Wer seine Rufnummer zu einem neuen Vertrag mitnehmen will, zahlt ab nun kein Übertragungsentgelt mehr. Die Portierung deiner Rufnummer zu einem anderen Anbieter ist gratis.
Vor dem 1. November 2021 durfte eine Rufnummernübertragung bis zu 10 Euro kosten, mit dem neuen Gesetz (§ 120 TKG 2021) dürfen aber keine Gebühren für die Portierung verlangt werden. Du kannst deine Rufnummer also gratis zu jedem Anbieter mitnehmen.
Mit der Änderung des neuen Telekommunikationsgesetzes wurden EU-Richtlinien EECC (European Electronic Communications Code) endlich umgesetzt. Die wichtigsten Änderungen für dich als Kunden findest du in unserem Ratgeber Telekommunikationsgesetz 2021 (TKG 2021) - Deine Rechte bei Handy und Internet.
Portierung und Kündigung ab Mai
Wenn du eine Portierung deiner Rufnummer beantragst, kündigst du bald automatisch deinen Vertrag. Möchtest du deinen alten Vertrag behalten, musst du dies ausdrücklich verlangen. Deinem alten Vertrag wird dann eine neue Nummer zugeteilt.