Jede Person in Österreich hat ein Recht auf grundlegende Versorgung mit Strom und Wasser, um ein menschenwürdiges Dasein leben zu können. Damit diese Versorgung immer sichergestellt ist, dafür gibt es Universaldienste.
Universaldienste sind Unternehmen, die verpflichtet sind eine Grundversorgung an lebenswichtigen Dienstleistungen zu erbringen. Es gibt Universaldienste für Strom und Gas, aber auch für Telekommunikation, Post, Verkehr, Wasserversorgung und Abfallentsorgung.
Universaldienstunternehmen sind verpflichtet mit allen Menschen einen Vertrag abzuschließen. Man nennt dies auch Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass sie dich nicht willkürlich ablehnen dürfen. An die AGB und allgemeine Voraussetzungen (wie etwa, dass Du bereit bist für die Dienstleistung zu zahlen) bist Du aber natürlich trotzdem gebunden. Deine Bonität dürfen auch Universaldienste prüfen und Dir gegebenenfalls Auflagen stellen, damit Du den Vertrag erhältst.
Grundversorgung mit Energie
Jeder Versorger, der die meisten Haushalte in einer bestimmten Region beliefert, wird automatisch zum Universaldienst verpflichtet. In den meisten Fällen bedeutet das, dass der Landesenergieversorger auch der Universaldienst für Strom und Gas ist.
In der Rolle als Universaldienst hat der Versorger die Verpflichtung, sämtliche Haushalte zu allgemeinen Grundversorgungstarifen zu beliefern. Die Pflicht zur Grundversorgung ist für Strom im Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWOG) geregelt, beim Gas im Gaswirtschaftsgesetz (GWG).
Grundversorgung mit Telekommunikation
Auch bei der Telekommunikation gibt es einen Universaldienst. In Österreich ist die A1 Telekom Austria zum Universaldienst verpflichtet.
Das Telekommunikationsgesetz verpflichtet den Universaldienst zu einem „Mindestangebot an öffentlichen Diensten, zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen“. Außerdem zu einem „Zugang zum öffentlichen Telefondienst über einen an einem festen Standort realisierten Anschluss“.
Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu Dir eine Telefonleitung verlegt werden muss, wenn Du in normalem bebautem Gebiet lebst. Ebenso ist geregelt, wie schnell Du einen Anschluss üblicherweise bekommen solltest. Und auch, dass die Gebühren eines Tarifs angemessen sein müssen, und nicht ein Wucherpreis dafür verlangt werden darf.
Ebenso in der Universaldienstverordnung geregelt ist, dass Notrufnummern kostenlos gewählt werden können.
( Artikel veröffentlicht: 03.04.2024 )