Das Portierentgelt oder Portierungsentgelt war die Gebühr für die Portierung Deiner Rufnummer. Seit dem 1. November 2021 ist die Portierung kostenlos, daher gibt es kein Portierentgelt mehr.
Das Portierentgelt wurde für die Rufnummernübertragung eingehoben, also dafür wenn Du deine Rufnummer von einem Anbieter zu einem anderen mitgenommen hast. Heute reicht es den NÜVI-Antrag für die Portierung an Deinen alten Anbieter zu senden.
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Kosten für Rufnummerübertragung
Seit der Neunovellierung 2022 darf für die Portierung kein Entgelt mehr eingehoben werden, weder vom alten, noch vom neuen Anbieter. Oft gibt es zu diesem Punkt viele Fragen, weil die Portierung früher 10 Euro gekostet hat. Für den Antrag der NÜVI darf Dein Anbieter (laut § 120 TKG) jedoch kein Entgelt mehr einheben. Die Portierung zu einem neuen Anbieter ist daher gratis. Auch die neue Nummer, die dem alten Vetrag zugeteilt wird, verursacht keine weiteren Kosten.
Achtung, die NÜVI leitet automatisch auch die Kündigung ein. Du kannst Deinen alten Tarif aber behalten, wenn Du dies bei Deinem alten Anbieter extra angibst. Dann wird Deine alte Nummer zu einem anderen Anbieter übertragen, aber Du kannst Deinen alten Tarif trotzdem behalten. Du bekommst dann für den alten Tarif eine neue Nummer zugeteilt. Dies kostet nichts extra.
( Artikel veröffentlicht: 17.11.2020 )