Indexanpassung

Eine Indexanpassung ermöglicht es einem Anbieter die Wertminderung oder -steigerung des Geldes zu einem bestehenden Tarif auszugleichen. Nicht alle Anbieter räumen sich ein Recht auf Wertsicherung ein.

Einfacher gesagt: Wenn das Geld weniger wert wird (auch Inflation genannt), darf dein Anbieter die Preise leicht erhöhen, sofern das in den AGB vereinbart wurde. Die Indexanpassung wird auch Wertsicherung oder Wertanpassung genannt.

Verbraucherpreisindex der Statistik Austria

Dabei darf der Anbieter die Preise nicht erhöhen, weil er das einfach gern möchte, sondern muss sich an den österreichische Verbraucherpreisindex (VPI) halten. Dieser wird monatlich von der Statistik Austria veröffentlicht. Dabei zeigt er eine Entwicklung des Preisniveaus. Man kann daran sehen, ob es zu einer Inflation (Geld verliert an Wert) oder Deflation (Geld gewinnt an Wert) gekommen ist.

Hier findest du die Zahlen des VPI der Statistik Austria.

Wertsicherung und Indexanpassung

Nun kommt die Wertsicherung ins Spiel: Dabei handelt es sich um eine Klausel in den AGB. Mittels dieser darf dein Anbieter die Preise erhöhen, wenn die Inflation hoch ist. Gleichzeitig muss er die Preise verringern, sollte es zu einer Deflation kommen.Häufig ist ein Schwankungsraum angegeben, das heißt eine Angleichung passiert erst, wenn die Änderung des VPI mehr als einen bestimmten Prozentsatz ausmacht. Bei den meisten Anbietern liegt dieser zwischen 1-3%.

Kommt es also zu einer Preisanpassung, in der Regel bedeutet dies, dass du mehr zahlen musst, hast du keinen Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung. Das bedeutet, er darf die Preise für Grundgebühr oder andere Posten erhöhen. Hier läuft dein Vertrag trotzdem ganz normal weiter. Wenn du keine Mindestbindung hast, kannst du gleich kündigen, ansonsten musst du das Vertragsende abwarten.

Wenn dein Anbieter jedoch plötzlich eine Klausel zur Wertsicherung einführt, darfst du sofort außerordentlich kündigen. Denn hier ändert er die AGB zu deinen Ungunsten ab. Wenn du kündigen möchtest, kannst du hier eine rechtsgültige Kündigung erstellen. Vermerke in einem solchen Fall unbedingt, dass du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst.

( Artikel veröffentlicht: 27.07.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Indexanpassung

Seit einiger Zeit ist in den meisten Handyverträgen eine Klausel zum Thema Wertsicherung zu finden. Mit der Wertsicherung versuchen die Anbieter die Inflation und damit einhergehende Wertminderung des Geldes auszugleichen, indem sie ihre Preise angepasst erhöhen. Die Anbieter sichern sich so das Recht auch bei bestehenden Verträgen die Preise für Grundgebühr, Verbrauchskosten und Mindestumsatz um den entsprechenden Faktor anzuheben. Sollte es zu einer Deflation kommen müssen die Preise im Gegenzug gesenkt werden. Für den Verbraucher heißt das im Klartext: Eine Preissteigerung kann passieren, eine Preissenkung muss passieren. Solltest Du mehr zum Thema Wertsicherung erfahren wollen, findest Du unseren Ratgeber mit allen genauen Infos hier.


Eine Indexanpassung ermöglicht es einem Anbieter die Wertminderung oder -steigerung des Geldes zu einem bestehenden Tarif auszugleichen. Einfacher gesagt: Wenn das Geld weniger wert wird (auch Inflation genannt), darf Dein Anbieter die Preise leicht erhöhen, sofern dies in den AGB vereinbart wurde. Die Indexanpassung wird auch Wertsicherung oder Wertanpassung genannt.


Die Statistik Österreich berechnet monatlich den österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI). Er misst die Entwicklung des Preisniveaus für Konsumenten in Österreich. Man kann daran sehen, ob es zu einer Inflation (Geld verliert an Wert) oder Deflation (Geld gewinnt an Wert) gekommen ist.