Beim Bonding („Bündelung“) werden mehrere Leitungen verknüpft, um höhere Geschwindigkeiten zu erhalten. Die so verbundenen Leitungen werden dabei zu einer einzigen virtuellen Standleitung mit höherer Leistungsfähigkeit.
Bonding gibt es bei verschiedenen Internetzugängen. Dabei werden Einzelkanäle zu einer gemeinsamen Breitband-Internetverbindung kumuliert.
Technisch fasst der Sender die Ethernet-Pakete mehrerer Leitungen zusammen und fügt zusätzliche Verwaltungsinformationen hinzu, damit beim Empfänger die Originalpakete wiederhergestellt werden können. Bonding ist nur möglich, wenn die Technik des Providers als auch das Modem des Users es unterstützen.
Channel Bundling bei ADSL und Kabelinternet
Bei ADSL und Kabel wird dies auch Channel Bundling („Kanalbündelung“) genannt. Beim Kabelmodem ermöglicht DOCSIS eine Kanalbündelung mittels, die den Datendurchsatz erhöht. Bei ADSL werden zwei Kupferdoppeladern, die zum User führen, gekoppelt.
Line Bonding bei VDSL2
Bei VDSL2 hingegen spricht man vom Line Bonding („Linienbündelung“) oder auch vom Standard ITU-T G.998.2. Dabei werden mehrere Übertragungslinien miteinander verbunden. Durch die Verdoppelung der Linien steht eine erhöhte Bandbreite von 35,3 MHz zur Verfügung. So ist ein Download Speed von bis zu 500 Mbit/s über 500 m oder 100 Mbit/s über einige Kilometer möglich.
Multi WAN Bonding
Doch nicht nur eine einzige Übertragungsart kann verknüpft werden, auch verschiedene Techniken werden mittels Bonding gebündelt. Es können auch verschiedene Formen wie DSL (Telefonleitung), Mobilfunk, Kabel oder Glasfaser zusammengefasst genutzt werden.
Häufig wird dies als Hybrid Internet vermarktet und verbindet eine Festnetztechnologie (meist DSL) mit zusätzlicher Übertragung via Mobilfunk. Das Festnetz-Internet läuft dabei ständig, bei Bedarf wird der Mobilfunk dazugeschaltet. Der Datenstrom wird dabei je nach benötigter Leistung umverteilt. Dies ermöglicht höhere Geschwindigkeiten und Ausfallsicherheit.
( Zuletzt aktualisiert: 20.12.2021. Ursprünglich veröffentlicht: 28.01.2021 )