Mindestbandbreite - Wieviel Internet muss bei mir ankommen?

Mindestbandbreite - Wieviel Internet muss bei mir ankommen?

Wer 100 Mbit/s-Internet nimmt, bekommt immer 100 Mbit/s? Leider nicht immer. Wir erklären warum es hier Grenzen gibt, wieviel Bandbreite zu dir durchkommen muss und welche Ursachen es für Schwankungen geben kann.

Ob beim Internet für Zuhause oder dem Handy: Ein Vertrag mit 100 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit sichert dir leider keine 100 Mbit/s. Es handelt sich dabei nur um die Angabe einer Maximalgeschwindigkeit, also der Geschwindigkeit die du im Idealfall erreichen kannst. Tief in den AGB und Entgeltbestimmungen findest du hingegen die garantierte Datenübertragungskapazität, die dir verrät, wie schnell dein Internet mindestens sein muss.

Wie schnell muss mein Internet sein?

Alle Angaben für dein Internet sind daher stets Maximalangaben, die du aber technisch mindestens einmal am Tag erreichen können solltest. Diese ist in der Werbung und auf den Seiten der Anbieter deutlich zu sehen und gibt das Downloadvolumen an: Also ein 100 Mbit/s-Internet lässt dich höchstens 100 Mbit/s Download Speed erreichen. Damit es nicht zu Verwechslungen kommen kann und weil sie sich im Sprachgebrauch so eingebürgert haben, übernehmen wir diese Angaben. Wir geben dir aber außerdem den Upload Speed an.

Internet Zuhause: Mindestrate, Normalrate und Maximalrate

Beim Festnetzinternet findest du in den Entgeltbestimmungen außerdem die Datenrate, die du normalerweise erreichst. Diese solltest du zu 95 Prozent eines Tages erreichen können. Du findest sie meist im Punkt „Leistungsbeschreibung“ oder „Bandbreitengarantie“.

Schließlich gibt es auch noch die Mindestrate, die dir unter normalen Betriebsumständen zugesichert werden. Je nach verwendeter Technik und nach Anbieter kann die Normalbandbreite und die zugesicherte Mindestbandbreite sehr unterschiedlich sein.

So kann dir etwa beim Kabel bei 100 Mbit/s-Internet normalerweise mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stehen, die Rate darf aber nicht unter 25 Mbit/s fallen. Doch dies ist nur ein Beispiel, denn das Verhältnis der unterschiedlichen Tarife variiert sehr stark.

Du hast übrigens ein Recht auf diese Angaben. Laut EU Verordnung 2015/2120 Artikel 4 muss dir ein Anbieter mitteilen welche minimale, normale und maximale Geschwindigkeit es bei Festnetzinternet gibt. Bei Mobilfunkinternet muss angeführt sein, inwiefern die Geschwindigkeit abweichen darf.

Mobilfunk: Nutzungsklassen und Netzwerkmanagement

Beim Mobilfunkinternet wird dir keine Mindest- und Normalrate angegeben, sondern eine Verwendungsgruppe oder Nutzungsklasse. Diese Verwendungsgruppen stehen immer in einem festen Verhältnis zueinander. Aber wenn die Bandbreite schwankt oder aber viele Kunden sie nutzen, muss sie gerecht aufgeteilt werden. Die zur Verfügung gestellte Bandbreite wird an Hand des Verhältnisses der Nutzungsklassen zueinander berechnet.

Das ist leider etwas kompliziert, vereinfacht läuft dies zum Beispiel aber so ab: Kunde A ist in der Verwendungsklasse 1 und Kunde B in Verwendungsklasse 5. Nun bedeutet dies, dass das Verhältnis der beiden Kunden 5:1 berechnet wird. Hat Kunde A einen Tarif mit 300 Mbit/s und Kunde B einen Tarif mit 150 Mbit/s, stehen die beiden Tarife im Verhältnis 2:1. Wenn man die beiden Verhältnisse multipliziert, dann wird die verfügbare Bandbreite im Verhältnis 10:1 aufgeteilt. Von verfügbaren 300 Mbit/s würde Kunde A etwa 273 Mbit/s erhalten und Kunde B etwa 27 Mbit/s.

Das hat den Sinn, dass nicht ein Nutzer „alles Internet wegsaugt“ und dafür andere leer ausgehen. Außerdem soll so gewährleistet bleiben, dass ein Nutzer, der einen teureren Tarif bezahlt, auch immer mehr Leistung bekommt.

Was kann ich tun bei schlechtem Internet?

Ein Rücktritt weil dir die Leistung des Internets nicht ausreicht, kann sich schwierig gestalten. Denn es gibt leider kein allgemeines Rücktrittsrecht in Österreich – außer du buchst deinen Tarif über das Internet, etwa mit einem Vergleichsportal wie tarife.at. Denn nur bei online geschlossenen Verträgen darfst du binnen 14 Tagen vom Kauf zurücktreten, da sie unter das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) fallen.

Netzabdeckung prüfen

Ansonsten ist es kompliziert, denn es gibt leider kein allgemeines Rücktrittsrecht bei schlechter Netzabdeckung. Wenn du auf einer offiziellen Netzabdeckungskarte deines Anbieters keine Netzabdeckung hast, hast du dort keinen Anspruch telefonieren oder im Internet surfen zu können. Achte daher immer auf die Netzabdeckungskarten.

Hier findest du die Karten der österreichweiten Netzanbieter:

Welcher Anbieter in welchem dieser Netze operiert findest du im Ratgeber Welcher Mobilfunkanbieter ist in welchem Netz?.

RTR Netztest

Außerdem kannst du den offiziellen Netztest der RTR machen und den Anbieter zur Rede stellen. Im Notfall solltest du die Schlichtungsstelle der RTR zu Rate ziehen. Hier wird im Rahmen eines kostenlosen Schlichtungsverfahrens geprüft, ob ausreichend Gründe für eine Kündigung vorliegen oder nicht. Mehr Infos dazu findest du in unserem Ratgeber Schlichtungsverfahren bei RTR einleiten.

Wie schnell ist das Internet?

Wie schnell dein Internet ist, kommt stark darauf an wo du dich befindest, wie dein Tarif aussieht und welche Technologie du nutzt. Es gibt unheimlich viele Faktoren, die die Geschwindigkeit beeinflussen können.

Schwacher Tarif

Häufig wird nur ein relativ kleiner Internettarif gebucht, soll aber für die ganze Familie und immer mehr Anwendungen ausreichen. Dabei wird häufig vergessen, dass jeder Nutzer einen Teil der Bandbreite benötigt. Wenn nur ein 30 Mbit/s Internet zur Verfügung steht, aber eine vierköpfige Familie gleichzeitig streamen, videotelefonieren, spielen und surfen will, ist einfach zu wenig Datenrate da, selbst bei maximaler Bandbreite.

Du suchst Internet mit ausreichender Bandbreite? Hier findest du Internettarife für dein Zuhause.

Je mehr Personen das Internet nutzen, desto höher muss auch die Bandbreite sein. Mehr Infos dazu findest du in unserem Ratgeber Wieviel Mbit/s? Welche Bandbreite braucht mein Internet?.

Laut Statistik durch Statistika gibt es bei den meisten österreichischen Haushalten nur relativ wenig Bandbreite: Nur 18 Prozent haben Zugriff auf 30 bis 50 Mbit/s Downloadgeschwindigkeit, 36 Prozent stehen noch zwischen 10 und 30 Mbit/s zur Verfügung. 24 Prozent geben sich mit einer Geschwindigkeit von unter 10 Mbit/s zufrieden. Auf der anderen Seite verfügen nur 14 Prozent über schnellere Downloadraten von über 50 Mbit/s. Nur 8 Prozent erreichen rasche Geschwindigkeiten mit über 100 Mbit/s.

Anschlussart

Auch die Anschlussart macht einen Unterschied. So sind zum Beispiel Kabel und Mobilfunk sogenannte geteilte Medien (shared medium), bei der sich mehrere Anschlüsse die Netzressourcen teilen. DSL und Glasfaser hingegen gehören zu den dedizierten Medien.

Die Anschlüsse, die gemeinsam eine Übertragungskapazität nutzen, bilden einen Cluster (auch Segment genannt). Wenn in einem Cluster viele Anschlüsse gleichzeitig stark genutzt werden, geht die Datengeschwindigkeit deswegen für alle zurück, weil sie aufgeteilt wird.

Leider sind wir in Österreich mit dem Ausbau von Breitbandinternet laut OECD in Europa leider Schlusslicht. Es gibt bei uns weniger Hochleistungsanschlüsse mit mehr als 100 Mbit/s als in anderen europäischen Ländern.

Bei Festnetzleitungen ist wichtig, wie stark die Leitungen im Boden ausgeführt sind. Ebenso ist beim Mobilfunk für die Leistungsfähigkeit die Netzabdeckung wichtig. Auch bei der Glasfaser ist die Ausbaustufe immens wichtig. Denn das Kürzel FTTX nennt die Ausbaustufe der Glasfaserverbindung. Das letzte Stück der Leitung, die sogenannte letzte Meile, ist nämlich zumeist in viel leistungsschwächerem Kupferkabel ausgeführt. Je weiter die Glasfaser ins Haus hineinreicht, desto schneller ist die Verbindung.

Zum Beispiel: FTTB bedeutet „fiber to the basement“ oder „fiber to the building“ und steht für „Faser bis zum Keller“ oder „Faser bis zum Gebäude“. FTTH ist „fiber to the home“, etwa „Faser bis nach Hause“ und bezeichnet die Glasfaser bis zur Wohnung.

Laut dem FTTH Council Europe belegt Österreich den europaweit letzten Platz beim Glasfaserausbau. Es gibt hierzulande leider nur 1,9 Prozent FTTH oder FTTB-Glasfaseranschlüsse.

Ein Netzausbau ist also dringend nötig. Die Netzanbieter A1 Telekom Austria, Magenta Telekom und Hutchison Drei Austria stehen aber durch die Neunovellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG2020) vor Finanzierungs- und rechtlichen Problemen. Dies könnte den weiteren Ausbau noch stark verzögern.

Uhrzeit – Datenrushhour

Nicht immer kann die Maximalgeschwindigkeit eines Tarifs erreicht werden. Auch hier spielen die Auslastung und die Leitungen eine wesentliche Rolle. Wenn du deine Internetgeschwindigkeit testen möchtest, solltest du daher mehrere Tests zu verschiedenen Tageszeiten machen.

Denn am Vormittag um acht Uhr „glühen“ die Leitungen in Österreich, da hier die meisten Büros online gehen. Die Auslastung nimmt zu Ende der Bürozeiten dann etwas zu. Ab Abend gegen 20 Uhr herrscht dann „Datenrushhour“, denn nun sitzen viele vor dem Fernseher oder Computer und nutzen das Internet stark. In der Nacht verringert sich die Nutzung, da dann die meisten schlafen. Die geringste Auslastung gibt es in den frühen Morgenstunden. Zu diesem Zeitpunkt erreichst du daher meist die schnellsten Geschwindigkeiten.

Uhrzeit Auslastung
08:00 bis 18:00 Uhr normale Auslastung durch Bürozeiten
18:00 bis 22:00 Uhr starke Auslastung
22:00 bis 00:00 Uhr niedrige Auslastung
00:00 bis 08:00 Uhr geringste Auslastung

Technische Ausstattung

Nicht immer ist der Anbieter an der schlechten Datenrate schuld. Oft liegt es auch an der veralteten Technik der Nutzer. So kann man von einem Modem, das älter als fünf Jahre ist, keine Hochgeschwindigkeitsläufe mehr erwarten. Und wer einen alten UMTS-Internetstick nutzt, für den bleiben LTE oder 5G-Geschwindigkeiten auch mit dem schnellsten Tarif nicht erreichbar – weil der Stick sie gar nicht ausnutzen kann.

Gerade Telekommunikationstechnik ist sehr schnelllebig. So sind Handys, Computer, Modems und Co recht rasch veraltet und kommen mit neuen Übertragungsmedien nicht mehr mit. Du solltest sie daher regelmäßig austauschen.

( Artikel veröffentlicht: 12.05.2021 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Mindestbandbreite - Wieviel Internet muss bei mir ankommen?

Die Netzwerkmanagementverwendungsgruppe, oder kürzer auch Nutzungsklasse oder Ressourcenzuteilung, ist die Einteilung, die ein Anbieter verschiedenen Tarifen zuweist um die Bandbreite im Netzwerkmanagement aufzuteilen.

Es steht immer nur eine bestimmte Bandbreite zur Verfügung. Je besser das Netz ausgebaut ist, desto höher ist diese. Es liegt aber in der Natur der Sache, dass sie bestimmte Grenzen hat. Mittels Verwendungsgruppen wird die Bandbreite daher aufgeteilt damit alle Kunden Zugang haben und nicht etwa ein Kunde alle Bandbreite „aufsaugt“, während andere das Nachsehen haben.


Alle Angaben für dein Internet sind daher stets Maximalangaben, die du aber technisch mindestens einmal am Tag erreichen können solltest. Diese ist in der Werbung und auf den Seiten der Anbieter deutlich zu sehen und gibt das Downloadvolumen an: Also ein 100 Mbit/s-Internet lässt dich höchstens 100 Mbit/s Download Speed erreichen. Damit es nicht zu Verwechslungen kommen kann und weil sie sich im Sprachgebrauch so eingebürgert haben, übernehmen wir diese Angaben. Wir geben dir aber außerdem den Upload Speed an.

Beim Festnetzinternet findest du in den Entgeltbestimmungen außerdem die Datenrate, die du normalerweise erreichst. Diese solltest du zu 95 Prozent eines Tages erreichen können. Du findest sie meist im Punkt „Leistungsbeschreibung“ oder „Bandbreitengarantie“.

Schließlich gibt es auch noch die Mindestrate, die dir unter normalen Betriebsumständen zugesichert werden. Je nach verwendeter Technik und nach Anbieter kann die Normalbandbreite und die zugesicherte Mindestbandbreite sehr unterschiedlich sein.

So kann dir etwa beim Kabel bei 100 Mbit/s-Internet normalerweise mindestens 50 Mbit/s zur Verfügung stehen, die Rate darf aber nicht unter 25 Mbit/s fallen. Doch dies ist nur ein Beispiel, denn das Verhältnis der unterschiedlichen Tarife variiert sehr stark.


Ein Rücktritt weil dir die Leistung des Internets nicht ausreicht, kann sich schwierig gestalten. Denn es gibt leider kein allgemeines Rücktrittsrecht in Österreich – außer du buchst deinen Tarif über das Internet, etwa mit einem Vergleichsportal wie tarife.at. Denn nur bei online geschlossenen Verträgen darfst du binnen 14 Tagen vom Kauf zurücktreten, da sie unter das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) fallen. Ansonsten ist es kompliziert, denn es gibt leider kein allgemeines Rücktrittsrecht bei schlechter Netzabdeckung.

Im Notfall solltest du die Schlichtungsstelle der RTR zu Rate ziehen. Hier wird im Rahmen eines kostenlosen Schlichtungsverfahrens geprüft, ob ausreichend Gründe für eine Kündigung vorliegen oder nicht. Mehr Infos dazu findest du in unserem Ratgeber Schlichtungsverfahren bei RTR einleiten.