Du möchtest die Rufnummer und den Vertrag einer anderen Person übernehmen? Oder willst du die Nummer eines verstorbenen Verwandten weiternutzen? Wir zeigen, wie’s geht.
Rufnummer von lebender Person übernehmen
Dazu gibt es bei vielen Anbietern meist ein eigenes Übertragungsformular:
Nicht immer ist ein Formular nötig. Manchen Anbietern reicht auch eine unbürokratische, unterschriebene Vollmacht, die die wichtigsten Daten beinhaltet:
- Name und Adresse des ursprünglichen Vertragsinhabers
- Name und Adresse des zukünftigen Vertragsinhabers
- betreffende Rufnummer
Du solltest dich in diesem Fall aber unbedingt vorher mit deinem Anbieter in Kontakt setzen, denn nicht bei allen Anbietern ist dies möglich. Wichtig ist aber, dass das Formular von beiden Personen unterschrieben wird.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich, Max Mustermann, wohnhaft am Musterweg 1 in 1000 Musterstadt, möchte Vertrag und Rufnummer 01234567 an Martha Musterfrau, wohnhaft in Musterstraße 1 in 2000 Musterort zu den bisherigen Konditionen und Bedingungen übertragen.
In diesem Fall übernimmst du den Vertrag zu den bisherigen Konditionen und Bedingungen. Häufig fällt dafür eine bestimmte Gebühr an, bei manchen Anbietern ist es jedoch kostenlos. Die Höhe dieser Kosten entnimmst du den Entgeltbestimmungen oder den AGB.
Sowie der Anbieter bestätigt, dass du den Vertrag übernommen hast, kannst du ihn entweder weiter behalten oder aber auch kündigen und die Nummer mitnehmen.
Rufnummer von verstorbener Person übernehmen
Wenn du die Nummer und den Vertrag einer verstorbenen Person übernehmen möchtest, musst du verfügungsberechtigter Erbe sein. In diesem Fall musst du ein Schreiben mit einer Kopie der Sterbeurkunde an deinen Anbieter senden. Achte darauf, dass du bei den Schreiben zusätzlich auch deine Kontaktdaten angibst, damit du eine Bestätigung über die Vertragsübernahme erhalten kannst.
Unterschreibe dabei immer in deinem Namen (unterschreibe also nicht als der Verstorbene!) und füge deine Beziehung zum Verstorbenen ein, also etwa: Martha Musterfrau (Tochter) oder Max Mustermann (Verfügungsberechtigter Erbe).
Nicht bei allen Anbietern kannst du den Vertrag und die Rufnummer einer verstorbenen Person übernehmen. Alle Kontaktadressen, wie du dieses Schreiben aufsetzt und weitere Infos findest du in unserem Ratgeber Kündigung im Todesfall für Handy, Fernsehen und Internet.
Weiterführende Links
( Artikel veröffentlicht: 17.06.2021 )