Die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen ist keine Hexerei und stets kostenlos. Mittels NÜVI-Antrag kannst Du sie ganz einfach portieren lassen.
Den NÜVI-Antrag kannst Du hier auf unserer Seite rechtsgültig erstellen. Schick das Formular bitte unbedingt an Deinen alten Anbieter, wir können die NÜVI selbst nicht ausstellen.
Die alte Nummer, die man endlich auswendig kann und die jeder im Bekanntenkreis hat, möchten nur die wenigsten hergeben. Wenn Du Deine Rufnummer behalten möchtest, wenn Du zu einem neuen Anbieter wechselst, kannst Du diese zu Deinem neuen Anbieter portieren lassen. Dazu benötigst Du von Deinem alten Anbieter eine Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information, NÜVi).
NÜV Recht auf Deine Rufnummer
Die NÜVI ist für 90 Tage ab Ausstellung gültig, im Falle einer Kündigung für 14 Tage. Innerhalb dieser Zeit muss die Rufnummernübernahme gestartet werden. Mehr zu Deinen Rechten bei der Rufnummermitnahme gibt es in unserem Ratgeber NÜV 2022 - Rechte bei Rufnummermitnahme.
Egal ob Du Deinen alten Vertrag bereits gekündigt hast oder noch nicht, Du hast das Recht Deine Rufnummer zu einem neuen Vertrag mitzunehmen. Dafür benötigst Du die NÜVI. Diese muss Dir Dein Anbieter ausstellen!
Kosten für Rufnummerportierung
Dein Anbieter darf Dir seit November 2021 keine Gebühren für die Portierung verrechnen. Normalerweise dauert es ein paar Tage, bis die alte Rufnummer portiert ist.
Fremde Nummer übernehmen
Du benutzt die Handynummer einer anderen Person, wie etwa Deiner Eltern, und möchtest die Nummer weiter nutzen? In diesem Fall benötigst Du eine Vollmacht zur Rufnummernübertragung. Mehr Infos findest Du in unserem Ratgeber Rufnummer übernehmen: Vollmacht Rufnummerübertragung.
Weiterführende Links
- NÜVI-Antrag erstellen
- Ratgeber Handynummer behalten in 2 einfachen Schritten
- NÜV 2022 - Rechte bei Rufnummermitnahme
- Ratgeber Rufnummer übernehmen: Vollmacht Rufnummerübertragung
( Zuletzt aktualisiert: 11.09.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 04.03.2020 )