Vertragliche Kündigungsfrist

Die vertragliche Kündigungsfrist gibt vor, wie lange du zwischen Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Vertrags warten musst.

Die Kündigungsfrist setzt fest, wie lange du nach einer Kündigung den Vertrag noch aufrecht erhalten musst. Das bedeutet, wie lang du noch zahlen musst, wenn du kündigst.

Wie lang dauert die Kündigungsfrist?

Meist wird die Kündigung zum Monatsletzten gültig, das heißt, du musst zum Monat, in welchem du kündigst, noch einen vollen Monat den Vertrag aufrecht halten. Wenn du zum Beispiel am 12. September kündigst, läuft der Vertrag mit 31. Oktober aus. Es gibt mitunter aber auch verkürzte Kündigungsfristen, die mit Verrechnungsmonat laufen.

Handyverträge haben eine Kündigungsfrist von einem Monat. Internet- und Fernsehkündigungsfristen können hingegen wesentlich länger dauern, mitunter mehrere Monate.

Kündigung und Bindung

Nicht zu verwechseln ist die Kündigungsfrist mit der Bindungsfrist: Die Bindungsfrist sagt dir, bis wann du deinen Vertrag laufen lassen musst. Meistens sind es 24 Monate nachdem du den Handyvertrag abgeschlossen hast. Die Kündigungsfrist sagt dir, wie lange du noch zahlen musst, wenn du bereits gekündigt hast (meistens einen Monat).

Tarife gibt es mit und ohne Bindung. Der Unterschied liegt darin, wann du kündigen darfst. Mit einem Tarif ohne Bindung kannst du jederzeit kündigen. Bei einem mit sogenannter Mindestbindung oder auch Bindungsfrist verpflichtest du dich für eine bestimmte Zeit beim Anbieter vertraglich gebunden zu bleiben. Bei Handy- und Internetverträgen dauern Mindestbindungen meist 12 oder 24 Monate.

Außerordentliche Kündigung

Eine Ausnahme dazu stellt das Sonderkündigungsrecht dar, auch Außerordentliche Kündigung genannt. Dieses gibt es allerdings nur, wenn dein Anbieter plötzlich den Vertrag zu deinen Ungunsten ändert. Also zum Beispiel, wenn plötzlich die Gebühren über die Indexanpassung (Wertsicherung) hinaus erhöht werden, neue zusätzliche Gebühren eingeführt oder andere Nachteile für dich entstehen. In diesem Fall darfst du sofort kündigen und es gibt dann auch keine Kündigungsfrist.

( Artikel veröffentlicht: 30.03.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Vertragliche Kündigungsfrist

Wenn Dein Anbieter Deinen Vertrag zu Deinem Nachteil ändert, hast Du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Diese ist fristlos, das heißt sie gilt ab dem Tag, an dem Du kündigst.


Ja, aber Dein Anbieter wird dir für die Dauer der Bindung die Kosten trotzdem in Rechnung stellen. Wir empfehlen daher erst nach Ablauf der Bindungsfrist zu kündigen. Eine Ausnahme dazu stellt die Außerordentliche Kündigung dar: Diese greift aber nur, wenn Dein Anbieter Deinen Vertrag zu Deinen Ungunsten abändert. Nur dann darfst Du sofort kündigen.


Die Bindungsfrist zählt die Monate, die Dein Vertrag mindestens dauern muss – Du bist für diese Dauer an Deinen Anbieter gebunden. Vorher darfst Du nicht kündigen. Die Kündigungsfrist ist die Dauer, die Du zwischen Deiner Kündigung und dem tatsächlichen Vertragsende abwarten musst.


Bis zum Jahr 2016 wurden üblicherweise Kündigungsfristen von drei Monaten vereinbart, bis sie per Gesetz auf ein Monat reduziert wurden. Übrigens: Diese Reduktion gilt laut Oberstem Gerichtshof auch nachträglich für Altverträge mit Vertragsabschluss vor 26. Februar 2016, in denen oft noch die Frist von drei Monaten genannt wird.


Nein, das darf er nicht. Sollte Dein Anbieter die AGB zu Deinen Ungunsten verändern, hast Du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Diese ist fristlos und darf auch innerhalb der Mindestbindung erfolgen.


Nein, leider geht das nicht. Du kannst zwar kündigen, aber der Anbieter wird dir wohl die Restzeit trotzdem in Rechnung stellen. Die jeweiligen Bestimmungen Deines Anbieters liest Du in den AGB und Entgeltbestimmungen.


Bei Handyverträgen üblicherweise nicht, aber Du solltest das genau in den AGB prüfen. Auch manche Fernseh- und Internettarife können sich automatisch um eine gewisse Anzahl Monate verlängern, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.


Nein, bei einer außerordentlichen Kündigung gelten keine Kündigungsfristen. Du kannst ab sofort kündigen.


Wie die Kündigungsfrist gerechnet wird, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Meist wird sie folgendermaßen gerechnet:

Nehmen wir an die Kündigungsfrist dauert einen Monat und tritt per Monatsletztem in Kraft. Das bedeutet, wenn Du Deine Kündigung am 14. Juli absendest, würde sie per 31. August in Kraft treten. Das heißt sie gilt per Monatsletztem, das wäre hier der 31. Juli, auch wenn Du sie schon Mitte des Monats losschickst. Danach beginnt die Kündigungsfrist von einem Monat zu laufen, also musst Du noch den August zahlen, dann aber endet Dein Vertrag.

Seltener ist allerdings von Verrechnungsmonaten die Rede. Wenn Dein Verrechnungsmonat mit 16. Juli endet, dann beginnt erst ab dann die Kündigungsfrist zu laufen. Verrechnungsmonate sind zudem nicht deckungsgleich mit den Kalendermonaten, meist sind sie 28 bis 30 Tage lang.

Wenn Du in dem Fall der Zählung von Verrechnungsmonaten (zu 28 Tagen) die Kündigung mit dem 14. Juli abgesandt hast, würde die Frist bereits am 16. Juli zu laufen beginnen. Daher würde die Kündigung mit 15. August in Kraft treten.


Bei Fernseh- und Internetverträgen kann die Kündigungsfrist sehr unterschiedlich aussehen. Gerade bei PayTV gibt es oft ganz eigene Fristen. So kannst Du zum Teil oft nur nach zwölf Monaten und danach nur noch halbjährlich kündigen, häufig ist die Kündigungsfrist ein bis drei Monate, manchmal auch noch länger. Die Kündigungsfrist findest Du in den AGB. Ein gültiges Kündigungsschreiben kannst Du auf unserer Seite tarife.at für Handys, Fernsehen oder Internet mit wenigen Klicks erstellen.