auf die Nerven? Es gibt Anbieter, die die Kündigung für dich übernehmen. Mehr Infos und alle Anbieter findest du hier.

In Mindestbindung kündigen?

Bedenke bitte, dass du innerhalb deiner Bindungsfrist nicht kündigen kannst, bzw. dir der Anbieter die Gesamtkosten für die Dauer der Bindung trotzdem in Rechnung stellt. Wir empfehlen daher erst nach Ablauf der Bindungsfrist zu kündigen.

Hat dein Vertrag keine Mindestbindung, kannst du jederzeit kündigen.

Eine Ausnahme dazu stellt die Außerordentliche Kündigung dar: Diese greift aber nur, wenn dein Anbieter deinen Vertrag zu deinen Ungunsten abändert. Nur dann darfst du sofort kündigen.

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Wertkarte kündigen?

Ein Wertkartenhandy muss nicht gekündigt werden, weil er kein dauerhafter Vertrag ist. Solltest du noch Restguthaben auf der Karte haben, kannst du dieses von deinem Anbieter zurückfordern. Meistens ist die Frist dafür ein Jahr nach der letzten Aufladung oder der letzten Nutzung.

( Zuletzt aktualisiert: 31.01.2022. Ursprünglich veröffentlicht: 26.03.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.