Während der Grundpreis die Fixkosten abdeckt, wird der Arbeitspreis nach verbrauchter Kilowattstunde (kWh) abgerechnet. Er ist daher abhängig vom Verbrauch.
Beim Arbeitspreis gibt es streng genommen zwei Gebühren, Du zahlst also sowohl an den Netzbetreiber als auch an den Energielieferanten eine Gebühr. Diese wird pro verbrauchter Kilowattstunde berechnet. Der Arbeitspreis wird darum auch Verbrauchspreis genannt.
Je mehr Strom oder Gas Du verbrauchst, desto höher fällt die Rechnung aus. Daher hast Du mit Deinem Energieverhalten teilweise in der Hand, wie hoch die Kosten sind. Nur teilweise, weil es auch zusätzliche Abgaben gibt. Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass der Arbeitspreis in im Zuge der Abrechnung in Cent/kWh anzugeben ist.
Woraus setzt sich der Arbeitspreis zusammen?
Der Arbeitspreis des Energielieferanten ist deutlich direkt in der Übersicht als „Arbeitspreis“ gekennzeichnet. Das sind die Kosten, die Du durch Deinen Verbrauch beeinflussen kannst. Sie machen auch den Löwenanteil des gesamten Arbeitspreises aus.
Etwas komplizierter fällt es beim Netzbetreiber aus. In der Abrechnung wird diese Gebühr auch mitunter Netznutzungsentgelt genannt und Du zahlst diese pro verbrauchter kWh. Dazu kommen aber auch regionale Abgaben, wie zum Beispiel die „Gebrauchsabgabe Energie“. Teilweise ist die Höhe abhängig vom Preis, den der Energielieferant verrechnet.
Teure Abgaben
In keinem anderen europäischen Land sind die Stromsteuer- und Abgabenbelastung für Stromkund:innen so hoch wie in Österreich. Netzentgelte, Steuern und Abgaben machten 2022 fast die Hälfte des gesamten Strompreises aus.
( Artikel veröffentlicht: 28.11.2023 )