Universaldienstverordnung

Hinter der Universaldienstverordnung steckt die Verpflichtung für Anbieter, ein Netz erreichbar und leistbar zur Verfügung zu stellen. Auch Qualitätskriterien, Fristen und Messmethoden sind hier geregelt. In Österreich ist die A1 Telekom Austria zum Universaldienst verpflichtet.

Flächendeckende Versorgung: Zugang für alle

Das Telekommunikationsgesetz verpflichtet den Universaldienst zu einem „Mindestangebot an öffentlichen Diensten, zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen“. Außerdem zu einem „Zugang zum öffentlichen Telefondienst über einen an einem festen Standort realisierten Anschluss“.

Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu dir eine Telefonleitung verlegt werden muss, wenn du in normalem bebautem Gebiet lebst. Ebenso ist geregelt, wie schnell du einen Anschluss üblicherweise bekommen solltest. Und auch, dass die Gebühren eines Tarifs angemessen sein müssen, und nicht ein Wucherpreis dafür verlangt werden darf.

Universaldienst für Telefonzellen

Des Weiteren heißt es im Gesetz, dass „die flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Sprechstellen an allgemein und jederzeit zugänglichen Standorten“ gewahrt sein muss. Das betrifft die Versorgung mit öffentlichen Telefonzellen, die in den Städten und Gemeinden zu finden sind. Hier ist nicht nur festgelegt, wie viele Telefonzellen es geben muss, sondern auch dass Notrufnummern kostenlos gewählt werden können und dass neu errichtete Kabinen barrierefrei sein müssen.

Verordnung bei Störungen

Auch der Umgang mit Störungen (wie Telefonstörungen und Internetstörungen) ist mit der Universaldienstverordnung streng geregelt. Die Störungshäufigkeit darf zum Beispiel 6% nicht überschreiten und Störungsmeldungen müssen rund um die Uhr entgegengenommen werden können.

( Artikel veröffentlicht: 17.08.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Universaldienstverordnung

Der Umgang mit Störungen (wie Telefonstörungen und Internetstörungen) ist mit der Universaldienstverordnung streng geregelt. Die Störungshäufigkeit darf zum Beispiel 6% nicht überschreiten und Störungsmeldungen müssen rund um die Uhr entgegengenommen werden können.


Ja, das Telekommunikationsgesetz verpflichtet den Anbieter, der zum Universaldienst erhoben wurde, zu einem „Mindestangebot an öffentlichen Diensten, zu denen alle Endnutzer unabhängig von ihrem Wohn- oder Geschäftsort zu einem erschwinglichen Preis Zugang haben müssen“. Außerdem zu einem „Zugang zum öffentlichen Telefondienst über einen an einem festen Standort realisierten Anschluss“.

Das bedeutet zum Beispiel, dass bis zu Dir eine Telefonleitung verlegt werden muss, wenn Du in normalem bebautem Gebiet lebst. Ebenso ist geregelt, wie schnell Du einen Anschluss üblicherweise bekommen solltest. Und auch, dass die Gebühren eines Tarifs angemessen sein müssen, und nicht ein Wucherpreis dafür verlangt werden darf.


Ein Anbieter, der zum Universaldienst verpflichtet wurde. In Österreich ist dies die A1 Telekom Austria. Es heißt dazu im Gesetz, dass „die flächendeckende Versorgung mit öffentlichen Sprechstellen an allgemein und jederzeit zugänglichen Standorten“ gewahrt sein muss. Das betrifft die Versorgung mit öffentlichen Telefonzellen, die in den Städten und Gemeinden zu finden sind. Hier ist nicht nur festgelegt, wie viele Telefonzellen es geben muss, sondern auch, dass Notrufnummern kostenlos gewählt werden können und dass neu errichtete Kabinen barrierefrei sein müssen.


Hinter der Universaldienstverordnung steckt, vereinfacht gesagt, die Verpflichtung für Anbieter ein Netz erreichbar und leistbar zur Verfügung zu stellen. Auch Qualitätskriterien, Fristen und Messmethoden sind hier geregelt. In Österreich ist die A1 Telekom Austria zum Universaldienst für Telekommunikation verpflichtet.


Universaldienste sind Unternehmen, die verpflichtet sind eine Grundversorgung an lebenswichtigen Dienstleistungen zu erbringen. Es gibt Universaldienste für Strom und Gas, aber auch für Telekommunikation, Post, Verkehr, Wasserversorgung und Abfallentsorgung. Universaldienstunternehmen sind verpflichtet mit allen Menschen einen Vertrag abzuschließen. Man nennt dies auch Kontrahierungszwang. Das bedeutet, dass sie dich nicht willkürlich ablehnen dürfen. An die AGB und allgemeine Voraussetzungen (wie etwa, dass Du bereit bist für die Dienstleistung zu zahlen) bist Du aber natürlich trotzdem gebunden. Deine Bonität dürfen auch Universaldienste prüfen und Dir gegebenenfalls Auflagen stellen, damit Du den Vertrag erhältst.