Die Urheberrechtsabgabe (URA) oder auch Speichermedienvergütung ist eine Abgabenpflicht für sämtliche Speichermedien. Sie ist üblicherweise im Kaufpreis enthalten.
Seit 1. Oktober 2015 gilt eine Abgabenpflicht für Datenträger, wie zum Beispiel Festplatten oder SD-Karten. Die URA wird auch für Handys fällig - und damit auch, wenn du zu deinem Vertrag ein neues Handy bekommst.
URA - Kosten für Speichermedien
Die Abgaben werden pro Stück gerechnet. Speichermedienvergütungspflichtig sind:
Speichermedium | Abgabe in Euro (netto) |
---|---|
integrierte Speicher in Mobiltelefonen mit Musik und/oder Videoabspielfunktion | 2,50 |
integrierte Speicher in Tablets | 3,75 |
integrierte Speicher in PC, Desktop-Computer, Notebook, Subnotebook, Ultrabook, Netbook, Laptop | 5,00 |
Festplatte als Einzelspeichermedium | 4,50 |
externe Speicherkarten | 0,35 |
digitale Bilderrahmen | 2,00 |
Smartwatches | 1,00 |
Nicht vergütungspflichtig sind E-Reader, Spielkonsolen, Fotoapparate, Festplatten und Speichermedien, die nicht privat oder im Sinne des Urheberrechtsgesetz verwendet werden können (wie zum Beispiel Festplatten in Druckern).
Abgabe für Kopien
Es handelt sich dabei um eine Abgeltung für legale Privatkopien. Illegale Schwarzkopien sind damit nicht legalisiert. Streng genommen zahlst du also für eine Leistung, die du ohnehin bereits bezahlt hast, als du dir die Musik und den Datenträger gekauft hast. Es ist aber auch möglich die URA zurückzuverlangen, wenn du keine Musik auf dem Gerät speicherst.
Mehr Infos dazu findest du auf der Seite der AKM.
Nutznießer der URA
Die URA wird an die Verwertungsgesellschaften AKM (Autoren, Komponisten und Musikverleger registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung) und deren Tochtergesellschaften Austro Mechana und GFÖM (Förderung österreichischer Musik) abgeliefert. Finanziert wird auch die AQUAS (Altersquoten und andere soziale Leistungen GmbH). All diese Gesellschaften fühlen sich sozialen und kulturellen Werten verpflichtet, vergeben Kunst- und Kulturförderungen und vertreten die Rechte von Autoren, Komponisten, und Verleger von musikalischen Werken.
Meldepflicht der URA
Alle Speichermedien, die verkauft werden, werden von deinem Verkäufer an die AKM gemeldet. Die URA ist im Kaufpreis enthalten. Gelegentlich ist sie gesondert aufgelistet. Du musst für die URA glücklicherweise aber gar nichts tun, außer sie leider zu bezahlen.
( Artikel veröffentlicht: 03.08.2020 )