Die Telekommunikation ist in Österreich durch das Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Dieses Bundesgesetz wurde 2003 beschlossen und wird laufend ergänzt. Hier sind für Konsumenten wie auch Telekommunikationsunternehmen alle Rechte und Pflichten aufgelistet.
Die gültige Fassung findest du hier im Rechtsinformationssystem (RIS) des Bundes.
Bereiche des TKGs
Das TKG regelt alle rechtlichen Belange der Telekommunikation in Österreich. Für den Nutzer bedeutet dies, dass seine Rechte gegenüber den Telkos gewahrt bleiben. Für die Telkos steht hingegen vor allem die Planungssicherheit und damit auch mehr Investitionskraft beim Ausbau der Telekommunikations-Infrastruktur im Vordergrund.
Im TKG sind daher nicht nur Nutzerrechte beschrieben, sondern zum Beispiel, was bei der Errichtung und dem Betrieb von Funkanlagen zu beachten ist, die Regelungen zum Universaldienst, zu Spam, zu Leitungs- und Mitbenutzungsrechten oder auch zum Datenschutz.
Mit dem TKG 2020 sollen weitere Bereiche erfasst werden, die dann zum Schutz der Konsumenten unter die Aufsicht der Regulierungsbehörde RTR fallen. Betroffen sind davon etwa Instant Messaging Dienste wie Facebook Messenger, Whatsapp oder Signal. Damit reagiert man auf die zeitgemäßen Änderungen, denn netzbasierte Anwendungen haben dem klassischen Festnetz, aber auch mobilen Angeboten wie SMS längst den Rang abgelaufen.
5G und Breitbandausbau
Bis 2030 soll eine flächendeckende Versorgung mit gigabitfähigen Anschlüssen durch den Breitbandausbau in Österreich gegeben sein. So soll die Digitale Kluft in Österreich deutlich verringert werden. Der fortschreitende Netzausbau wird im Breitbandatlas der Republik dokumentiert. Ein Teil des Geldes für den Netzausbau wird durch die Vergabe der Mobilfunkfrequenzen eingenommen. Diese Frequenzen werden von der Regulierungsbehörde RTR vorgeschrieben und im Rahmen einer Auktion für einen gewissen Zeitraum versteigert.
( Artikel veröffentlicht: 16.02.2021 )