Die Servicepauschale ist eine meist jährlich eingehobene Gebühr. Die Abbuchung erfolgt im Vorhinein, doch nicht alle Anbieter heben sie ein. Sie wird nur bei Vertragstarifen, üblicherweise nicht aber bei Wertkartentarifen verrechnet.
Bei der Servicepauschale handelt es sich um eine zusätzliche Gebühr, die ergänzend zum Grundentgelt und anderen Beträgen zu zahlen ist. Sie macht meist zwischen 20 und 35 Euro aus. Ebenso wie die Höhe variiert auch die Bezeichnung für die Servicepauschale stark: Übliche Namen sind „SIM-Pauschale“, „jährliches Entgelt“ oder „Servicepauschale“. Ihr Nutzen ist nicht immer völlig klar.
Netzbetreiber verlangten zumeist eine Grundgebühr, während MVNOs sie eher nicht verlangen. Ob dein Anbieter sie von dir verlangt, findest du in den AGB und Entgeltbestimmungen. Eingeführt wurde die Pauschale 2011 von A1 Telekom, zum Teil zogen andere Betreiber recht bald nach.
Anbieter mit Servicepauschale
Anbieter | Kosten in Euro |
---|---|
MTEL Internettarife | 12 |
Nicht alle
Nicht alle Anbieter verrechnen eine Servicepauschale. Die meisten Diskonter haben nie eine solche Gebühr eingehoben. Mittlerweile sind auch die Netzanbieter A1, Magenta und Drei wieder davon abgekommen.
Keine Änderung aus heiterem Himmel
Sollte dein Anbieter plötzlich eine Servicepauschale einführen, obwohl die AGB oder Entgeltbestimmungen deines Tarifs keine nennen, hast du das Recht auf eine Außerordentliche Kündigung. Dein Anbieter darf deinen Vertrag nicht einfach für dich verschlechtern.
Jährliche Abbuchung
Üblicherweise wird die Servicepauschale jährlich berechnet, nur selten erfolgt sie monatlich.
Die jährliche Abbuchung erfolgt im Vorhinein, bei einer Kündigung bekommst du sie anteilig zurück. Das heißt, wenn deine Servicepauschale im Jänner abgerechnet wird, du aber deinen Vertrag per September kündigst, bekommst du für Oktober, November und Dezember einen Teil der bereits verrechneten Pauschale zurück.
Kritik und Nutzen
Die Anbieter, die eine Servicepauschale einheben, rechtfertigen sie meist mit dem Verwaltungsaufwand, dem Freischalten der SIM-Karte oder dem Netzausbau. Je nach Anbieter sind dadurch auch Zusatzservice wie zum Beispiel Ersatz-SIM-Karte bei Diebstahl, die Änderung des Kundenkennworts oder ähnliches abgedeckt.
Kritiker bezeichnen die Servicepauschale als eine Form der versteckten Preiserhöhung, da die Rechtfertigung, auf welcher Grundlage diese Gebühr eingehoben wird, auf den ersten Blick nicht wirklich einleuchten will. Auch die Regulierungsbehörde RTR bedauert diese Entwicklung, da die Tarifmodelle auf Grund solcher Zusatzgebühren immer komplexer werden und die Preistransparenz darunter leidet.
Gewinn für Mobilfunker
Für den Gewinn der Anbieter spielt die Servicepauschale eine nicht zu vernachlässigende Rolle. So machen zum Beispiel 30 Euro Servicepauschale, aufgeteilt auf 12 Monate, eine zusätzliche Belastung von rund 2,50 Euro im Monat aus. Bei Mobilfunkbetreibern mit beispielsweise einer Million Handykunden entsteht somit ein zusätzlicher Monatsumsatz von etwa 2,5 Millionen Euro.
Gleichzeitig muss der Anbieter durch das Erhöhen der Zusatzpauschalen nicht auch das Roamingkontingent für das Datenvolumen in der EU erhöhen. Dieses wird ausschließlich in einem Verhältnis zur monatlichen Grundgebühr berechnet. Eine Erhöhung von Zusatzentgelten erspart es dem Anbieter, mehr GB in der EU freizugeben. Mehr Infos in unserem Ratgeber Roaming – Kosten verständlich erklärt.
Entfall der Servicepauschale
2023 beschloss Magenta die Servicepauschale in der Höhe von 33 Euro wieder zu streichen. Seit dem 6.11.23 wird diese bei Neukunden nicht mehr verrechnet. Bei Bestandskunden kann diese aber weiter bestehen bleiben. 2024 zog Drei nach und strich ab dem 15.02.24 die Servicepauschale in der Höhe von 27 Euro. Mit dem 21.02.2024 fiel auch bei A1 das jährliche Entgelt von 34,90 Euro.
( Zuletzt aktualisiert: 15.05.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 04.03.2020 )