Kündigungen waren früher einmal kompliziert, heute sind sie glücklicherweise einfacher. Mit uns kannst du auf tarife.at deine Kündigung mit wenigen Klicks erstellen. Außerdem erfährst du hier alles zum Thema Kündigung.
Kündigung erstellen 📝
Du kannst mit unserem Kündigungs-Generator in vier einfachen Schritten kündigen. Unsere Kündigungen sind rechtsgültig formuliert. Das bedeutet, dass der Anbieter sie annehmen muss. 😀
Zwar kannst du deinen Anbieter auch anrufen und dem die Meinung geigen oder einen Zettel mit „Ich kündige!“ schicken, aber das wäre kein rechtsgültiges Kündigungsschreiben. Ein solches ist aber notwendig, damit es keine Missverständnisse gibt und dein Anbieter auch nicht irgendwelche Ausreden hat, um dich länger zu binden.
Wohin du deine Kündigung schicken musst, und ob dein Anbieter diese nur in postalischer Form per Brief oder auch per E-Mail annimmt, zeigen wir dir im Kündigungs-Generator an.
Kündigungsfrist und Bindungsfrist ❌
Zwei Fristen sind hier besonders wichtig: die Kündigungsfrist und die Mindestbindung.
Die Kündigungsfrist schreibt vor, wie lange du bei deinem Anbieter bleiben musst, nachdem du gekündigt hast. In den AGB und Entgeltbestimmungen kannst du die genaue Frist und wie sie gezählt wird nachlesen. Je nach Vertrag dauert sie ein, drei oder sechs Monate.
Die Mindestbindung gibt vor wie lange der Vertrag mindestens zu laufen hat. Diese Mindestvertragsdauer oder Bindungsfrist gibt es meist zu 6, 12 oder 24 Monaten. Sie beginnt nachdem du den Handyvertrag abgeschlossen hast. Nicht alle Verträge haben eine Mindestbindung. Bei Wertkartentarifen gibt es meist keine Mindestbindung.
Sowohl Mindestbindung als auch Kündigungsfrist entfallen, wenn dein Anbieter den Vertrag zu deinem Nachteil abändert. Zum Beispiel, wenn es plötzlich eine Servicepauschale geben soll. In dem Fall hast du jederzeit das Recht auf eine Außerordentliche Kündigung.
Kündigungsfrist beim Handy 📱
Bei Handys gibt es eine gesetzliche Kündigungsfrist von einem Monat, die Kündigung ist üblicherweise zum Monatsletztem gültig. Das bedeutet, dass immer der Monatsletzte als Stichtag und Kündigungstermin gilt. Dies ist bei fast allen österreichischen Handyverträgen so geregelt.
Wenn du die Rufnummer zu einem neuen Vertrag mitnehmen möchtest, benötigst du die Rufnummernübertragungsinformation (NÜVI). Mehr zum Thema findest du in unserem Ratgeber Rufnummer behalten.
Kündigungsfrist beim Fernsehen und Streaming 📺
Bei Fernseh- und Streaminganbietern sind die Kündigungsfristen sehr unterschiedlich lange. Du musst dabei immer auf die Angaben in den AGB und Entgeltbestimmungen achten.
Streaminganbieter | Kündigungsfrist |
---|---|
A1 Xplore TV | 1 Monat |
Amazon Prime | 48 Stunden |
Apple TV+ | keine |
Disney+ | 2 Wochen |
Drei TV | 1 Monat |
filmfriend | keine |
Flimmit | keine |
Magenta TV | keine |
Maxdome | keine |
Netflix | keine |
Sky | 2 Monate |
Kündigungsfristen beim Internet 🌐
Auch beim Internet sind die Kündigungsfristen sehr unterschiedlich. Häufig beträgt sie ein Monat, sie darf aber auch mehrere Monate dauern. Dies ist in den AGB und Entgeltbestimmungen deines Tarifs festgelegt.
Wie wird die Kündigungsfrist gerechnet? 📅
Wie die Kündigungsfrist gerechnet wird, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Meist wird sie folgendermaßen gerechnet: Nehmen wir an die Kündigungsfrist dauert einen Monat und tritt per Monatsletztem in Kraft. Das bedeutet, wenn du deine Kündigung am 14. Juli absendest, würde sie per 31. August in Kraft treten.
Das heißt sie gilt per Monatsletztem - das wäre hier der 31. Juli, auch wenn du sie schon Mitte des Monats losschickst. Danach beginnt die Kündigungsfrist von einem Monat zu laufen, also musst du noch den August zahlen, dann aber endet dein Vertrag.
Seltener ist von Verrechnungsmonaten die Rede. Wenn dein Verrechnungsmonat mit 16. Juli endet, dann beginnt erst ab dann die Kündigungsfrist zu laufen. Verrechnungsmonate sind daher nicht deckungsgleich mit den Kalendermonaten, meist sind sie 28 bis 30 Tage lang.
Wenn du in dem Fall der Zählung von Verrechnungsmonaten (zu 28 Tagen) die Kündigung mit dem 14. Juli abgesandt hast, würde die Frist bereits am 16. Juli beginnen zu laufen. Daher würde die Kündigung mit 15. August in Kraft treten.
( Artikel veröffentlicht: 10.12.2020 )