Kündigungsfrist beim Handy

Die Kündigungsfrist beschreibt, wie lange du bei deinem Anbieter bleiben musst, nachdem du gekündigt hast.

Du möchtest kündigen? Hier kannst du deine rechtsgültige Kündigung erstellen, die dein Anbieter annehmen muss.

Nach Ablauf einer möglichen Mindestvertragsdauer kannst du unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist deinen Handytarifvertrag üblicherweise zum Monatsletzten kündigen. Prüfe dies bitte in den AGB oder Entgeltbestimmungen. In Österreich gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat. Mehr Info zu Kündigungsfristen findest du in unserem Ratgeber Kündigungsfristen bei Handy, Internet und Fernsehen.

Wie wird die Kündigungsfrist beim Handyvertrag berechnet?

Das bedeutet: Wenn du deine Kündigung am 10. April absendest, würde sie per 31. Mai in Kraft treten. Bis zum Jahr 2016 wurden üblicherweise Kündigungsfristen von drei Monaten vereinbart, bis sie per Gesetz auf ein Monat reduziert wurden. Übrigens: Diese Reduktion gilt laut Oberstem Gerichtshof auch nachträglich für Altverträge mit Vertragsabschluss vor 26. Februar 2016, in denen oft noch die Frist von drei Monaten genannt wird.

Innerhalb einer möglichen Mindestvertragsdauer ist eine Kündigung des Handytarifvertrags oft nicht möglich, oder wenn dann nur schwierig und teuer. Eine solche Mindestvertragsdauer wird üblicherweise dann vereinbart, wenn du zu deinem Handyvertrag ein günstigeres Smartphone erhalten hast. Die jeweiligen Bestimmungen deines Anbieters liest du in den AGB nach.

Handyvertrag kündigen

Wir helfen dir gerne dein Kündigungsschreiben gültig zu formulieren, das heißt so, dass es der Anbieter annehmen muss. Dabei ist das keine Hexerei und mit wenigen Klicks erledigt. Die erstellte Kündigung schickst du dann einfach an deinen Anbieter (nicht an uns, wir dürfen auf Grund des Datenschutzes die Kündigung nicht weitergeben). Selbstverständlich zeigen wir die dabei unterschiedlichen Möglichkeiten, wie du deine Kündigung an deinen Anbieter übermitteln kannst.

Sollte dein Anbieter deinen Vertrag zu deinen Ungunsten abändern, zum Beispiel indem er eine zusätzliche Pauschale einführt, hast du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Dies bedeutet, dass du deinen Vertrag vor Ablauf deiner Mindestvertragsdauer fristlos kündigen darfst.

( Artikel veröffentlicht: 03.03.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.

Häufige Fragen zum Thema Kündigungsfrist beim Handy

Wenn Dein Anbieter Deinen Vertrag zu Deinem Nachteil ändert, hast Du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Diese ist fristlos, das heißt sie gilt ab dem Tag, an dem Du kündigst.


Ja, aber Dein Anbieter wird dir für die Dauer der Bindung die Kosten trotzdem in Rechnung stellen. Wir empfehlen daher erst nach Ablauf der Bindungsfrist zu kündigen. Eine Ausnahme dazu stellt die Außerordentliche Kündigung dar: Diese greift aber nur, wenn Dein Anbieter Deinen Vertrag zu Deinen Ungunsten abändert. Nur dann darfst Du sofort kündigen.


Die Bindungsfrist zählt die Monate, die Dein Vertrag mindestens dauern muss – Du bist für diese Dauer an Deinen Anbieter gebunden. Vorher darfst Du nicht kündigen. Die Kündigungsfrist ist die Dauer, die Du zwischen Deiner Kündigung und dem tatsächlichen Vertragsende abwarten musst.


Aber nein, mit uns nicht. Du brauchst nur das Kündigungsformular von unserer Seite ausfüllen und an Deinen Anbieter schicken. So einfach ist das. Manche Anbieter erlauben ein Schreiben per Mail, die meisten jedoch nur per Post.


Aber nein, längst nicht mehr. Außerdem helfen wir dir gern dabei. Du brauchst nur das Kündigungsformular ausfüllen und an Deinen Anbieter schicken. So einfach ist das. Manchen Anbietern kann man die Kündigung per Mail zuschicken, anderen nur per Post. Wir geben dir immer alle Möglichkeiten an.


Bis zum Jahr 2016 wurden üblicherweise Kündigungsfristen von drei Monaten vereinbart, bis sie per Gesetz auf ein Monat reduziert wurden. Übrigens: Diese Reduktion gilt laut Oberstem Gerichtshof auch nachträglich für Altverträge mit Vertragsabschluss vor 26. Februar 2016, in denen oft noch die Frist von drei Monaten genannt wird.


Nein, das darf er nicht. Sollte Dein Anbieter die AGB zu Deinen Ungunsten verändern, hast Du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Diese ist fristlos und darf auch innerhalb der Mindestbindung erfolgen.


Nein, bei einer außerordentlichen Kündigung gelten keine Kündigungsfristen. Du kannst ab sofort kündigen.


Wenn du eine Portierung deiner Rufnummer beantragst, kündigst du damit nun automatisch deinen Vertrag. Möchtest du deinen alten Vertrag behalten, musst du dies ausdrücklich verlangen. Deinem alten Vertrag wird dann eine neue Nummer zugeteilt.


Bei Handys gibt es eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat, die Kündigung zum Monatsletztem gültig. Das bedeutet, dass immer der Monatsletzte als Stichtag und Kündigungstermin gilt. Dies ist bei fast allen österreichischen Handyverträgen so geregelt.

Vor 2016 waren bis zu drei Monaten erlaubt, doch der Oberste Gerichtshof hat dies auf ein Monat herabgesetzt. Das heißt, sogar alte Verträge haben nun eine Kündigungsfrist von nur einem Monat, ganz egal was in den alten Tarifbestimmungen steht.


Wie die Kündigungsfrist gerechnet wird, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Meist wird sie folgendermaßen gerechnet:

Nehmen wir an die Kündigungsfrist dauert einen Monat und tritt per Monatsletztem in Kraft. Das bedeutet, wenn Du Deine Kündigung am 14. Juli absendest, würde sie per 31. August in Kraft treten. Das heißt sie gilt per Monatsletztem, das wäre hier der 31. Juli, auch wenn Du sie schon Mitte des Monats losschickst. Danach beginnt die Kündigungsfrist von einem Monat zu laufen, also musst Du noch den August zahlen, dann aber endet Dein Vertrag.

Seltener ist allerdings von Verrechnungsmonaten die Rede. Wenn Dein Verrechnungsmonat mit 16. Juli endet, dann beginnt erst ab dann die Kündigungsfrist zu laufen. Verrechnungsmonate sind zudem nicht deckungsgleich mit den Kalendermonaten, meist sind sie 28 bis 30 Tage lang.

Wenn Du in dem Fall der Zählung von Verrechnungsmonaten (zu 28 Tagen) die Kündigung mit dem 14. Juli abgesandt hast, würde die Frist bereits am 16. Juli zu laufen beginnen. Daher würde die Kündigung mit 15. August in Kraft treten.


Bei Fernseh- und Internetverträgen kann die Kündigungsfrist sehr unterschiedlich aussehen. Gerade bei PayTV gibt es oft ganz eigene Fristen. So kannst Du zum Teil oft nur nach zwölf Monaten und danach nur noch halbjährlich kündigen, häufig ist die Kündigungsfrist ein bis drei Monate, manchmal auch noch länger. Die Kündigungsfrist findest Du in den AGB. Ein gültiges Kündigungsschreiben kannst Du auf unserer Seite tarife.at für Handys, Fernsehen oder Internet mit wenigen Klicks erstellen.