Handyvertrag kündigen

Handyverträge sind nicht für die Ewigkeit gedacht. Eine Kündigung ist schnell und einfach erledigt. Danach bist du frei für einen neuen Vertrag.

Für eine Kündigung deines Handyvertrages musst du dein Kündigungsschreiben an deinen Anbieter senden. In Österreich ist die Kündigungsfrist für Mobilfunk mit höchstens einem Monat festgelegt, wobei diese meist jeweils zum Monatsletzten gültig wird. Das bedeutet zum Beispiel: Wenn du am 4. März kündigst, läuft dein Vertrag daher noch den ganzen März und dann gilt das Kündigungsmonat - also maximal läuft der Vertrag dann bis 31. April.

Kündigungsfrist oder Bindungsfrist? Die Bindungsfrist sagt dir, bis wann du deinen Vertrag laufen lassen musst. Meistens sind es 24 Monate nachdem du den Handyvertrag abgeschlossen hast. Die Kündigungsfrist sagt dir, wie lange du noch zahlen musst, wenn du bereits gekündigt hast (meistens einen Monat).

Einfache Kündigung

Wichtig für eine Kündigung ist, dass sie eine „rechtsgültige Formulierung“ hat. Doch du musst kein Jurist sein, wir erledigen das gerne für dich. Eine korrekt formulierte Kündigungsformular findest du auf unserer Seite hier unter Kündigung erstellen. Das kostet dich nur wenige Klicks, denn wir bieten dir diesen Service gratis an.

Du willst deine Rufnummer für deinen nächsten Vertrag behalten? Ob Rufnummernmitnahme oder Umstellung auf Wertkarte – bei uns ist dabei gleich an alles gedacht.

Danach musst du das unterschriebene Kündigungsschreiben an Anbieter schicken. Bei manchen Anbietern kannst du dies per E-Mail erledigen, bei anderen nur per Post. Bitte schicke es nicht an uns – wir dürfen es aus Datenschutzgründen nicht weiterleiten.

Kündigen geht dir auf die Nerven? Es gibt Anbieter, die die Kündigung für dich übernehmen. Mehr Infos und alle Anbieter findest du hier.

In Mindestbindung kündigen?

Bedenke bitte, dass du innerhalb deiner Bindungsfrist nicht kündigen kannst, bzw. dir der Anbieter die Gesamtkosten für die Dauer der Bindung trotzdem in Rechnung stellt. Wir empfehlen daher erst nach Ablauf der Bindungsfrist zu kündigen.

Hat dein Vertrag keine Mindestbindung, kannst du jederzeit kündigen.

Eine Ausnahme dazu stellt die Außerordentliche Kündigung dar: Diese greift aber nur, wenn dein Anbieter deinen Vertrag zu deinen Ungunsten abändert. Nur dann darfst du sofort kündigen.

Du suchst einen neuen Handytarif? Hier findest du ihn zum besten Preis.

Wertkarte kündigen?

Ein Wertkartenhandy muss nicht gekündigt werden, weil er kein dauerhafter Vertrag ist. Solltest du noch Restguthaben auf der Karte haben, kannst du dieses von deinem Anbieter zurückfordern. Meistens ist die Frist dafür ein Jahr nach der letzten Aufladung oder der letzten Nutzung.

( Artikel veröffentlicht: 26.03.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Handyvertrag kündigen

Nein, Wertkartentarife stellen keine andauernden Verträge dar und müssen daher nicht gekündigt werden. Sofern Du noch Guthaben auf der Wertkarte hast, kannst Du dieses einfach nach Ablauf einer durch den Anbieter vorgegebenen Zeit zurückfordern. Üblicherweise beträgt diese Wartezeit 1 Jahr ab der letzten Nutzung oder ab der letzen Aufladung.


Wenn Dein Anbieter Deinen Vertrag zu Deinem Nachteil ändert, hast Du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Diese ist fristlos, das heißt sie gilt ab dem Tag, an dem Du kündigst.


Nein, ein Wertkartenvertrag stellt keinen dauerhaften Vertrag dar und muss daher auch nicht gekündigt werden. Solltest Du noch Restguthaben auf der Karte haben, kannst Du dieses von Deinem Anbieter zurückfordern. Meistens ist die Frist dafür ein Jahr nach der letzten Aufladung oder der letzten Nutzung.


Ja, aber Dein Anbieter wird dir für die Dauer der Bindung die Kosten trotzdem in Rechnung stellen. Wir empfehlen daher erst nach Ablauf der Bindungsfrist zu kündigen. Eine Ausnahme dazu stellt die Außerordentliche Kündigung dar: Diese greift aber nur, wenn Dein Anbieter Deinen Vertrag zu Deinen Ungunsten abändert. Nur dann darfst Du sofort kündigen.


Die Bindungsfrist zählt die Monate, die Dein Vertrag mindestens dauern muss – Du bist für diese Dauer an Deinen Anbieter gebunden. Vorher darfst Du nicht kündigen. Die Kündigungsfrist ist die Dauer, die Du zwischen Deiner Kündigung und dem tatsächlichen Vertragsende abwarten musst.


Aber nein, mit uns nicht. Du brauchst nur das Kündigungsformular von unserer Seite ausfüllen und an Deinen Anbieter schicken. So einfach ist das. Manche Anbieter erlauben ein Schreiben per Mail, die meisten jedoch nur per Post.


Aber nein, längst nicht mehr. Außerdem helfen wir dir gern dabei. Du brauchst nur das Kündigungsformular ausfüllen und an Deinen Anbieter schicken. So einfach ist das. Manchen Anbietern kann man die Kündigung per Mail zuschicken, anderen nur per Post. Wir geben dir immer alle Möglichkeiten an.


Bis zum Jahr 2016 wurden üblicherweise Kündigungsfristen von drei Monaten vereinbart, bis sie per Gesetz auf ein Monat reduziert wurden. Übrigens: Diese Reduktion gilt laut Oberstem Gerichtshof auch nachträglich für Altverträge mit Vertragsabschluss vor 26. Februar 2016, in denen oft noch die Frist von drei Monaten genannt wird.


Aber nein, mit uns nicht. Du kannst Deine Handyvertrags Kündigung online erstellen und sofort an Deinen Anbieter schicken. So einfach ist das.


Egal ob Du Deinen alten Vertrag schon gekündigt hast oder noch nicht, Du hast das Recht Deine Rufnummer zu einem neuen Vertrag mitzunehmen. Dafür benötigst Du die NÜVI.


Nein, das darf er nicht. Sollte Dein Anbieter die AGB zu Deinen Ungunsten verändern, hast Du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Diese ist fristlos und darf auch innerhalb der Mindestbindung erfolgen.


Üblicherweise bist Du bei Handytarifen 24 Monate lang gebunden. Es gibt aber auch Tarife ohne Bindung.


Wenn du eine Portierung deiner Rufnummer beantragst, kündigst du damit nun automatisch deinen Vertrag. Möchtest du deinen alten Vertrag behalten, musst du dies ausdrücklich verlangen. Deinem alten Vertrag wird dann eine neue Nummer zugeteilt.


Wie die Kündigungsfrist gerechnet wird, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Meist wird sie folgendermaßen gerechnet:

Nehmen wir an die Kündigungsfrist dauert einen Monat und tritt per Monatsletztem in Kraft. Das bedeutet, wenn Du Deine Kündigung am 14. Juli absendest, würde sie per 31. August in Kraft treten. Das heißt sie gilt per Monatsletztem, das wäre hier der 31. Juli, auch wenn Du sie schon Mitte des Monats losschickst. Danach beginnt die Kündigungsfrist von einem Monat zu laufen, also musst Du noch den August zahlen, dann aber endet Dein Vertrag.

Seltener ist allerdings von Verrechnungsmonaten die Rede. Wenn Dein Verrechnungsmonat mit 16. Juli endet, dann beginnt erst ab dann die Kündigungsfrist zu laufen. Verrechnungsmonate sind zudem nicht deckungsgleich mit den Kalendermonaten, meist sind sie 28 bis 30 Tage lang.

Wenn Du in dem Fall der Zählung von Verrechnungsmonaten (zu 28 Tagen) die Kündigung mit dem 14. Juli abgesandt hast, würde die Frist bereits am 16. Juli zu laufen beginnen. Daher würde die Kündigung mit 15. August in Kraft treten.


Bei Fernseh- und Internetverträgen kann die Kündigungsfrist sehr unterschiedlich aussehen. Gerade bei PayTV gibt es oft ganz eigene Fristen. So kannst Du zum Teil oft nur nach zwölf Monaten und danach nur noch halbjährlich kündigen, häufig ist die Kündigungsfrist ein bis drei Monate, manchmal auch noch länger. Die Kündigungsfrist findest Du in den AGB. Ein gültiges Kündigungsschreiben kannst Du auf unserer Seite tarife.at für Handys, Fernsehen oder Internet mit wenigen Klicks erstellen.