Vertrag weitergeben: Wie funktioniert eine Vertragsübernahme?

Vertrag weitergeben: Wie funktioniert eine Vertragsübernahme?

Du möchtest die Rufnummer und den Vertrag einer anderen Person übernehmen? Oder willst du die Nummer eines verstorbenen Verwandten weiternutzen? Wir zeigen, wie’s geht.

Rufnummer von lebender Person übernehmen

Dazu gibt es bei vielen Anbietern meist ein eigenes Übertragungsformular:

Dieses Formular musst du an deinen Anbieter per Mail oder per Post senden. Schicke es bitte nicht an uns, wir dürfen es aus Datenschutzgründen nicht weitersenden.

Nicht immer ist ein Formular nötig. Manchen Anbietern reicht auch eine unbürokratische, unterschriebene Vollmacht, die die wichtigsten Daten beinhaltet:

  • Name und Adresse des ursprünglichen Vertragsinhabers
  • Name und Adresse des zukünftigen Vertragsinhabers
  • betreffende Rufnummer

Du solltest dich in diesem Fall aber unbedingt vorher mit deinem Anbieter in Kontakt setzen, denn nicht bei allen Anbietern ist dies möglich. Wichtig ist aber, dass das Formular von beiden Personen unterschrieben wird.

So könnte diese Vollmacht aussehen:

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich, Max Mustermann, wohnhaft am Musterweg 1 in 1000 Musterstadt, möchte Vertrag und Rufnummer 01234567 an Martha Musterfrau, wohnhaft in Musterstraße 1 in 2000 Musterort zu den bisherigen Konditionen und Bedingungen übertragen.

In diesem Fall übernimmst du den Vertrag zu den bisherigen Konditionen und Bedingungen. Häufig fällt dafür eine bestimmte Gebühr an, bei manchen Anbietern ist es jedoch kostenlos. Die Höhe dieser Kosten entnimmst du den Entgeltbestimmungen oder den AGB.

Sowie der Anbieter bestätigt, dass du den Vertrag übernommen hast, kannst du ihn entweder weiter behalten oder aber auch kündigen und die Nummer mitnehmen.

Rufnummer von verstorbener Person übernehmen

Wenn du die Nummer und den Vertrag einer verstorbenen Person übernehmen möchtest, musst du verfügungsberechtigter Erbe sein. In diesem Fall musst du ein Schreiben mit einer Kopie der Sterbeurkunde an deinen Anbieter senden. Achte darauf, dass du bei den Schreiben zusätzlich auch deine Kontaktdaten angibst, damit du eine Bestätigung über die Vertragsübernahme erhalten kannst.

Unterschreibe dabei immer in deinem Namen (unterschreibe also nicht als der Verstorbene!) und füge deine Beziehung zum Verstorbenen ein, also etwa: Martha Musterfrau (Tochter) oder Max Mustermann (Verfügungsberechtigter Erbe).

Nicht bei allen Anbietern kannst du den Vertrag und die Rufnummer einer verstorbenen Person übernehmen. Alle Kontaktadressen, wie du dieses Schreiben aufsetzt und weitere Infos findest du in unserem Ratgeber Kündigung im Todesfall für Handy, Fernsehen und Internet.

( Artikel veröffentlicht: 17.06.2021 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Vertrag weitergeben: Wie funktioniert eine Vertragsübernahme?

Aber ja, natürlich. Wenn Du beim gleichen Anbieter bleibst stellt er nur Deinen Tarif um. Auch wenn Du den Anbieter wechselst stellt das kein Problem dar. Du brauchst mit der Kündigung nur den NÜVI-Antrag stellen, dann wird Deine alte Rufnummer zu Deinem neuen Vertrag portiert. Keine Sorge, in unserem [Kündigungsformular]/kuendigen) ist an alles gedacht.


Ein naher Verwandter ist gestorben und Du musst die Verlassenschaft regeln? Wir möchten Dir unser aufrichtiges Beileid aussprechen und stehen Dir mit Rat zur Seite.

Zuallererst solltest Du herausfinden, bei welchen Anbietern der Verstorbene Verträge hatte. Dies ist manchmal gar nicht so einfach, denn an der Vorwahl des Handys lässt sich zum Beispiel nicht automatisch prüfen, bei welchem Anbieter man ist.

In den meisten Fällen bewahren Menschen alle solche Verträge in einer Mappe oder einem Ordner auf. Je nach Person sind Angaben auch am Computer, in den Emails, der Cloud oder im persönlichen Telefonbuch zu finden.


Ja, Du kannst die Rufnummer einer anderen Person übernehmen. Dafür benötigst Du eine Vollmacht der Person, der die Rufnummer gehört. Gehört meint in diesem Fall, dass der Vertrag auf die Person lautet. Dabei ist es egal, wer die Nummer im echten Leben verwendet.


Ja, das ist bei den meisten Anbietern möglich. Wenn du die Nummer und den Vertrag einer verstorbenen Person übernehmen möchtest, musst du verfügungsberechtigter Erbe sein. In diesem Fall musst du ein Schreiben mit einer Kopie der Sterbeurkunde an deinen Anbieter senden. Achte darauf, dass du bei den Schreiben zusätzlich auch deine Kontaktdaten angibst, damit du eine Bestätigung über die Kündigung erhalten kannst.

Unterschreibe dieses Formular in deinem Namen (unterschreibe also nicht als der Verstorbene!) und füge deine Beziehung zum Verstorbenen ein, also etwa: Petra Musterfrau (Tochter) oder Max Mustermann (Verfügungsberechtigter Erbe).

Nicht bei allen Anbietern kannst du den Vertrag und die Rufnummer einer verstorbenen Person übernehmen.