Die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen ist keine Hexerei. Mittels NÜVI-Antrag kannst du sie ganz einfach portieren lassen.
Die alte Nummer, die man endlich auswendig kann und die jeder im Bekanntenkreis hat, möchte niemand hergeben. Um deine Rufnummer behalten zu können, auch wenn du zu einem neuen Anbieter wechselst, musst du dir von deinem alten Anbieter eine Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information, NÜVi) ausstellen lassen. Den NÜVI-Antrag kannst du hier auf unserer Seite rechtsgültig erstellen.
NÜV Recht auf deine Rufnummer
Die NÜVI ist für 90 Tage ab Ausstellung gültig, im Falle einer Kündigung für 14 Tage. Innerhalb dieser Zeit muss die Rufnummernübernahme gestartet werden. Mehr zu deinen Rechten bei der Rufnummermitnahme gibt es in unserem Ratgeber NÜV 2012 - Rechte bei Rufnummermitnahme.
Egal ob du deinen alten Vertrag schon gekündigt hast oder noch nicht, du hast das Recht deine Rufnummer zu einem neuen Vertrag mitzunehmen. Dafür benötigst du die NÜVI. Achtung, ein NÜVI-Antrag ersetzt nicht die Kündigung. Wenn du nicht kündigst, aber den NÜVI-Antrag stellst, wird dir dein alter Anbieter, nachdem deine Nummer portiert wurde, eine neue Telefonnummer für deinen alten Vertrag zuteilen.
Auch für eine Wertkartenhandynummer benötigst du keine Kündigung, sondern nur eine NÜVI.
Kosten für Rufnummerportierung
Dein Anbieter darf dir seit November 2021 keine Gebühren für die Portierung verrechnen. Normalerweise dauert es ein paar Tage, bis die alte Rufnummer portiert ist.
Fremde Nummer übernehmen
Du benutzt die Handynummer einer anderen Person, wie etwa deiner Eltern, und möchtest die Nummer weiter nutzen? In diesem Fall benötigst du eine Vollmacht zur Rufnummernübertragung. Mehr Infos findest du in unserem Ratgeber Rufnummer übernehmen: Vollmacht Rufnummerübertragung.
Weiterführende Links
- NÜVI-Antrag erstellen
- Einfach rechtsgültige Kündigung erstellen
- Ratgeber Handynummer behalten in 2 einfachen Schritten
- Ratgeber NÜV 2012 - Rechte bei Rufnummermitnahme
- Ratgeber Rufnummer übernehmen: Vollmacht Rufnummerübertragung
( Zuletzt aktualisiert: 29.04.2022. Ursprünglich veröffentlicht: 04.03.2020 )