Die Speichermedienvergütung oder auch Urheberrechtsabgabe (URA) wird in Österreich für Datenträger eingezogen: Zum Beispiel für Festplatten, SD-Karten und Speicher im Handy.
Sobald du dir ein Handy oder einen Computer kaufst, fällt die Speichermedienvergütung an. Sie ist im Kaufpreis enthalten und wird gelegentlich gesondert aufgelistet.
Kopierbeitrag
Die Speichermedienvergütung gilt legale Privatkopien ab. Illegale Kopien werden damit aber nicht legalisiert. Statt dessen geht diese Abgabe an die Verwertungsgesellschaft AKM oder ihre Tochtergesellschaften Austro Mechana, GFÖM und AQUAS. All diese Gesellschaften fühlen sich sozialen und kulturellen Werten verpflichtet, vergeben Kunst- und Kulturförderungen und vertreten die Rechte von Autoren, Komponisten, und Verleger von musikalischen Werken.
Kosten für Speichermedien
Die Abgaben werden pro Stück gerechnet. Speichermedienvergütungspflichtig sind:
Speichermedium | Abgabe in Euro (netto*) |
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integrierte Speicher in Mobiltelefonen mit Musik und/oder Videoabspielfunktion | 2,50 |
integrierte Speicher in Tablets | 3,75 |
integrierte Speicher in PC, Desktop-Computer, Notebook, Subnotebook, Ultrabook, Netbook, Laptop | 5,00 |
Festplatte als Einzelspeichermedium | 4,50 |
externe Speicherkarten | 0,35 |
digitale Bilderrahmen | 2,00 |
Smartwatches | 1,00 |
* Es handelt sich um Nettopreise. Bei einem Handy macht der Nettopreis 2,50 Euro, das heißt du musst brutto 3 Euro zahlen.
Keine URA zahlen
Nicht vergütungspflichtig sind E-Reader, Spielkonsolen, Fotoapparate, Festplatten und Speichermedien, die nicht privat oder im Sinne des Urheberrechtsgesetz verwendet werden können (wie zum Beispiel Festplatten in Druckern).
Außerdem kannst du, wenn du keine Musik auf deinem Gerät speicherst, die Speichermedienvergütung zurückfordern. Mehr Infos dazu findest du auf der Seite der AKM.
( Zuletzt aktualisiert: 05.11.2020. Ursprünglich veröffentlicht: 03.11.2020 )