Vertrag

Vertrag

Verträge sind rechtlich bindende Übereinkünfte, zum Beispiel zwischen dir und deinem Mobilfunkanbieter. Es gibt verschiedene Formen von Verträgen.

Mit oder ohne Bindung

Verträge können mit oder ohne Bindung erfolgen, wobei die Bindungsfrist meist zu 12 oder 24 Monaten erfolgt. In den AGB und Entgeltbestimmungen werden Grundgebühr, Inklusiveinheiten, Entgelte und sonstige Kosten geregelt.

Vor allem bei Handytarifen mit einem inkludierten Smartphone sind Bindungsfristen üblich. Über eine erhöhte Grundgebühr wird das Handy an den Anbieter abbezahlt. Verträge mit Bindung haben häufig eine Preisgarantie für die Dauer der Bindung. Das bedeutet, dass sie für die Zeit, in der du gebunden bist, nicht teurer werden. Du kannst sie allerdings erst nach Ablauf der Mindestbindung kündigen.

Achtung, gerade bei Fernsehverträgen verlängern sich Verträge gern automatisch, wenn du sie nicht rechtzeitig kündigst. Generell ist es sinnvoll, sich das früheste Kündigungsdatum in einem Kalender zu markieren. So kannst du es nicht vergessen und weißt, wann du wieder wegen des besten Tarif schauen solltest.

Kündigungsfrist

Verträge haben üblicherweise eine Kündigungsfrist. Während die Mindestbindung die Zeit ist, in der du nicht kündigen kannst, ist die Kündigungsfrist die Zeit, in der du den Vertrag nach der Kündigung nach laufen lassen musst. Bei Handys ist dies ein Monat, bei Internet und Fernsehen können dies auch Fristen zu drei oder sechs Monaten sein. Die Kündigungsfrist findest du in den AGB.

Sollte ein Vertrag im Nachhinein zu deinem Nachteil geändert werden, hast du das Recht auf eine Außerordentliche Kündigung.

Bonität

Um einen Vertrag zu erhalten benötigst du eine gute Bonität. Diese wird von jedem Anbieter unmittelbar vor Vertragsabschluss geprüft, zum Beispiel über den Österreichischen Kreditschutzverband. Hast du Schulden bei ihm oder bei anderen Unternehmen, scheint dies auf. Wenn du Rechnungen nicht gezahlt und Mahnungen gesammelt hast, geht der Anbieter davon aus, dass du auch ihm Geld schuldig bleiben wirst. Darum verweigert er dir einen Vertrag.

Wie du trotz Ablehnung an Handy und Internet kommen kannst, verraten wir dir im Ratgeber Handy trotz schlechter Bonität und im Ratgeber Internet trotz schlechter Bonität.

Handyvertrag

Seltener wird die Vertragsoption auch Postpaid (zu Deutsch „in Nachhinein bezahlt“) genannt. Postpaid ist das Gegenteil von Prepaid. Der Unterschied zwischen Prepaid und Postpaid ist die Zahlungsweise. Bei Prepaid musst du im Vorhinein ein Guthaben aufladen, von dem abgerechnet wird. Bei Postpaid zahlst du die Rechnung im Nachhinein.

Oft wird, gerade beim Handy, zwischen Vertrag (Postpaid) und Wertkarte (Prepaid) unterschieden. Doch streng juristisch genommen ist auch ein Prepaid Handy eine Vertragsform. Denn egal wie die Zahlungsform ist, entsteht doch zwischen dir und dem Anbieter ein rechtlich bindender Vertrag. Korrekt müsste es daher eigentlich Prepaid und Postpaid-Vertrag heißen.

Trotzdem hat sich die Bezeichnung „Handyvertrag“ für Postpaid-Verträge eingebürgert. Im Unterschied zum Wertkartenhandy wird dieses durch eine meist monatliche Abbuchung über das Konto bezahlt.

Vorteile und Nachteile eines Handyvertrags

Der Vorteil am Vertrag ist, dass du dir keine Gedanken über ein Guthaben machen musst. Da du alle verbrauchten Einheiten im Nachhinein zahlst, kannst du so viel verbrauchen, wie du möchtest. Dies kann natürlich auch ein Nachteil sein, denn Mehrwertnummern, Roaming und Auslandstelefonie können erhebliche Kosten verursachen.

Vorteile
  • keine Guthabengrenze
  • stets verfügbar
Nachteile
  • Kostenfalle durch Mehrwertnummern möglich
  • benötigt gute Bonität

Handyvertrag mit Vertragshandy

Handyverträge gibt es häufig mit einem Handy dazu, oft gegen einen Aufpreis oder „gratis“. Hier funktioniert der Handyvertrag wie ein Kleinkredit, denn du zahlst es mit einer erhöhten Grundgebühr ab. Nach üblicherweise 24 Monaten solltest du dir daher einen neuen Vertrag suchen, sonst zahlst du weiter für ein Handy, dass du längst abbezahlt hast.

Handyvertrag ohne Vertragshandy

Handyverträge ohne zusätzliches Handy werden SIM only genannt. Sie haben häufig keine Bindungsfristen und sind meist günstiger.

Internetvertrag

Festnetzinternet für zu Hause gibt es fast ausschließlich als in einer Vertragsoption, während mobiles Internet auch als Wertkarte erhältlich ist. Auch hier gibt es normalerweise eine Bindung von 24 Monaten, seltener auch 12.

Fernsehvertrag

Auch für Fernsehen gibt es oft einen Vertrag. Gerade beim Kabelfernsehen oder durch zusätzliche Programme (Pay TV) schließt du einen Vertrag ab, um diese Sender konsumieren zu können.

Hier dauern die Mindestbindungen meist 12 oder 24 Monate, es gibt aber auch Fernsehen ohne Bindungsfristen. Streamingdienste haben häufig keine Mindestbindung. Das bedeutet, du kannst sie jederzeit kündigen.

Kombivertrag

Ein Kombivertrag besteht aus mehrere Verträgen, die gleichzeitig abgeschlossen werden. Dabei gibt es Kombinationen aus Internet, Fernsehen, Handy und Festnetztelefon.

Meist gibt es hierfür Vergünstigungen, wie mehr Datenvolumen oder einen Preisrabatt. Oft kannst du, wenn du bereits einen bestehenden Vertrag hast, diese durch Abschluss eines weiteren Vertrags bekommen. Aktiviere daher in unserem Tarifvergleich im Reiter „bestehende Verträge“ die jeweiligen Anbieter, um zu sehen, ob es hier ein besonderes Angebot für dich gibt.

( Artikel veröffentlicht: 07.04.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Vertrag

Der wichtigste Unterschied liegt darin, dass Verträge im Nachhinein abgerechnet werden. Bei Wertkarten hingegen lädst Du selbst einen von dir gewählten Geldbetrag in Form von Guthaben auf deine Rufnummer auf, und kannst dieses anschließend fürs Telefonieren, SMSen oder Surfen nutzen. Eine Prepaid Wertkarte ist daher insbesondere dann von Vorteil, wenn Du höchste Kostensicherheit haben möchtest.


Nein, es gibt auch Verträge mit einem jährlichen Zahlungsmodus. Diese Handyverträge nennt man auch Jahresverträge.


Du kannst Dein Vertragshandy jederzeit in vollem Umfang nutzen und musst nicht, wie bei einer Wertkarte, erst prüfen, ob genug Guthaben darauf ist.


Nein, das darf er nicht. Sollte Dein Anbieter die AGB zu Deinen Ungunsten verändern, hast Du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Diese ist fristlos und darf auch innerhalb der Mindestbindung erfolgen.


Nein, leider geht das nicht. Du kannst zwar kündigen, aber der Anbieter wird dir wohl die Restzeit trotzdem in Rechnung stellen. Die jeweiligen Bestimmungen Deines Anbieters liest Du in den AGB und Entgeltbestimmungen.


Bei Handyverträgen üblicherweise nicht, aber Du solltest das genau in den AGB prüfen. Auch manche Fernseh- und Internettarife können sich automatisch um eine gewisse Anzahl Monate verlängern, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.


Üblicherweise bist Du bei Handytarifen 24 Monate lang gebunden. Es gibt aber auch Tarife ohne Bindung.


Der Unterschied zwischen Vertrag und Wertkarte liegt vor allem in der Zahlungsmodalität. Das heißt: Beim Vertrag gibt es eine monatliche Abbuchung von Deinem Konto, bei der Wertkarte kaufst Du ein Guthaben, dessen Einheiten Du anschließend verbrauchen kannst.


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Eine Vertragszusammenfassung (VZF) ist eine übersichtliche und leicht verständliche Kurzform Deines Mobilfunk-, Fernseh- oder Internetvertrags. Hier sind die wichtigsten Punkte wie Kosten und Leistungen aufgelistet.


Ist es Dir wichtig immer telefonieren zu können ohne Guthaben aufzuladen, dann ist das Vertragshandy die beste Option. Auch wenn Du damit im Ausland telefonieren können möchtest solltest Du dazu greifen, damit Du Roaming nutzen kannst. Wer mehrere Verträge bei einem Anbieter anmeldet kann hier auch Boni abstauben.


Bei den meisten Handytarifen erfolgt die Abrechnung monatlich, bei einem Jahrestarif wird die Gebühr für ein ganzes Jahr im voraus bezahlt. Nur das was über die Inklusiveinheiten zusätzlich verbraucht wird kann auf Kundenwunsch entweder monatlich abgerechnet werden oder wird gänzlich gesperrt.