Österreichische Haushalte werden durch die Strompreiserhöhungen seit Jahresende 2021 stark belastet. Um die finanzielle Last etwas abzufedern, hat die Regierung im April 2022 Gutscheine in Höhe von 150 Euro für einen Energiekostenzuschuss an jeden Haushalt versendet.
Das Wichtigste zum Energiekostenzuschuss
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Jeder österreichische Haushalt erhält postalisch einen Energiegutschein in Höhe von 150 Euro. Sie wurden im April 2022 versendet.
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Der Gutschein für den Energiekostenzuschuss gilt nur für Kunden österreichischer Stromlieferanten und mit Hauptsitz in Österreich.
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Top-Verdiener sind von diesem Bonus-Programm ausgeschlossen: Bewohner eines Einpersonenhaushalts dürfen maximal 5.670 Euro brutto im Monat verdienen.
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Bei Mehrpersonenhaushalten beträgt die monatliche Einkommensgrenze für den Energiekostenzuschuss 11.340 Euro brutto.
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Einlösen kannst Du den Energiekostenausgleich unter www.energiekostenausgleich.gv.at.
Energiekostenzuschuss für vier Millionen Haushalte
Rund vier Millionen Haushalte haben im April 2022 einen Energiegutschein in Höhe von 150 Euro erhalten. Insgesamt wurden für diese Gutschein-Kampagne 600 Millionen veranschlagt. Den Hintergrund dieser staatlichen Subventionsmaßnahme bilden die Energie- bzw. Strom-Preiserhöhungen seit 2021/22. Profitieren können Österreichs Bewohner und Bewohnerinnen aber nur durch den Energiekostenausgleich, wenn sie Strom von einem österreichischen Stromlieferanten beziehen.
Ist dies der Fall, kannst Du den 150-Euro-Energiegutschein sowohl analog wie auch digital einlösen. Auf dem Gutschein für den Energiekostenzuschuss sind sowohl die zentrale Website wie die relevante Postanschrift angegeben. Du kannst den Gutschein also einfach an die angegebene Adresse retournieren oder auf der Internet-Präsenz einlösen. Besteht nach Datenlage des Bundesrechenzentrums Anspruch auf einen Energiekostenzuschuss, wird der Energiegutschein samt Gutschrift an Ihren Stromanbieter weitergeleitet. Die Einlösung des Energiekostenzuschusses erfolgt dann mit der Jahresabrechnung.
Die Durchführung erfolgt unkompliziert und vor allem unbürokratisch. Klarheit und Transparenz verschafft im Vorfeld das Bundesrechenzentrum, welches Doppelzählungen etwa über Nebenwohnsitze beim Energiekostenzuschuss von vornherein und so weit es geht herausgefiltert hat.
Strompreiserhöhungen Mai 2022
Laut der Regulierungsbehörde E-Control haben auch im Mai 2022 einige Stromanbieter zum Monatsbeginn ihre Energiepreise erhöht, darunter Energie Steiermark, Energie Graz, die illwerke vkw AG und die Montafonerbahn AG. Legt man einen Stromverbrauch von 3.500 kWh zugrunde, so belaufen sich die Mehrkosten bei den zuletzt genannten Providern auf 125 Euro. Damit liegt der Energiekostenausgleich immer noch oberhalb der Mehrbelastung im Zuge der Energiepreisexplosion, machen aber auch die Dringlichkeit staatlicher Subventionen für österreichische Verbraucher deutlich.
Auch wenn sich der Energiekostenzuschuss auf die zu zahlenden Stromkosten bezieht: Stärker angezogen sind im Mai bei unterschiedlichen Anbietern die Gaskosten. Laut E-Control müssen sich etwa Gaskunden der Stadtwerke Bregenz auf jährliche Mehrkosten von 225 Euro einstellen. Zugrundegelegt hat E-Control bei dieser Berechnung einen Gasverbrauch von durchschnittlich 15.000 kWh.
Ausnahmen vom Energiekostenzuschuss
Der Energiekostenzuschuss kann nur zusammen mit der Stromrechnung eingelöst werden, die Erstattung von Fernwärme- und Gaskosten ist folglich nicht möglich.
Weitere Ausnahmen und Beschränkungen gibt es auch. Du darfst den Gutschein nur einlösen, wenn Dein Hauptsitz in Österreich liegt.
Ebenso ist der Gutschein nicht für einen etwaigen Nebenwohnsitz gültig.
Lebst Du in einem Einpersonenhaushalt mit einem Einkommen von 5.670 Euro oder mehr, hast du als Topverdiener keinen Anspruch auf den Energiegutschein. Bei Mehrpersonenhaushalten gilt als Einkommensgrenze ein Gesamtgehalt in Höhe von 11.340 Euro brutto.
Weitere Kostenentlastungen
Reduzierte Energieabgaben, gestrichene Ökostromförderkosten
Ökostromförderkosten sind im Grunde staatliche Abgaben, die die Energiewende in Österreich subventionieren und so vorantreiben sollen. Die zentralen Komponenten dieser Subventionsabgaben sind die Ökostrompauschale und der Ökostromförderbeitrag. Profitieren kannst Du bei der Jahresabrechnung in diesem Jahr durch das Aussetzen der Ökostromförderkosten. Die Höhe der Ökostrompauschale betrug 2021 für private Haushalte 35,97 Euro. Der Ökostromförderbeitrag beträgt pauschal mindestens 20 Euro und steigt zu definierten Anteilen mit steigendem Stromverbrauch an.
Teuerungsausgleich
Weitere Entlastungsmaßnahmen sind neben Energiekostenausgleich die Verringerung der Elektrizitätsabgabe und der Erdgasabgabe um 90 Prozent. Zudem hat die österreichische Bundesregierung schon im Februar im Angesicht der gegenwärtigen Inflation den Teuerungsausgleich von 150 Euro auf 300 Euro verdoppelt. Profitieren werden Österreicher und Österreicherinnen von dieser Verdoppelung, wenn die Lebenssituation besonders prekär ist: Das sind Bezieher von Sozialhilfe und Studenten, bei denen eine prinzipielle Berechtigung auf Studienbeihilfe oder ein Mobilitätsstipendium besteht.
Heizkostenzuschuss
Weitere Entlastungsoptionen neben dem Energiekostenausgleich bietet der österreichische Staat über den Heizkostenzuschuss. Das Problem: Für die Heizperiode 2021/2022 sind entsprechende Anträge nur noch für Oberösterreich (bis 9. Mai 2022) und Salzburg (bis 31. Mai 2022) möglich.
Heizkostenzuschuss in Oberösterreich
Für die Heizperiode 2021/22 winken bis 175 Euro für alleinstehende Österreicher, deren monatliches Nettoeinkommen nicht höher als 950 Euro liegt.
Weitere Einkommensgrenzen für den Bezug eines Heizkostenzuschuss in Oberösterreich:
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Alleinstehende 950 Euro
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Ehepaare/Lebensgemeinschaften 1.500 Euro
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für jedes minderjährige Kind 380 Euro
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für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt 520 Euro
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für jede weitere erwachsene Person im Haushalt 350 Euro
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Freibetrag Lehrlingsentschädigung 232,49 Euro
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Alleinlebende/AlleinerzieherInnen 979,00 Euro
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Ehepaare, Lebensgemeinschaften, eingetragenen Partnerschaften 1.469,00 Euro
Die Einkommensgrenze erhöht sich:
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Für jedes Kind im Haushalt mit Familienbeihilfenbezug um 303,00 Euro
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Für jedes Kind im Haushalt ohne Familienbeihilfenbezug um 492,00 Euro
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Für jede weitere erwachsene Person im Haushalt um 492,00 Euro
Fazit Energiekostenausgleich
Sollten Du den 150-Euro-Gutschein für den Energiekostenschuss erhalten haben, solltest Du ihn in jedem Fall nutzen, auch vor dem Hintergrund der ab Juli 2022 gültigen CO₂-Steuer. Das Verfahren zur Einlösung ist kinderleicht und sowohl online wie auch postalisch möglich. Neben der Gewährung des Energiekostenzuschusses entlastet die österreichische Regierung Verbraucher u.a. durch das Aussetzen der Ökostromförderkosten.
Ist Deine momentane Lebenssituation finanziell problematisch, solltest Du weitere staatliche Entlastungsprogramme, wie etwa den Heizkostenzuschuss, in Erwägung ziehen.
Auch wenn sich die Strompreise gegenwärtig noch nicht erholt, lohnt ein kontinuierlicher Blick in unseren Strompreisrechner, um unkompliziert in einen günstigeren Tarif zu wechseln. Denn normalisiert sich der Strommarkt wieder, erfährst Du dies am ehesten über unseren Strompreisrechner!
( Artikel veröffentlicht: 11.01.2023 )