Speichermedienvergütung

Die Speichermedienvergütung oder auch Urheberrechtsabgabe (URA) wird in Österreich für Datenträger eingezogen: Zum Beispiel für Festplatten, SD-Karten und Speicher im Handy.

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Sobald Du Dir ein Handy oder einen Computer kaufst, fällt die Speichermedienvergütung an. Sie ist im Kaufpreis enthalten und wird gelegentlich gesondert aufgelistet. Mit 1. 1. 2025 wird diese deutlich erhöht.

Kopierbeitrag

Die Speichermedienvergütung gilt legale Privatkopien ab. Illegale Kopien werden damit aber nicht legalisiert. Statt dessen geht diese Abgabe an die Verwertungsgesellschaft AKM oder ihre Tochtergesellschaften Austro Mechana, GFÖM und AQUAS. All diese Gesellschaften fühlen sich sozialen und kulturellen Werten verpflichtet, vergeben Kunst- und Kulturförderungen und vertreten die Rechte von Autoren, Komponisten, und Verleger von musikalischen Werken.

Du fragst dich, wofür diese Gebühr eigentlich anfällt? Da Du sowohl für den Datenträger, als auch für die Musik zahlst, ist das nicht ganz einfach zu beantworten. Es handelt sich um eine Abgabe, die die Verwertungsgesellschaften finanziert.

Kosten für Speichermedien

Die Abgaben werden pro Stück gerechnet. Speichermedienvergütungspflichtig sind:

Speichermedium Abgabe in Euro ab 1.1.2025
integrierte Speicher in Mobiltelefonen5,50
integrierte Speicher in Tablets5,50
integrierte Speicher in PC, Desktop-Computer, Notebook, Subnotebook, Ultrabook, Netbook, Laptop7,50
Festplatte als Einzelspeichermedium 2,25
externe Speicherkarten 0,45
digitale Bilderrahmen 2,00
Smartwatches 1,30
Integrierter Speicher in MP3-Playern, Audiorecordern und Multimediaplayern*2,90 - 29,70
Integrierter Speicher in DVD-Recorder, Sat-Receiver, Set-Top-Boxen, Smart-TVs*5,85 - 39,00
Externe Multimedia Festplatten mit Recording Funktion*33,35 - 47,39
USB-Sticks*0,13 - 0,66
Blue Ray Disc0,70
Media Center mit integriertem Speicher5,40
Schallträger Audio digital, Audio CD-R, CD-RW, MiniDiscs, DCC und Audio-DAT**0,35
Schallträger Audio analog, Kamerakassetten, Audiokassetten**0,23
Bildträger und Bildtonträger (Video analog und digital), Videokassetten und DVD-R und DVDRW**0,35
Daten CD-R/RW**0,33
*gestaffelt nach GB. **pro Stunde Spieldauer

Keine URA zahlen

Nicht vergütungspflichtig sind E-Reader, Fotoapparate, und Festplatten und Speichermedien, die nicht privat oder im Sinne des Urheberrechtsgesetz verwendet werden können (wie zum Beispiel Festplatten in Druckern).

Außerdem kannst Du, wenn Du keine Musik auf Deinem Gerät speicherst, die Speichermedienvergütung zurückfordern. Mehr Infos dazu findest Du auf der Seite der AKM.

( Zuletzt aktualisiert: 24.10.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 03.11.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Speichermedienvergütung

Ja, es ist möglich die URA zurückzuverlangen, wenn Du keine Musik auf dem Gerät speicherst. Mehr Infos dazu findest Du auf der Seite der AKM.


Die Speichermedienvergütung oder auch Urheberrechtsabgabe (URA) wird in Österreich für Datenträger eingezogen: Zum Beispiel für Festplatten, SD-Karten und Speicher im Handy. Sobald Du Dir ein Handy oder einen Computer kaufst, fällt die Speichermedienvergütung an. Sie ist im Kaufpreis enthalten und wird gelegentlich gesondert aufgelistet.


Die genauen Gebühren findest Du auf der Seite der AKM.


Nein, denn alle Speichermedien, die verkauft werden, werden von Deinem Verkäufer an die AKM gemeldet. Die URA ist im Kaufpreis enthalten. Gelegentlich ist sie gesondert aufgelistet. Du musst für die URA glücklicherweise aber gar nichts tun, außer sie leider zu bezahlen.