Kündigungsfrist beim Handy

Die Kündigungsfrist beschreibt, wie lange du bei deinem Anbieter bleiben musst, nachdem du gekündigt hast.

Du möchtest kündigen? Hier kannst du deine rechtsgültige Kündigung erstellen, die dein Anbieter annehmen muss.

Nach Ablauf einer möglichen Mindestvertragsdauer kannst du unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist deinen Handytarifvertrag üblicherweise zum Monatsletzten kündigen. Prüfe dies bitte in den AGB oder Entgeltbestimmungen. In Österreich gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat. Mehr Info zu Kündigungsfristen findest du in unserem Ratgeber Kündigungsfristen bei Handy, Internet und Fernsehen.

Wie wird die Kündigungsfrist beim Handyvertrag berechnet?

Das bedeutet: Wenn du deine Kündigung am 10. April absendest, würde sie per 31. Mai in Kraft treten. Bis zum Jahr 2016 wurden üblicherweise Kündigungsfristen von drei Monaten vereinbart, bis sie per Gesetz auf ein Monat reduziert wurden. Übrigens: Diese Reduktion gilt laut Oberstem Gerichtshof auch nachträglich für Altverträge mit Vertragsabschluss vor 26. Februar 2016, in denen oft noch die Frist von drei Monaten genannt wird.

Innerhalb einer möglichen Mindestvertragsdauer ist eine Kündigung des Handytarifvertrags oft nicht möglich, oder wenn dann nur schwierig und teuer. Eine solche Mindestvertragsdauer wird üblicherweise dann vereinbart, wenn du zu deinem Handyvertrag ein günstigeres Smartphone erhalten hast. Die jeweiligen Bestimmungen deines Anbieters liest du in den AGB nach.

Handyvertrag kündigen

Wir helfen dir gerne dein Kündigungsschreiben gültig zu formulieren, das heißt so, dass es der Anbieter annehmen muss. Dabei ist das keine Hexerei und mit wenigen Klicks erledigt. Die erstellte Kündigung schickst du dann einfach an deinen Anbieter (nicht an uns, wir dürfen auf Grund des Datenschutzes die Kündigung nicht weitergeben). Selbstverständlich zeigen wir die dabei unterschiedlichen Möglichkeiten, wie du deine Kündigung an deinen Anbieter übermitteln kannst.

Sollte dein Anbieter deinen Vertrag zu deinen Ungunsten abändern, zum Beispiel indem er eine zusätzliche Pauschale einführt, hast du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Dies bedeutet, dass du deinen Vertrag vor Ablauf deiner Mindestvertragsdauer fristlos kündigen darfst.

( Zuletzt aktualisiert: 15.07.2021. Ursprünglich veröffentlicht: 03.03.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.