Rufnummernmitnahme

Die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen ist keine Hexerei und stets kostenlos. Mittels NÜVI-Antrag kannst Du sie ganz einfach portieren lassen.

Den NÜVI-Antrag kannst Du hier auf unserer Seite rechtsgültig erstellen. Schick das Formular bitte unbedingt an Deinen alten Anbieter, wir können die NÜVI selbst nicht ausstellen.

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Die alte Nummer, die man endlich auswendig kann und die jeder im Bekanntenkreis hat, möchten nur die wenigsten hergeben. Wenn Du Deine Rufnummer behalten möchtest, wenn Du zu einem neuen Anbieter wechselst, kannst Du diese zu Deinem neuen Anbieter portieren lassen. Dazu benötigst Du von Deinem alten Anbieter eine Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information, NÜVi).

Achtung, seit Mai 2022 ist der NÜVI-Antrag und die Kündigung gleich in einem. Möchtest Du Deinen alten Vertrag behalten, jedoch Deine Nummer zu einem neuen Vertrag mitnehmen, musst Du dies extra angeben.

NÜV Recht auf Deine Rufnummer

Die NÜVI ist für 90 Tage ab Ausstellung gültig, im Falle einer Kündigung für 14 Tage. Innerhalb dieser Zeit muss die Rufnummernübernahme gestartet werden. Mehr zu Deinen Rechten bei der Rufnummermitnahme gibt es in unserem Ratgeber NÜV 2022 - Rechte bei Rufnummermitnahme.

Egal ob Du Deinen alten Vertrag bereits gekündigt hast oder noch nicht, Du hast das Recht Deine Rufnummer zu einem neuen Vertrag mitzunehmen. Dafür benötigst Du die NÜVI. Diese muss Dir Dein Anbieter ausstellen!

Kosten für Rufnummerportierung

Dein Anbieter darf Dir seit November 2021 keine Gebühren für die Portierung verrechnen. Normalerweise dauert es ein paar Tage, bis die alte Rufnummer portiert ist.

Du möchtest genau wissen, wie man die Rufnummer behalten und den Anbieter wechseln kann? In unserem Ratgeber Handynummer behalten in 2 einfachen Schritten erfährst Du wie es geht.

Fremde Nummer übernehmen

Du benutzt die Handynummer einer anderen Person, wie etwa Deiner Eltern, und möchtest die Nummer weiter nutzen? In diesem Fall benötigst Du eine Vollmacht zur Rufnummernübertragung. Mehr Infos findest Du in unserem Ratgeber Rufnummer übernehmen: Vollmacht Rufnummerübertragung.

( Zuletzt aktualisiert: 11.09.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 04.03.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Rufnummernmitnahme

Normalerweise dauert es ein paar Tage, bis die alte Rufnummer portiert ist.


Ja, du benötigst nur eine sogenannte NÜVI, die Nummernübertragungsinformation deines Anbieters. Hier kannst du die NÜVI beantragen.


Egal ob Du Deinen alten Vertrag schon gekündigt hast oder noch nicht, Du hast das Recht Deine Rufnummer zu einem neuen Vertrag mitzunehmen. Dafür benötigst Du die NÜVI.


NÜVI steht für Nummernübertragungsverordnungsinformation. Wenn Du den Antrag darauf stellst, kann Dein neuer Anbieter Deine alte Rufnummer auf den neuen Vertrag portieren.


Nein, du kannst deine alte Rufnummer einfach auf deinen neuen Vertrag transferieren. Dafür benötigst du nur die NÜVI von deinem alten Anbieter.


Rufnummern sind Ziffernfolgen, die es ermöglichen, dass Du bei einem bestimmten Teilnehmer anrufen kannst. In Österreich bestehen sie aus der Landeskennzahl +43, der Vorwahl und einer individuellen Anschlussnummer. Das können sowohl geografische Rufnummern mit Ortsvorwahl, Mobilrufnummern oder Dienstrufnummern sein.


Wenn du eine Portierung deiner Rufnummer beantragst, kündigst du damit nun automatisch deinen Vertrag. Möchtest du deinen alten Vertrag behalten, musst du dies ausdrücklich verlangen. Deinem alten Vertrag wird dann eine neue Nummer zugeteilt.


Nein, seit 1. Mai 2022 darf die Rufnummernmitnahme keine Kosten mehr verursachen.


Das Portierentgelt oder Portierungsentgelt wurde für die Rufnummernübertragung eingehoben, also dafür wenn du deine Rufnummer von einem Anbieter zu einem anderen mitnimmst. Vor dem 1. November 2021 durfte eine Rufnummernübertragung bis zu 10 Euro kosten, mit dem neuen Gesetz (§ 120 TKG 2021) dürfen aber keine Gebühren für die Portierung verlangt werden.

Möchtest du mehr zum Thema Rufnummernportierung erfahren, dann schau doch in unseren Ratgeber Handynummer behalten.