Die alte Nummer, die man endlich auswendig kann und die jeder im Bekanntenkreis hat, möchte niemand hergeben. Um deine Rufnummer behalten zu können, auch wenn du zu einem neuen Anbieter wechselst, musst du dir von deinem alten Anbieter eine Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information, NÜVi) ausstellen lassen. Dies kannst du auf unserer Seite gleich mit dem Kündigungsschreiben gemeinsam erstellen. Praktisch, nicht wahr?
Dein Anbieter verrechnet dir für die Ausstellung 1 Euro, zusätzliche Gebühren für den Nummerntransfer können auch anfallen. Die Kosten für die Rufnummernmitnahme dürfen aber 10 Euro nicht überschreiten. Oftmals schenkt dir dein neuer Anbieter aber diese Kosten.
Normalerweise dauert es ein paar Tage, bis die alte Rufnummer portiert ist.