Rücklastgebühren sind Zusatzkosten, die verursacht werden, wenn Deine Rechnung vom Anbieter nicht abgebucht werden kann.
Wenn Du Deinem Anbieter eine Einziehungsermächtigung erteilt hast, aber das Geld nicht abgebucht werden kann, weil etwa Dein Konto überzogen ist, kommt es zu zusätzlichen Kosten, die Rücklastgebühren genannt werden. Wie hoch diese bei Deinem Tarif sind, findest Du in den AGB oder Entgeltbestimmungen.
Warum werden mir Zusatzkosten verrechnet?
Wenn die Rechnung nicht von Deinem Konto abgebucht werden kann, fallen für den erfolglosen Buchungsversuch Spesen bei der Bank an. Diese gibt der Anbieter in Form von Rücklastgebühren an Dich weiter. Meist machen Rücklastgebühren meist etwa 10 Euro aus. Die genaue Höhe findest Du in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Entgeltbestimmungen.
Rücklastgebühren vermeiden
Am besten kannst Du die Rücklastgebühr vermeiden, indem Du darauf achtest, dass Dein Konto vor allem zu dem Zeitpunkt nicht überzogen ist, an dem üblicherweise Dein Anbieter die Abbuchung vornimmt. Auch kann es helfen andere Zahlungsmethoden zu verwenden wie zum Beispiel eine Kreditkarte.
Du kannst dem Ganzen aber auch entkommen, indem Du statt einem festen Vertrag eine Wertkarte verwendest, um die Kosten besser im Auge zu behalten. Bei Wertkartenhandy oder -internet gibt es keine Rücklastgebühr, weil alle Gebühren nur von Deinem Guthaben berechnet werden. Da Du hier nicht ins Minus geraten kannst, sondern immer im Vorhinein zahlst, bist Du vor der Rücklastgebühr sicher.
Anbieter mit Rücklastgebühr
Fast alle Internet- oder Mobilfunkanbieter berechnen ein Bearbeitungsentgelt für einen erfolglosen Einziehungsversuch vom Konto des Kunden. Die Höhe dieser Rücklastgebühr ist üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) definiert.
( Zuletzt aktualisiert: 09.10.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 04.03.2020 )