Vertragsverlängerung für Handys

Vertragsverlängerung für Handys

Sobald deine Mindestbindung für deinen Handyvertrag ausläuft, bekommst du von deinem Anbieter meist ein Angebot für eine Vertragsverlängerung. Zahlt es sich wirklich aus dies anzunehmen? Wir durchleuchten die Angebote nach Kostenfallen und Sparpotential. 💸

Wir erklären dir kurz den Unterschied zwischen Mindestbindung und Kündigungsfrist, wie Vertragsverlängerungen funktionieren und auch, was du bei einem Preisvergleich alles beachten musst. So kommst du zum besten Tarif für dich.

Mindestbindung und Kündigungsfrist 📆

Bringen wir zuerst ein wenig Licht in die Rechtsbegriffe in deinem Vertrag. Besonders die Mindestbindung und die Kündigungsfrist sorgen hier gerne für Verwirrung. Denn bevor deine Mindestbindung abgelaufen ist, kannst du deinen Vertrag leider nicht beenden.

Die Mindestbindung, Vertragsbindung oder Bindungsfrist gibt vor, wie lange du den Vertrag mit deinem Anbieter mindestens aufrecht erhalten musst. Bei Handyverträgen mit Smartphone sind 24 Monate üblich, bei Wertkarten und SIM only Verträgen gibt es hingegen meist keine vertragliche Bindung. Das bedeutet, innerhalb dieser vorgegebenen Frist darfst du nicht kündigen. Denn selbst wenn du kündigst, stellt dir dein Anbieter die Gesamtkosten für die Dauer der Bindung in Rechnung.

Die Kündigungsfrist ist die Zeit, die du den Vertrag noch aufrecht erhalten musst, nachdem du die Kündigung übermittelt hast. Deine Kündigung wird also nicht sofort gültig, sondern erst nach einiger Zeit. Üblich ist etwa die Regelung: “Ein Monat zum Monatsletzten”. Das bedeutet, dass du zum Ende des nächsten Monats gekündigt wirst. Als Beispiel: Du übermittelst die Kündigung am 10. November. Deine Kündigung wird damit erst am Ende des Folgemonats, also am 31.12, gültig!

Einfach zusammengefasst: Die Bindungsfrist sagt dir, bis wann du deinen Vertrag laufen lassen musst. Meistens sind es 24 Monate nachdem du den Handyvertrag abgeschlossen hast. Die Kündigungsfrist sagt dir, wie lange du noch zahlen musst, wenn du bereits gekündigt hast.

Wird schon passen? Eher nein. 😕

Viele Leute, gerade ältere Menschen, halten einen Anbieterwechsel für umständlich. Dabei geht das mittlerweile kinderleicht mit wenigen Klicks. Mehr dazu erfährst du in unserem Ratgeber Handytarif wechseln.

So bleiben viele in ihrem alten Vertrag hängen. Was dabei nicht bedacht wird: Das Handy, das man erhalten hat, wird über die Grundgebühr abbezahlt. Nach den 24 Monaten zahlt man daher für ein Handy, das man bereits bezahlt hat. Denn der Vertrag und die erhöhte Grundgebühr laufen trotzdem immer weiter. 😨

Im ersten Moment wirkt so ein Folgeangebot darum immer recht gut. Meist werden dir ein paar Euro von der Grundgebühr erlassen. Manchmal gibt es sogar ein paar Inklusiveinheiten obendrauf. Einfach nehmen und wird schon passen ist eine bequeme, aber in den meisten Fällen nicht die günstigste Lösung. In Wirklichkeit zahlt man damit oft gehörig drauf. Statt dessen solltest du lieber prüfen, ob dieses Angebot wirklich so gut ist, wie es scheint, bevor du auf Annehmen klickst.

Darum prüfe, wer sich bindet 💡

Idealerweise vergleichst du hier auf tarife.at wieviel andere gleichwertige Tarife kosten. Bedenke auch, ob der Folgetarif oder die Vergleichstarife eine Mindestbindung haben.

Auch solltest du bedenken, ob eine jährliche Servicepauschale oder andere (versteckte) Kosten auflauern. Denn die sind bei uns im Vergleich mit drin und läppern sich oft ganz schön. Oft wird dir auch ein neues Handy angeboten. Auch dieses kannst du in unserem Handyvergleich genau prüfen.

Häufig sind die angebotenen Treue-Tarife nicht ganz so gut, wie sie auf den ersten Blick scheinen. Meist bekommen Neukunden sogar bessere Angebote. Oft zahlen sie sich eher für den Anbieter als für dich aus. 😠

Falls der Tarif trotzdem günstiger oder gleich gut ist, dann hol ihn dir. Wenn nicht, kündige deinen alten, teuren Vertrag und hol dir über uns deinen neuen, günstigeren Tarif. So kannst du nur gewinnen! 🎉

( Artikel veröffentlicht: 11.12.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Vertragsverlängerung für Handys

Die Bindungsfrist zählt die Monate, die Dein Vertrag mindestens dauern muss – Du bist für diese Dauer an Deinen Anbieter gebunden. Vorher darfst Du nicht kündigen. Die Kündigungsfrist ist die Dauer, die Du zwischen Deiner Kündigung und dem tatsächlichen Vertragsende abwarten musst.


Nein, leider geht das nicht. Du kannst zwar kündigen, aber der Anbieter wird dir wohl die Restzeit trotzdem in Rechnung stellen. Die jeweiligen Bestimmungen Deines Anbieters liest Du in den AGB und Entgeltbestimmungen.


Nein, denn die meisten alten Verträge inkludieren weniger Datenvolumen oder Gesprächseinheiten. Im Vergleich zeigt sich fast immer, dass sich ein Wechsel lohnt.


Üblicherweise bist Du bei Handytarifen 24 Monate lang gebunden. Es gibt aber auch Tarife ohne Bindung.


Wie die Kündigungsfrist gerechnet wird, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Meist wird sie folgendermaßen gerechnet:

Nehmen wir an die Kündigungsfrist dauert einen Monat und tritt per Monatsletztem in Kraft. Das bedeutet, wenn Du Deine Kündigung am 14. Juli absendest, würde sie per 31. August in Kraft treten. Das heißt sie gilt per Monatsletztem, das wäre hier der 31. Juli, auch wenn Du sie schon Mitte des Monats losschickst. Danach beginnt die Kündigungsfrist von einem Monat zu laufen, also musst Du noch den August zahlen, dann aber endet Dein Vertrag.

Seltener ist allerdings von Verrechnungsmonaten die Rede. Wenn Dein Verrechnungsmonat mit 16. Juli endet, dann beginnt erst ab dann die Kündigungsfrist zu laufen. Verrechnungsmonate sind zudem nicht deckungsgleich mit den Kalendermonaten, meist sind sie 28 bis 30 Tage lang.

Wenn Du in dem Fall der Zählung von Verrechnungsmonaten (zu 28 Tagen) die Kündigung mit dem 14. Juli abgesandt hast, würde die Frist bereits am 16. Juli zu laufen beginnen. Daher würde die Kündigung mit 15. August in Kraft treten.