Hinter der Universaldienstverordnung steckt die Verpflichtung für Anbieter, ein Netz erreichbar und leistbar zur Verfügung zu stellen. Auch Qualitätskriterien, Fristen und Messmethoden sind hier geregelt. In Österreich ist die A1 Telekom Austria zum Universaldienst verpflichtet.
Flächendeckende Versorgung: Zugang für alle
Das Telekommunikationsgesetz verpflichtet den Universaldienst zu einem „Mindestangebot an öffentlichen Diensten, zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen“. Außerdem zu einem „Zugang zum öffentlichen Telefondienst über einen an einem festen Standort realisierten Anschluss“.
Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu dir eine Telefonleitung verlegt werden muss, wenn du in normalem bebautem Gebiet lebst. Ebenso ist geregelt, wie schnell du einen Anschluss üblicherweise bekommen solltest. Und auch, dass die Gebühren eines Tarifs angemessen sein müssen, und nicht ein Wucherpreis dafür verlangt werden darf.
Universaldienst für Telefonzellen
Des Weiteren heißt es im Gesetz, dass „die flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Sprechstellen an allgemein und jederzeit zugänglichen Standorten“ gewahrt sein muss. Das betrifft die Versorgung mit öffentlichen Telefonzellen, die in den Städten und Gemeinden zu finden sind. Hier ist nicht nur festgelegt, wie viele Telefonzellen es geben muss, sondern auch dass Notrufnummern kostenlos gewählt werden können und dass neu errichtete Kabinen barrierefrei sein müssen.
Verordnung bei Störungen
Auch der Umgang mit Störungen (wie Telefonstörungen und Internetstörungen) ist mit der Universaldienstverordnung streng geregelt. Die Störungshäufigkeit darf zum Beispiel 6% nicht überschreiten und Störungsmeldungen müssen rund um die Uhr entgegengenommen werden können.
( Artikel veröffentlicht: 17.08.2020 )