Ein Digitalradio oder digitales Radio ist ein Gerät, das digital übertragene Audioprogramme empfangen kann.
Ähnlich wie beim Fernsehen bietet die Digitalisierung beim Radiosignal eine Verbesserung der Qualität. So kann eine bessere Klangqualität erreicht werden.
Wo liegt der Unterschied zwischen Internetradio, Digitalradio und Analogradio?
Das Digitalradio ist nicht mit dem Internetradio zu verwechseln. Das Internetradio empfängt das Programm über das Internet, und kann weltweit gehört werden. Es ist eine Version von Streaming.
Das Digitalradio hingegen empfängt den regionalen Rundfunk über einen Sendemasten. Es benötigt keinen Internetempfang. Viel eher funktioniert ein Digitalradio wie ein altes Analogradio, mit dem Unterschied, dass hier der Empfang nicht direkt analog übermittelt wird. Statt die Audiosignale direkt zu übertragen, werden diese in ein Digitalsignal verwandelt, das heißt sie werden mittels Binärcode umgerechnet und in dieser komprimierten Form übertragen. Das Gerät kann das Digitalsignal wieder in ein Audiosignal übersetzen.
Digitale Übertragungsstandards
Digitaler Rundfunk, also Rundfunk, der eine digitale Übertragungstechnik verwendet, kann über terrestrischer Antenne, Satellit oder Kabel empfangen werden.
Eine bekannte Form der Übertragung ist DAB beziehungsweise dessen Nachfolger DAB+. DAB digitaler Übertragungsstandard für terrestrischen Empfang von Digitalradio.
Andere Übertragungsstandards sind Digital Radio Mondiale (DRM) und Digitales terrestrisches Fernsehen (DVB-T).
EU-weiter Standard und Kritik
Innerhalb der EU gab es Versuche die terrestrische Übertragung des analogen Hörfunk von UKW vollständig auf DAB+ umzustellen. Nachdem es dazu einige Kritik gab, unter anderem weil dadurch sämtliche alten Radios unbrauchbar würden, und man sich innerhalb der EU auch nicht auf einen Standard einigen konnte, beließ man es bei der unterschiedlichen Verbreitung von Hörfunk.
Dazu kamen in einigen Ländern auch politische Verstrickungen, wie zum Beispiel in Deutschland: Hier galt der einzige Techniker der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) als befangen, da sein Name in der DVB-T-Patentschriften steht.
( Zuletzt aktualisiert: 29.05.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 21.08.2020 )