Die Kündigungsfrist beschreibt, wie lange Du bei Deinem Anbieter bleiben musst, nachdem Du bereits gekündigt hast.
Sowie Dein Handyvertrag nicht oder nicht mehr gebunden ist, kannst Du unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist Deinen Handytarifvertrag üblicherweise zum Monatsletzten kündigen. Prüfe dies bitte in den AGB oder Entgeltbestimmungen, denn der Termin kann leicht variieren.
In Österreich gilt aber immer eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat bei Handyverträgen. Mehr Info zu Kündigungsfristen findest Du in unserem Ratgeber Kündigungsfristen bei Handy, Internet und Fernsehen.
Wie wird die Kündigungsfrist beim Handyvertrag berechnet?
Wie lang dauert es denn, bis die Kündigung endlich durch ist? Wir verdeutlichen es an Hand eines Beispiels: Wenn Du Deine Kündigung am 10. April absendest, würde sie per 31. Mai in Kraft treten. Die Kündigung wird nämlich häufig erst zum Monatsletzten gültig - also egal wann Du im April kündigst, es gilt dann ab Ende April. (Dieses Datum kann manchmal variieren und auch auf einen anderen Stichtag fallen.) Das bedeutet, dass Du noch den April zahlen musst, weil da erst gekündigt wurde plus ein weiteres Monat (hier der Mai), der als Kündigungsfrist gesetzt ist.
Vorsicht bei einem Vertrag mit Mindestbindung. Innerhalb einer möglichen Mindestvertragsdauer ist eine Kündigung des Handytarifvertrags oft nicht möglich, oder wenn dann nur schwierig und teuer. Eine solche Mindestvertragsdauer wird üblicherweise dann vereinbart, wenn Du zu Deinem Handyvertrag ein günstigeres Smartphone erhalten hast. Hier sind es meist 24 Monate, bis Du Deinen Vertrag kündigen kannst.
Handyvertrag kündigen
Wir helfen Dir gerne Dein Kündigungsschreiben gültig zu formulieren, das heißt so, dass es der Anbieter annehmen muss. Dabei ist das keine Hexerei und mit wenigen Klicks erledigt. Die erstellte Kündigung schickst Du dann einfach an Deinen Anbieter (nicht an uns, wir dürfen auf Grund des Datenschutzes die Kündigung nicht weitergeben). Selbstverständlich zeigen wir die dabei unterschiedlichen Möglichkeiten, wie Du Deine Kündigung an Deinen Anbieter übermitteln kannst.
Vertragsänderung? Sofort kündigen!
Sollte Dein Anbieter Deinen Vertrag zu Deinen Ungunsten abändern, zum Beispiel indem er eine zusätzliche Pauschale einführt, hast Du das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, auch Sonderkündigungsrecht genannt. Dies bedeutet, dass Du Deinen Vertrag bereits vor Ablauf Deiner Mindestvertragsdauer fristlos kündigen darfst.
Weiterführende Links
- Ratgeber Kündigungsfristen bei Handy, Internet und Fernsehen
- Ratgeber Besseres Angebot bei Kündigung - Lohnt sich das?
- Ratgeber Kündigung im Todesfall für Handy, Fernsehen und Internet
- Ratgeber Handynummer behalten in 2 einfachen Schritten
( Zuletzt aktualisiert: 02.09.2024. Ursprünglich veröffentlicht: 03.03.2020 )