Rufnummer übernehmen: Vollmacht Rufnummerübertragung

Rufnummer übernehmen: Vollmacht Rufnummerübertragung

War das Handy ewig auf deine Mama angemeldet, aber du möchtest die Nummer weiter nutzen? Den Vertrag willst du aber nicht behalten? In solchen Fällen benötigst du eine Vollmacht zur Rufnummenübertragung.

Willst du deine eigene Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen? Dann schau doch in unseren Ratgeber Handynummer behalten in 2 einfachen Schritten.

Du möchtest die Rufnummer übernehmen, weil der Vertrag vielleicht auf deine Eltern oder einen Freund gelautet hat? Dafür benötigst du eine Vollmacht der Person, der die Rufnummer gehört. „Gehört“ meint in diesem Fall, dass der Vertrag auf die Person lautet. Dabei ist es egal, wer die Nummer im echten Leben verwendet.

1. NÜVI holen

Zu allererst benötigst du eine sogenannte NÜVI, die Nummernübertragungsinformation. Den Antrag dafür kannst du hier mit unserem Antragsgenerator einfach erstellen. Dafür brauchst du nur wenige Klicks.

Dafür müssen die Daten vom Vertragsinhaber genannt werden und der Antrag auch von diesem unterschrieben. Danach schickt der Rufnummerninhaber den Antrag an den alten Anbieter. Bei manchen kannst du das Formular per Mail schicken, andere nehmen es nur per Post an. Bitte schicke das Schreiben nicht an uns, wir dürfen es aus Datenschutzgründen nicht weiterleiten.

Zurück bekommst du nun eine Bestätigung, die NÜVI.

Kosten für NÜVI

Für die Rufnummernübertragung darf dein Anbieter kein Entgelt verlangen.

2. NÜVI ergänzen

Auf dieses NÜVI-Schreiben ergänzt du formlos, dass die Nummer jemand anderem bereitgestellt wird. Du kannst dieses Schreiben natürlich auch als zusätzliches Blatt beilegen.

Es sollte unbedingt folgende Punkte beinhalten:

  • Name und Adresse des ursprünglichen Rufnummerninhabers
  • Name und Adresse des zukünftigen Rufnummerninhabers
  • betreffende Rufnummer, die portiert wird
  • Unterschriften von beiden Parteien
So könnte diese Vollmacht aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich, Max Mustermann, wohnhaft am Musterweg 1 in 1000 Musterstadt, geboren am 24.12.1960; möchte meine Rufnummer 0664 1234567 an Martha Musterfrau, wohnhaft in Musterstraße 1 in 2000 Musterort, geboren am 31.12.1980, übertragen, und gestatte ausdrücklich, meine Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter portieren zu lassen.

Danach schickst du die NÜVI mitsamt der geschriebenen Vollmacht an deinen neuen Anbieter. Hier kannst du die NÜVI häufig gleich hochladen, wenn du einen neuen Vertrag abschließt. Auch hier gilt: Bitte schicke das Schreiben nicht an uns, wir dürfen es nicht weitergeben.

Die NÜVI mit automatischer Kündigung ist einen Monat gültig. (Das ist der Normalfall, denn die NÜVI leitet nun auch immer die Kündigung ein.) Hast du explizit auf die Kündigung verzichtet, gilt die NÜVI für 90 Tage. Innerhalb dieser Zeit muss die Portierung gestartet werden.

Was passiert mit dem alten Vertrag?

Der alte Vertrag wird Seit Mai 2022 mit dem NÜV-Antrag automatisch gekündigt. Er kann aber auf deinen Wunsch bestehen bleiben, doch dann bekommt er eine neue Nummer zugeteilt, sobald die Portierung abgeschlossen ist. Dies dauert meist ein paar Tage. Danach ist der alte Vertrag nur noch unter einer neuen Nummer erreichbar, und dein neuer Vertrag nur noch unter der alten Nummer. Diese werden allerdings nicht einfach getauscht. Der alte Anbieter vergibt die neue Nummer zufällig.

Wenn du nicht nur die Rufnummer, sondern auch den Vertrag übernehmen möchtest, schau doch in unseren Ratgeber Vertrag weitergeben: Wie funktioniert eine Vertragsübernahme?.

( Artikel veröffentlicht: 25.06.2021 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.