Vertragsverlängerung

Eine Vertragsverlängerung wird dir von deinem Anbieter meist kurz vor Ende deines laufenden Vertrages angeboten. Nicht immer ist dies ein gutes Angebot.

Dabei wird dir häufig ein Rabatt auf die Grundgebühr gegeben und manchmal auch einige Freiminuten geschenkt. Oder aber du bekommst ein Handy. Dafür musst du dich meist erneut für 24 Monate binden. Im ersten Moment klingt das nach einem guten Angebot, aber in Wirklichkeit macht oft nur dein Anbieter ein gutes Geschäft dabei.

Selbst bei einem Vertrag mit Bindung ist diese üblicherweise nach 24 Monaten ausgelaufen – dann ist es möglich zu wechseln. Wer schlau ist, vergleicht dann mit wenigen Klicks die besten Tarife und wechselt zum günstigsten.

Andere bleiben beim alten Vertrag einfach kleben. Das ist vielleicht einfach, aber meist teuer. Vor allem wenn du zum alten Vertrag ein Handy „gratis“ bekommen hast. Denn dann zahlst du weiterhin eine erhöhte Grundgebühr, obwohl dein Handy längst abbezahlt ist. (Gratis ist es nämlich nicht wirklich, der Preis ist in deiner Grundgebühr inkludiert.)

Mehr dazu in unserem Ratgeber Vertragsverlängerung für Handys.

Lohnender Wechsel

Ein Tarifwechsel ist meistens die finanziell klügere Wahl. Doch selbst wenn man den aktuellen Tarif behalten möchte, ist eine aktive Vertragsverlängerung sinnvoll, locken doch die meisten Anbieter dann mit Flatrates oder Angeboten. Generell lohnt es sich aber gerade dann den unabhängigen Tarifvergleich von tarife.at zu machen, damit man ganz beruhigt sein kann, dass man wirklich den besten Tarif ergattert hat.

Mindestbindung und Kündigungsfrist

Die Mindestbindung ist nicht zu verwechseln mit der Kündigungsfrist. Während die Bindungsfrist angibt, ab wann du frühestens kündigen darfst, gibt die Kündigungsfrist an, wie lange du den Vertrag nach einer Kündigung aufrecht erhalten musst.

Das heißt vereinfacht: Die Bindungsfrist sagt dir, bis wann du deinen Vertrag laufen lassen musst. Häufig sind es 12 oder 24 Monate nachdem du den Vertrag abgeschlossen hast. Die Kündigungsfrist sagt dir, wie lange du noch zahlen musst, wenn du bereits gekündigt hast.

In Österreich darf die Kündigungsfrist bei einem Handyvertrag maximal einen Monat lang dauern. Üblicherweise wird die Kündigung am letzten Tag des Monats gültig.

( Artikel veröffentlicht: 09.03.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Vertragsverlängerung

Ja, aber Dein Anbieter wird dir für die Dauer der Bindung die Kosten trotzdem in Rechnung stellen. Wir empfehlen daher erst nach Ablauf der Bindungsfrist zu kündigen. Eine Ausnahme dazu stellt die Außerordentliche Kündigung dar: Diese greift aber nur, wenn Dein Anbieter Deinen Vertrag zu Deinen Ungunsten abändert. Nur dann darfst Du sofort kündigen.


Die Bindungsfrist zählt die Monate, die Dein Vertrag mindestens dauern muss – Du bist für diese Dauer an Deinen Anbieter gebunden. Vorher darfst Du nicht kündigen. Die Kündigungsfrist ist die Dauer, die Du zwischen Deiner Kündigung und dem tatsächlichen Vertragsende abwarten musst.


Bei Handyverträgen üblicherweise nicht, aber Du solltest das genau in den AGB prüfen. Auch manche Fernseh- und Internettarife können sich automatisch um eine gewisse Anzahl Monate verlängern, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt werden.


Nein, denn die meisten alten Verträge inkludieren weniger Datenvolumen oder Gesprächseinheiten. Im Vergleich zeigt sich fast immer, dass sich ein Wechsel lohnt.


Wie die Kündigungsfrist gerechnet wird, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Meist wird sie folgendermaßen gerechnet:

Nehmen wir an die Kündigungsfrist dauert einen Monat und tritt per Monatsletztem in Kraft. Das bedeutet, wenn Du Deine Kündigung am 14. Juli absendest, würde sie per 31. August in Kraft treten. Das heißt sie gilt per Monatsletztem, das wäre hier der 31. Juli, auch wenn Du sie schon Mitte des Monats losschickst. Danach beginnt die Kündigungsfrist von einem Monat zu laufen, also musst Du noch den August zahlen, dann aber endet Dein Vertrag.

Seltener ist allerdings von Verrechnungsmonaten die Rede. Wenn Dein Verrechnungsmonat mit 16. Juli endet, dann beginnt erst ab dann die Kündigungsfrist zu laufen. Verrechnungsmonate sind zudem nicht deckungsgleich mit den Kalendermonaten, meist sind sie 28 bis 30 Tage lang.

Wenn Du in dem Fall der Zählung von Verrechnungsmonaten (zu 28 Tagen) die Kündigung mit dem 14. Juli abgesandt hast, würde die Frist bereits am 16. Juli zu laufen beginnen. Daher würde die Kündigung mit 15. August in Kraft treten.