Speichermedienvergütung

Die Speichermedienvergütung oder auch Urheberrechtsabgabe (URA) wird in Österreich für Datenträger eingezogen: Zum Beispiel für Festplatten, SD-Karten und Speicher im Handy.

Sobald du dir ein Handy oder einen Computer kaufst, fällt die Speichermedienvergütung an. Sie ist im Kaufpreis enthalten und wird gelegentlich gesondert aufgelistet.

Kopierbeitrag

Die Speichermedienvergütung gilt legale Privatkopien ab. Illegale Kopien werden damit aber nicht legalisiert. Statt dessen geht diese Abgabe an die Verwertungsgesellschaft AKM oder ihre Tochtergesellschaften Austro Mechana, GFÖM und AQUAS. All diese Gesellschaften fühlen sich sozialen und kulturellen Werten verpflichtet, vergeben Kunst- und Kulturförderungen und vertreten die Rechte von Autoren, Komponisten, und Verleger von musikalischen Werken.

Du fragst dich, wofür du diese Gebühr eigentlich anfällt? Da du sowohl für den Datenträger, als auch für die Musik zahlst, ist das nicht ganz einfach zu beantworten. Es handelt sich um eine Abgabe, die die Verwertungsgesellschaften finanziert.

Kosten für Speichermedien

Die Abgaben werden pro Stück gerechnet. Speichermedienvergütungspflichtig sind:

Speichermedium Abgabe in Euro (netto*)
integrierte Speicher in Mobiltelefonen mit Musik und/oder Videoabspielfunktion2,50
integrierte Speicher in Tablets3,75
integrierte Speicher in PC, Desktop-Computer, Notebook, Subnotebook, Ultrabook, Netbook, Laptop5,00
Festplatte als Einzelspeichermedium 4,50
externe Speicherkarten 0,35
digitale Bilderrahmen 2,00
Smartwatches 1,00

* Es handelt sich um Nettopreise. Bei einem Handy macht der Nettopreis 2,50 Euro, das heißt du musst brutto 3 Euro zahlen.

Keine URA zahlen

Nicht vergütungspflichtig sind E-Reader, Spielkonsolen, Fotoapparate, Festplatten und Speichermedien, die nicht privat oder im Sinne des Urheberrechtsgesetz verwendet werden können (wie zum Beispiel Festplatten in Druckern).

Außerdem kannst du, wenn du keine Musik auf deinem Gerät speicherst, die Speichermedienvergütung zurückfordern. Mehr Infos dazu findest du auf der Seite der AKM.

( Artikel veröffentlicht: 03.11.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Speichermedienvergütung

Die Speichermedienvergütung oder auch Urheberrechtsabgabe (URA) wird in Österreich für Datenträger eingezogen: Zum Beispiel für Festplatten, SD-Karten und Speicher im Handy. Sobald Du Dir ein Handy oder einen Computer kaufst, fällt die Speichermedienvergütung an. Sie ist im Kaufpreis enthalten und wird gelegentlich gesondert aufgelistet.


Die Abgaben werden pro Stück gerechnet. Speichermedienvergütungspflichtig sind:

Speichermedium Abgabe in Euro
integrierte Speicher in Mobiltelefonen mit Musik und/oder Videoabspielfunktion2,50
integrierte Speicher in Tablets3,75
integrierte Speicher in PC, Desktop-Computer, Notebook, Subnotebook, Ultrabook, Netbook, Laptop5,00
Festplatte als Einzelspeichermedium 4,50
externe Speicherkarten 0,35
digitale Bilderrahmen 2,00
Smartwatches 1,00

Nicht vergütungspflichtig sind E-Reader, Spielkonsolen, Fotoapparate, Festplatten und Speichermedien, die nicht privat oder im Sinne des Urheberrechtsgesetz verwendet werden können (wie zum Beispiel Drucker).


Ja, es ist möglich die URA zurückzuverlangen, wenn Du keine Musik auf dem Gerät speicherst. Mehr Infos dazu findest Du auf der Seite der AKM.


Nein, denn alle Speichermedien, die verkauft werden, werden von Deinem Verkäufer an die AKM gemeldet. Die URA ist im Kaufpreis enthalten. Gelegentlich ist sie gesondert aufgelistet. Du musst für die URA glücklicherweise aber gar nichts tun, außer sie leider zu bezahlen.