Rufnummernmitnahme

Die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen ist keine Hexerei. Mittels NÜVI-Antrag kannst du sie ganz einfach portieren lassen.

Die alte Nummer, die man endlich auswendig kann und die jeder im Bekanntenkreis hat, möchte niemand hergeben. Um deine Rufnummer behalten zu können, auch wenn du zu einem neuen Anbieter wechselst, musst du dir von deinem alten Anbieter eine Nummernübertragungsinformation (NÜV-Information, NÜVi) ausstellen lassen. Den NÜVI-Antrag kannst du hier auf unserer Seite rechtsgültig erstellen.

Achtung, seit Mai 2022 ist der NÜVI-Antrag und die Kündigung gleich in einem. Möchtest du deinen alten Vertrag behalten, jedoch deine Nummer zu einem neuen Vertrag mitnehmen, musst du dies extra angeben.

NÜV Recht auf deine Rufnummer

Die NÜVI ist für 90 Tage ab Ausstellung gültig, im Falle einer Kündigung für 14 Tage. Innerhalb dieser Zeit muss die Rufnummernübernahme gestartet werden. Mehr zu deinen Rechten bei der Rufnummermitnahme gibt es in unserem Ratgeber NÜV 2012 - Rechte bei Rufnummermitnahme.

Egal ob du deinen alten Vertrag schon gekündigt hast oder noch nicht, du hast das Recht deine Rufnummer zu einem neuen Vertrag mitzunehmen. Dafür benötigst du die NÜVI. Achtung, ein NÜVI-Antrag ersetzt nicht die Kündigung. Wenn du nicht kündigst, aber den NÜVI-Antrag stellst, wird dir dein alter Anbieter, nachdem deine Nummer portiert wurde, eine neue Telefonnummer für deinen alten Vertrag zuteilen.

Auch für eine Wertkartenhandynummer benötigst du keine Kündigung, sondern nur eine NÜVI.

Kosten für Rufnummerportierung

Dein Anbieter darf dir seit November 2021 keine Gebühren für die Portierung verrechnen. Normalerweise dauert es ein paar Tage, bis die alte Rufnummer portiert ist.

Du möchtest genau wissen, wie man die Rufnummer behalten und den Anbieter wechseln kann? In unserem Ratgeber Handynummer behalten in 2 einfachen Schritten erfährst du wie es geht.

Fremde Nummer übernehmen

Du benutzt die Handynummer einer anderen Person, wie etwa deiner Eltern, und möchtest die Nummer weiter nutzen? In diesem Fall benötigst du eine Vollmacht zur Rufnummernübertragung. Mehr Infos findest du in unserem Ratgeber Rufnummer übernehmen: Vollmacht Rufnummerübertragung.

( Zuletzt aktualisiert: 29.04.2022. Ursprünglich veröffentlicht: 04.03.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.