Schlichtungsverfahren bei RTR einleiten

Schlichtungsverfahren bei RTR einleiten

Dein Handyanbieter schickt dir völlig falsche Rechnungen? Oder dein Internet funktioniert überhaupt nicht? In solchen und ähnlichen Fällen, hilft dir die RTR. Diese tritt nämlich nicht nur als staatliche Regulierungsbehörde für Mobilfunkfrequenzen auf, sondern ist auch die kostenlose Schlichtungsstelle für den Verbraucherschutz.

Wir erklären euch bei welchen Problemen die RTR hilft, wie ein solches Schlichtungsverfahren abläuft, und wie dafür die Schlichtungsstelle kontaktiert. Die Hilfe durch die RTR ist dabei immer gratis.

Wobei hilft die RTR?

Die RTR hilft bei allen Problemen, die in Zusammenhang zu Rundfunk-, Telekommunikation und Postmarkt stehen – vor allem bei Vertragsschwierigkeiten oder mangelhaften Leistungen. Zum Beispiel also, wenn:

  • … dein Internet nicht mehr schnell genug funktioniert oder von Anfang an außerordentlich viel langsamer ist, als im Vertrag angegeben.

  • … du ständig Ausfälle mit dem Handy oder Internet hast (und es nicht an deinem Handy oder Router liegt).

  • … dein Anbieter plötzlich eine hohe Rechnung verlangt, ohne dass du teure Dienste genutzt hättest.

  • … dein Anbieter plötzlich die Gebühren weit über die Wertsicherung erhöht oder zusätzliche Gebühren einführt.

  • … eine Postsendung beschädigt wird, sich verspätet oder gar verloren geht.

So funktioniert ein Schichtungsverfahren

Wenn du Stress mit einem Anbieter hast, kannst du immer die RTR zur Rate ziehen. Das Beste: Es ist stets kostenlos.

Die meisten Anbieter sind nämlich an einer Lösung interessiert, unter anderem weil die Anzahl der Schlichtungsverfahren jährlich veröffentlicht wird. Sticht ein Anbieter gegen die anderen durch eine besonders hohe Zahl heraus, könnte dies von den Medien öffentlich sehr negativ dargestellt werden. Daher sind die Anbieter oft eher an einer Streitbeilegung interessiert. Die RTR verhilft dir daher am besten zu deinem Recht.

Die RTR ist eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Sie ist durch das Postmarktgesetz und das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz dazu berechtigt ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.

1. Anbieter kontaktieren.

Zu allererst musst du dich schriftlich beim Anbieter beschweren, entweder per E-Mail oder per Post. Wenn du dich nur über die Hotline beschwert hast, gilt dies nicht. Du schickst du daher am besten eine E-Mail. Nun solltest du eine Antwort abwarten. Rührt sich dein Anbieter einfach für einige Wochen nicht, lehnt er deine Beschwerde ab, speist dich mit leeren Versprechungen oder einer Ausrede ab, wird es Zeit die RTR zu kontaktieren.

2. Online Formular ausfüllen

Fülle das Online Formular der RTR aus. Hier gibst du alle Eckdaten an, die den Streitfall betreffen.

Ganz wichtig: Überleg dir eine angemessene Lösung, die du vorschlägst. Dies darf ruhig auch eine Lösung sein, die du deinem Anbieter bereits in der ersten Beschwerdemail beschrieben hast.

Du hast übrigens ein Jahr Zeit um einen Schlichtungsantrag einzubringen. Wir empfehlen dies aber so rasch wie möglich zu machen. Außerdem solltest du dir die Verfahrensrichtlinien gut durchlesen. Da steht zum Beispiel drinnen, dass du zuvor eine schriftliche Beschwerde an deinen Anbieter geschickt haben musst, bevor du ein Schlichtungsverfahren beantragen kannst, aber auch welche anderen Voraussetzungen es gibt.

3. Vermittlung über die RTR

Nun kontaktiert die Schlichtungsstelle deinen Anbieter und versucht eine Einigung zu finden. Oft gelingt dies mit der Intervention durch die RTR rasch und unkompliziert, denn die meisten Anbieter sind daran interessiert, dass kein offizielles Schlichtungsverfahren daraus wird.

Gibt es keine Einigung, dann prüfen die Experten der RTR den Fall noch einmal ganz genau. Sie präsentieren dir dann je nach Problem einen rechtskonformen Lösungsschlag (also beraten dich, welches Recht dir zusteht) oder teilen dir mit, warum die Beschwerde nicht gerechtfertigt ist. Ein Schlichtungsverfahren bietet dir eine Möglichkeit um zu einer Einigung zu kommen. Zusätzlich besteht trotzdem auch immer noch die Möglichkeit vor Gericht zu gehen.

Wenn du bereits ein Schlichtungsverfahren beantragt hast, kannst du über das Webportal der RTR prüfen, wie es darum steht, und darüber auch weitere Eingaben zu einem Fall machen.

Kontakt zur RTR

Onlineformular der RTR: https://www.rtr.at/de/tk/Webformular

Email der RTR: poststreitschlichtung@rtr.at

Adresse: RTR-GmbH, Poststreitschlichtungsstelle, 1060 Wien, Mariahilfer Straße 77-79,

Tel: +431580580, Fax: +43 1 58058 9191

Für laufende Verfahren (Webportal der Schlichtungsstelle): https://sts.rtr.at/

( Artikel veröffentlicht: 28.08.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Schlichtungsverfahren bei RTR einleiten

Solltest Du Probleme mit einem Anbieter haben, hilft Dir die Schlichtungsstelle. Sie vertritt deine Anliegen. Für alle Anliegen rund um Rundfunk-, Telekommunikation und Postmarkt ist die RTR zuständig. Für Gas und Strom die E-Control.


RTR steht für die österreichische Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH. Die Aufgaben der RTR teilen sich in zwei Fachbereiche: Der Fachbereich Medien ist für Regulation des Rundfunks, die Verwaltung des Digitalisierungsfonds und des Fernsehfonds Austria, und die Verteilung von Fördermitteln zuständig. Der Fachbereich Telekommunikation und Post ist für die Regulation von Post und Telekommunikation, elektrische Signaturen und als Schlichtungsstelle verantwortlich. Zusätzlich dazu führt die RTR auch eine Liste der in Österreich zugelassenen Zertifizierungsdienste.


Wer sich ungerecht durch seinen Anbieter behandelt fühlt, kann die Schlichtungsstelle der RTR nutzen um dies zu klären. Idealerweise führt das kostenlose Schlichtungsverfahren zu einer Einigung – der Streitbeilegung.

Nach der ersten schriftlichen Beschwerde an den Anbieter hat man ein Jahr Zeit um einen Schlichtungsantrag einzubringen. Die RTR prüft, ob die Beschwerde berechtigt ist und versucht im ersten Schritt immer eine außergerichtliche Einigung zwischen dem Anbieter und Dir. Idealerweise findet ihr eine gute Lösung ohne vor Gericht zu ziehen – meist ist die Streitbeilegung nämlich nicht nur die schnellere, sondern auch die erfolgversprechendere Variante.


Bei Problemen mit Deinem Anbieter kannst Du Dich an dir RTR wenden. Diese ist eine staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Sie ist durch das Postmarktgesetz und das Alternative-Streitbeilegung-Gesetz dazu berechtigt ein Schlichtungsverfahren durchzuführen.


Ein Schlichtungsverfahren durch die RTR ist kostenfrei.


Bei Konflikten, wie zum Beispiel mit einem Telefonanbieter, einem Kabelfernsehnetz oder einem Paketversand kann die RTR zur Hilfe gerufen werden. In einem Schlichtungsverfahren schlägt sie Lösungen vor, zu denen beide Konfliktparteien zustimmen können um den Konflikt zu beenden. Ein Schlichtungsverfahren ist immer kostenlos. Zusätzlich besteht trotzdem auch immer noch die Möglichkeit vor Gericht zu gehen. Mehr dazu in unserem Ratgeber Schlichtungsverfahren.


Ja, denn die meisten Anbieter sind an einer Lösung interessiert, unter anderem weil die Anzahl der Schlichtungsverfahren jährlich veröffentlicht wird. Sticht ein Anbieter gegen die anderen durch eine besonders hohe Zahl heraus, könnte dies von den Medien öffentlich sehr negativ dargestellt werden. Daher sind die Anbieter oft eher an einer Streitbeilegung interessiert. Die RTR verhilft Dir daher am besten zu Deinem Recht.