Das Portierentgelt oder Portierungsentgelt ist die Gebühr für die Portierung deiner Rufnummer. Sie wird für die Rufnummernübertragung eingehoben, also dafür wenn du deine Rufnummer von einem Anbieter zu einem anderen mitnimmst.
Willst du deinen Anbieter wechseln, aber die Rufnummer behalten, musst du ein Portierentgelt zahlen. Du benötigst dafür die NÜVI.
Möchtest du mehr zum Thema Rufnummernportierung erfahren, dann schau doch in unseren Ratgeber Handynummer behalten.
Kosten für Rufnummerübertragung
Seit dem 1. März 2016 darf die Portierung nur noch höchstens 10 Euro kosten. Sie setzt sich aus 1 Euro für die NÜVI und 9 Euro für die Übertragung zusammen. Häufig schenkt dir ein neuer Anbieter aber diese Kosten.
Achtung, die NÜVI selbst ist keine Kündigung. Du kannst nämlich deine alte Nummer zu einem anderen Anbieter übertragen lassen, aber deinen alten Tarif weiter behalten. Du bekommst dann für den alten Tarif eine neue Nummer zugeteilt. Dies kostet nichts extra.
Portierungsentgelt bei Wertkarte
Solltest du ein Wertkartenhandy haben, solltest du darauf achten, vor einer Rufnummernportierung also immer mindestens 10 Euro Guthaben zu haben. Nur dann kann das Portierentgelt abgezogen und die Portierung eingeleitet werden.
( Zuletzt aktualisiert: 02.12.2020. Ursprünglich veröffentlicht: 17.11.2020 )