Fast alles wird besteuert, so auch der Strom. Für diesen wird die Elektrizitätsabgabe eingehoben.
Strom aus nichterneuerbaren Quellen wird besteuert. Die Höhe der Elektrizitätsabgabe beträgt 1,5 Cent/kWh. Seit 1. Mai 2002 bis 31. Dezember 2024 ist sie jedoch auf 0,1 Cent/kWh reduziert. Die Abgabe ist selbst zu berechnen und muss dem Finanzamt gemeldet werden – dies erledigt Dein Energielieferant für Dich. Wenn Du eine Photovoltaikanlage betreibst, musst Du keine Sorge haben, denn erneuerbare Energien fallen unter die Ausnahmeregelung.
Die Enhebung ist über Elektrizitätsabgabegesetz geregelt.
Prinzipiell gilt die Abgabe für jede Art von elektrischer Energie, doch es gibt eine Reihe von Ausnahmen.
- Freigrenze: Erzeugst Du selbst (egal ob Privatpersonen oder Unternehmen) elektrische Energie bis zu max. 5.000 kWh pro Jahr, zahlst Du keine Elektrizitätsabgabe. Dies wird oft auch als Freigrenze bezeichnet.
- Strom aus erneuerbaren Energieträgern, der selbst erzeugt und verbraucht wird, ist befreit. Dies betrifft zum Beispiel Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften.
- Bahnstrom: Die Bahn zahlt eine ermäßigte Elektrizitätsabgabe von 0, 18 Cent je kWh, mit einigen Ausnahmen für bestimmte Nutzungen. Auch diese Abgabe ist bis Silvester 2024 auf 0,1 Cent reduziert.
- Strom, der zur Erzeugung und Fortleitung von elektrischer Energie, Erdgas und Mineralöl genutzt wird, ist befreit.
- Strom, der für nichtenergetische Zwecke verwendet wird, ist auch befreit. Dies sind zum Beispiel chemische Prozesse.
( Artikel veröffentlicht: 16.05.2024 )