Eine Geheimnummer ist eine Telefon- oder Handynummer, die nicht im öffentlichen Telefonbuch oder digitalen Telefonverzeichnissen steht. Es gibt zwei Formen, bei einer kann die Nummer über die Auskunft erfragt werden, bei der anderen ist dies nicht der Fall.
Geheimnummer beantragen
Wer seine Rufnummer lieber nicht in einem gedruckten oder digitalen Telefonverzeichnis sehen möchte, hat einen rechtlichen Anspruch wegen des Datenschutzes darauf. Am besten ist es, dies gleich bei Vertragsabschluss anzugeben, dass Du keinen Telefonbucheintrag möchtest.
Sollte die Nummer trotz Deines Widerspruchs im Telefonbuch landen, hast Du ein Recht darauf, dass Dein Anbieter sie aus den Verzeichnissen löscht. Eine Entschädigung kannst Du zumeist nicht verlangen, doch solltest Du auf die Vergabe einer neuen Nummer bestehen. Ansonsten musst Du bis zur Neuauflage des gedruckten oder Update des digitalen Telefonbuchs warten.
Telefonbucheintrag löschen
Prinzipiell ist eine Änderung zu einer Geheimnummer aber immer möglich, denn Du kannst Deinen vorhandenen Telefonbucheintrag auch jederzeit löschen lassen. Hierbei musst Du aber dann auf die gedruckte Neuauflage oder das Update der Digitalausgabe warten. Nimm dafür Kontakt zu Deinem Anbieter auf. Oftmals ist dies sowohl über die Kundenhotline, aber auch via App oder Kunden-Portal möglich.
Du kannst zusätzlich auch unter kundenservice@herold.at die Löschung Deines Eintrags beantragen.
Geheimnummer mit oder Auskunftserteilung
Achtung – es gibt zwei Formen einer Geheimnummer: Mit oder ohne Auskunftserteilung. Erstere wird über den Auskunftsdienst bekannt gegeben, eine Weiterverbindung erfolgt ohne Rückfrage. Zweitere wird nicht über den Auskunftsdienst bekannt gegeben, eine Weiterverbindung erfolgt nur mit Rückfrage.
( Zuletzt aktualisiert: 30.08.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 02.03.2020 )