Die vertragliche Kündigungsfrist gibt vor, wie lange du zwischen Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Vertrags warten musst.
Die Kündigungsfrist setzt fest, wie lange du nach einer Kündigung den Vertrag noch aufrecht erhalten musst. Das bedeutet, wie lang du noch zahlen musst, wenn du kündigst.
Wie lang dauert die Kündigungsfrist?
Meist wird die Kündigung zum Monatsletzten gültig, das heißt, du musst zum Monat, in welchem du kündigst, noch einen vollen Monat den Vertrag aufrecht halten. Wenn du zum Beispiel am 12. September kündigst, läuft der Vertrag mit 31. Oktober aus. Es gibt mitunter aber auch verkürzte Kündigungsfristen, die mit Verrechnungsmonat laufen.
Kündigung und Bindung
Nicht zu verwechseln ist die Kündigungsfrist mit der Bindungsfrist: Die Bindungsfrist sagt dir, bis wann du deinen Vertrag laufen lassen musst. Meistens sind es 24 Monate nachdem du den Handyvertrag abgeschlossen hast. Die Kündigungsfrist sagt dir, wie lange du noch zahlen musst, wenn du bereits gekündigt hast (meistens einen Monat).
Tarife gibt es mit und ohne Bindung. Der Unterschied liegt darin, wann du kündigen darfst. Mit einem Tarif ohne Bindung kannst du jederzeit kündigen. Bei einem mit sogenannter Mindestbindung oder auch Bindungsfrist verpflichtest du dich für eine bestimmte Zeit beim Anbieter vertraglich gebunden zu bleiben. Bei Handy- und Internetverträgen dauern Mindestbindungen meist 12 oder 24 Monate.
Außerordentliche Kündigung
Eine Ausnahme dazu stellt das Sonderkündigungsrecht dar, auch Außerordentliche Kündigung genannt. Dieses gibt es allerdings nur, wenn dein Anbieter plötzlich den Vertrag zu deinen Ungunsten ändert. Also zum Beispiel, wenn plötzlich die Gebühren über die Indexanpassung (Wertsicherung) hinaus erhöht werden, neue zusätzliche Gebühren eingeführt oder andere Nachteile für dich entstehen. In diesem Fall darfst du sofort kündigen und es gibt dann auch keine Kündigungsfrist.
Weiterführende Links
- Ratgeber Kündigungsfristen bei Handy, Internet und Fernsehen
- Ratgeber Handynummer behalten in 2 einfachen Schritten
( Artikel veröffentlicht: 30.03.2020 )