Fernabsatzgesetz

Fernabsatz bedeutet, dass ein Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande gekommen ist. Das heißt, wenn du etwas per Brief, E-Mail, Telefon, über Katalog oder im Online-Shop bestellst. Hier gilt in Österreich das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) (auch Fernabsatzgesetz), welches dir ein 14-tägiges Rücktrittsrecht gewährt.

Das Fernabsatzgesetz schützt dich als Konsument davor, "die Katze im Sack zu kaufen". Einen Handy- oder Internetvertrag solltest du deshalb wenn möglich online abschließen, damit du 14 Tage lang aus dem Vertrag aussteigen kannst, sollte der Empfang zum Beispiel nicht zufriedenstellend sein!

Verpflichtungen

Egal ob du Waren oder eine Dienstleistung bestellst: Der Unternehmer muss dich vom Bestehen des Rücktrittsrechtes informieren. Außerdem muss er dir ein Muster zur Rücktrittserklärung mitschicken, das du aber nicht verwenden musst.

Du kannst deinen Rücktritt auch ganz allgemein formulieren, oder etwa den Musterbrief von der Arbeiterkammer verwenden. Kommentarlos darfst du die Ware aber nicht zurücksenden.

Wenn er seiner Pflicht nicht nachkommt, verlängert sich die Rücktrittsfrist um zwölf Monate. Die Gesamtfrist ist daher dann zwölf Monate plus vierzehn Tage.

Du hingegen hast die Verpflichtung die Ware mit der Rücktrittserklärung binnen vierzehn Tagen zurückzuschicken.

Nicht gilt dies, wenn du den Vertrag bereits vorher im Geschäft ausgehandelt hast. Außerdem gibt es einige Ausnahmen, zum Beispiel für schnell verderbliche Waren. Mehr Infos zum Thema Rücktrittsrecht findest du in unserem Ratgeber Rücktritt vom Handyvertrag.

Kosten

Wenn du vom Unternehmen nicht informiert wurdest, dass du die Rücksendekosten selbst tragen musst, dann ist das Unternehmen verpflichtet. Ansonsten musst du sie selbst zahlen, aber viele Unternehmen übernehmen diese.

Nachdem du die Ware zurückgesendet hast, muss dir das Unternehmen alle geleisteten Zahlungen zurückerstatten. Das beinhaltet nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die bereits bezahlten Liefergebühren.

Fristen

Die Frist für dein Rückgaberecht beginnt an dem Erhalt der Warezu laufen, bei Dienstleistungsverträgen mit dem Vertragsabschluss. Der Postweg ist nicht mit einzurechnen, das heißt, du darfst die Ware auch am letzten Tag deiner 14-tägigen Frist einsenden. Es gilt der Poststempel.

Test

Du darfst dich von der Beschaffenheit, Eigenschaften und der Funktionsweise deiner bestellten Ware überprüfen, ähnlich wie du das im Geschäft auch kannst. Also darfst du die Ware aus der Verpackung nehmen, einschalten, anprobieren oder ähnliches. Für alles darüber hinaus darf dir das Unternehmen einen Wertersatz verrechnen.

( Zuletzt aktualisiert: 27.10.2020. Ursprünglich veröffentlicht: 23.10.2020 )

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Über die Autorin
Geschrieben von Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Mag. Victoria Breitsprecher, MA
Victoria ist technische Redakteurin bei tarife.at. Sie bringt hochkomplizierte, technische Begriffe in eine verständliche Sprache. Unterstützung bekommt die Technik-Liebhaberin von ihrem Büro-Hund, Herr Baron 🐶.