In Österreich gibt es in Geschäften kein allgemein gültiges Rückgaberecht oder Widerrufsrecht. Es kann dir aber ein Umtausch- oder Rücktrittsrecht freiwillig gewährt werden. Dies ist dann meist auf der Rechnung vermerkt.
Rücktrittsrecht beim Online-Handel
Eine Ausnahme betrifft den Online-Handel: Wer über einen Webshop ordert, hat 14 Tage lang das Recht kostenlos und ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Die 14 Tage beginnen ab dem Tag der Lieferung zu zählen. Wurdest du hingegen nicht über dein Rücktrittsrecht informiert, verlängert sich die Frist sogar um 12 Monate.
Wichtig ist, dass du die Ware nicht wortlos zurücksendest, sondern auch eine Rücktrittserklärung schreibst, wobei egal ist, wie du die formulierst. Die Rücksendekosten musst du dann aber selbst tragen, außer der Händler hat dich nicht über die Kostenpflicht informiert oder übernimmt die Gebühren.
Rücktritt bei Handytarifen und Internet
Auch der Rücktritt vom Vertrag für einen Handy-, Fernseh- oder Internettarif ist möglich. Dies wird auch Vertrags-Storno genannt. Du darfst auch hier von online abgeschlossenen Verträgen binnen 14 Tagen zurücktreten.
Gleichzeitig handelt es sich hierbei aber nur um ein eingeschränktes Rücktrittsrecht. Das bedeutet, unter gewissen Umständen kann dir der Anbieter dieses auch verweigern. Zum Beispiel weil du explizit auf dein Rücktrittsrecht bei Vertragsabschluss verzichtet hast. Außerdem kann es an Bedingungen geknüpft sein, eine sogenannte Stornogebühr (veraltet auch Reugeld genannt).
Ebenso gilt, dass dir der Anbieter das Recht auf Rücktritt bei Vertragsabschluss erklären muss. Wird das nicht gemacht, verlängert sich dein Widerrufsrecht sogar um 12 Monate. Weitere Informationen findest du auch in unserem Ratgeber über Rücktritt vom Handyvertrag.
Gewährleistung und Garantie
Ist eine Ware hingegen mangelhaft, hast du einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung durch den Verkäufer. Dieses Recht darf nicht ausgeschlossen werden und besteht neben einer Garantie des Herstellers. Bei der Gewährleistung hast du ein Recht auf Austausch der Ware oder Reparatur.
Nicht für Selbstverschulden
Wenn du das Handy in den ersten Tagen kaputt machst, weil es dir zum Beispiel herunterfällt oder es einen Wasserschaden hat, weil du dein Getränk drüber gekippt hast, gilt das Rückgaberecht nicht. In dem Fall kannst du das Handy nicht wieder zurückgeben.
( Artikel veröffentlicht: 20.08.2020 )